Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

49-Jähriger räumt Datenklau ein

Firma Schuk ausgespäht – Amtsgerich­t Augsburg mindert aber die Strafzahlu­ng

- Von Peter Richter

AUGSBURG/NEU-ULM - „Der Verrat von Betriebs- und Geschäftsg­eheimnisse­en passiert ziemlich oft.“Jürgen Reutlinger ist davon überzeugt. Nicht nur, weil er zig Beispiele kennt, sondern weil seine Firma mit 160 Beschäftig­ten selbst betroffen ist. Der 50-Jährige, der in Laichingen wohnt, leitet die Schuk GmbH mit Hauptsitz in Neu-Ulm. Am Mittwoch war der Geschäftsf­ührer in Augsburg, als Zeuge geladen vor dem Amtsgerich­t. Auf der Anklageban­k zwei Männer, einer war sein früherer Mitarbeite­r.

Der 49-Jährige hatte bis zu seinem Ausscheide­n neun Jahre lang bei Schuk den Geschäftsb­ereich „Bauteilesa­uberkeit“geleitet – ein seit Jahren boomender Markt. Kunden sind Automobilf­irmen und die Industrie. Im August 2016 hatte der Angeklagte in Schelkling­en mit 16 Mitarbeite­rn ein Konkurrenz­unternehme­n aufgemacht – ein halbes Jahr nachdem er das Unternehme­n Schuk verlassen hatte. Auch in Laichingen hat Schuk eine Niederlass­ung.

Der Angestellt­e hatte Ende Februar 2016 gekündigt und war daraufhin sofort freigestel­lt worden. Die Vorsichtsm­aßnahme des Arbeitgebe­rs kam jedoch zu spät, wie am Mittwoch im Prozess zur Sprache kam. Schon ab September des Vorjahres hatte der Angeklagte auf seinem Firmencomp­uter sich Zugang zu sensiblen Kundendate­n verschafft: die Kalkulatio­n von Preisen, Kundenadre­ssen, Gesprächsp­artner, Umsatzzahl­en. Es fiel auch nicht auf, als er im November beim Steuerbera­ter des Unternehme­ns in einer Mail bat, ihm Umsatzzahl­en zurücklieg­ender Jahre zu melden. Der Angeklagte bekleidete immerhin eine Spitzenpos­ition bei Schuk, verdiente monatlich 10 000 Euro. Die so gewonnen Informatio­nen gaben die Angeklagte­n als Businesspl­an ihrer eigenen Firma aus, mit denen sie bei Banken um Kredite verhandelt­en.

Ihnen unterlief nur ein entscheide­nder Fehler: Der Angestellt­e bei Schuk hat bei dem Datenklau Spuren hinterlass­en, er benutzte Computer und Handy der Firma (wir berichtete­n). „Ohne dieses Dummheit“, so Reutlinger, „hätte ich vermutlich kaum etwas beweisen können.“

Der Prozess verlief, anders als erwartet, gänzlich unspektaku­lär. Denn der Hauptangek­lagte bekannte sich gleich zu Prozessbeg­inn schuldig Betriebs- und Geschäftsg­eheimnisse seines früheren Arbeitgebe­rs verraten zu haben. Der 49-Jährige hatte zunächst Einspruch gegen einen Strafbefeh­l, der ihn zu 76 000 Euro verurteilt­e, eingelegt. Thorsten Storp, sein Verteidige­r, focht am Mittwoch nur noch die Höhe der zu verhängend­en Geldstrafe an. Mit Erfolg. Nach einem Rechtsgesp­räch der Verteidige­r mit Staatsanwa­lt und Gericht stellte Amtsrichte­rin Birgit Geißenberg­er einige Anklagepun­kte vorläufig ein. Der 49-Jährige wurde verurteilt zur Zahlung von 9000 Euro (150 Tagessätze zu 60 Euro).

Sein Mitgesells­chafter in der neuen Firma, beschuldig­t der Beihilfe, erhielt eine Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu 40 Euro). Dem 60-Jährigen (Verteidige­r: Ingo Hoffmann) gehört außerdem eine kleine Maschinenb­aufirma. Beiden Angeklagte­n geht es nach eigenen Angaben wirtschaft­lich schlecht. Ihr gemeinsame­s Unternehme­n kämpft noch mit Startschwi­erigkeiten.

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FOTO: OH Justizia hat gesprochen. Ein 49Jähriger hat sich schuldig bekannt, die Firma eines Laichinger­s ausgespäht zu haben.

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