Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Geschichte der Schnäppchenjagd
Den Schlussverkauf gibt’s eigentlich gar nicht. Jedenfalls nicht mehr gesetzlich geregelt. Seine Tradition ist mehr als 100 Jahre alt. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7. Juni 1909 wurden Saisonschlussverkäufe im damals kaiserlichen Deutschland erstmals reglementiert. Ein Grund war, dass bis dahin nur Beamte und Werksangehörige die Chancen auf Werksverkäufe hatten. 1950 führte das Bundeswirtschaftsministerium die „Verordnung über Sommerund Winterschlussverkäufe“ein.
Der Einzelhandel durfte laut UWG zwei Saisonschlussverkäufe pro Jahr durchführen: Der Winterschlussverkauf fand jährlich in der letzten Januarwoche und ersten Februarwoche statt, der „SSV“in der letzten Juli- und der ersten Augustwoche. Die Saisonschlussverkäufe hatten eine Dauer von je zwölf Werktagen und waren beschränkt auf saisonabhängige Waren wie Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel.
Zu den Textilien zählten dabei neben Bekleidung auch Möbelbezugsstoffe und Teppiche und Matratzen, aber nur, wenn sie überwiegend aus textilen Materialien gefertigt waren. Koffer und Handtaschen durften nur in den Saisonschlussverkauf einbezogen werden, wenn sie aus Leder oder Textilien gefertigt waren, also zum Beispiel keine Hartschalenkoffer. Gänzlich unzulässig war die Einbeziehung anderer Sortimente und Warengruppen wie Glas, Porzellan und Keramik, Elektrogeräte (braune und weiße Ware), Schreibwaren und so weiter.
Seit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahre 2004 können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind nicht auf Saisonwaren beschränkt. Gleichwohl finden die Schlussverkäufe noch statt, weil sich die Menschen daran gewöhnt haben. Heute heißen sie aber häufig „Schnäppchenverkäufe“oder „Sale“.