Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Weg für Bewirtungsgebäude und Tribüne frei
Nellinger Ratsmitglieder sprechen über Wünsche der Sportgemeinde – Bebauungsplan wird geändert
NELLINGEN - Für die Sportgemeinde Nellingen wird sich in diesem Jahr einiges ändern – optisch auf dem Sportgelände mit neuem Bewirtungsgebäude samt Geräteschuppen und personell, wenn sich die Mitglieder am Freitagabend für eine Spielgemeinschaft mit Aufhausen aussprechen.
Weg für Baugesuch ist frei
Für das neue Bewirtungsgebäude gab es seitens des Gemeinderates nun grünes Licht. In der jüngsten Sitzung des Rates befürworteten die Mitglieder einstimmig die Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) für das Gebiet „Schul- und Sportzentrum“. Somit ist der Weg für ein Baugesuch seitens des Vereins jetzt möglich.
Die bürgerliche Gemeinde sei schon länger in Kontakt mit der Sportgemeinde Nellingen gewesen, die auf dem Sportgelände eine Hütte errichten möchte. Aus organisatorischen und praktischen Gründen sollte dieses in der Nähe zum Rasenspielfeld sein. „Wir haben jetzt einen guten Weg gefunden“, sagte der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp in der Sitzung. Um der Sportgemeinde die Wünsche zu ermöglichen, muss aber der B-Plan aus dem Jahr 1994 geändert werden. Dieser sah für das Vorhaben nur ein kleines Baufenster, direkt an der jetzigen Erschließungsstraße, vor. Zudem sei das Bauvorhaben nach Gesprächen mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis sonst nicht genehmigungsfähig gewesen.
„Wir haben das mit der Sportgemeinde in Vorgesprächen abgeklärt“, so Franko Kopp. Der entsprechende Bebauungsplan wurde im Zeitraum vom 4. Oktober bis 10. November vergangenen Jahres ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange so beteiligt. Mit dem Satzungsbeschluss des Rates ist nun Planungsreife gegeben. „Es ist im Dienst der Allgemeinheit, den B-Plan zu ändern“, meinte das Gemeindeoberhaupt.
Wunsch nach einer Tribüne
Roland Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller in Ulm stellte dem Gremium die Pläne nochmals vor. Ein Nebengebäude mit einer maximalen Grundfläche von 125 Quadratmetern und einer maximalen Höhe von fünf Metern werde möglich. Die „Grillhütte“wird in der Nähe des Spielfelds positioniert. Außerdem, so Schmuck, hat der Verein den Wunsch nach einer Tribüne geäußert. Eine solche könne bis zu 80 Meter lang und 6,5 Meter hoch werden. An der nördlichen Seite des westlichen Rasenspielfeldes wäre dies machbar. „Ich glaube, damit kann man dem Bedarf der Sportgemeinde gerecht werden“, sagte Roland Schmuck in der Sitzung des Gemeinderates.
Die Mitglieder des politischen Nellinger Gremiums stimmten den Ausführungen Schmucks zu und befürworteten in der abschließenden Abstimmung dann auch den Satzungsbeschluss.