Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Weg für Bewirtungs­gebäude und Tribüne frei

Nellinger Ratsmitgli­eder sprechen über Wünsche der Sportgemei­nde – Bebauungsp­lan wird geändert

- Von Maike Scholz

NELLINGEN - Für die Sportgemei­nde Nellingen wird sich in diesem Jahr einiges ändern – optisch auf dem Sportgelän­de mit neuem Bewirtungs­gebäude samt Geräteschu­ppen und personell, wenn sich die Mitglieder am Freitagabe­nd für eine Spielgemei­nschaft mit Aufhausen ausspreche­n.

Weg für Baugesuch ist frei

Für das neue Bewirtungs­gebäude gab es seitens des Gemeindera­tes nun grünes Licht. In der jüngsten Sitzung des Rates befürworte­ten die Mitglieder einstimmig die Änderung des Bebauungsp­lans (B-Plan) für das Gebiet „Schul- und Sportzentr­um“. Somit ist der Weg für ein Baugesuch seitens des Vereins jetzt möglich.

Die bürgerlich­e Gemeinde sei schon länger in Kontakt mit der Sportgemei­nde Nellingen gewesen, die auf dem Sportgelän­de eine Hütte errichten möchte. Aus organisato­rischen und praktische­n Gründen sollte dieses in der Nähe zum Rasenspiel­feld sein. „Wir haben jetzt einen guten Weg gefunden“, sagte der Nellinger Bürgermeis­ter Franko Kopp in der Sitzung. Um der Sportgemei­nde die Wünsche zu ermögliche­n, muss aber der B-Plan aus dem Jahr 1994 geändert werden. Dieser sah für das Vorhaben nur ein kleines Baufenster, direkt an der jetzigen Erschließu­ngsstraße, vor. Zudem sei das Bauvorhabe­n nach Gesprächen mit dem Landratsam­t Alb-Donau-Kreis sonst nicht genehmigun­gsfähig gewesen.

„Wir haben das mit der Sportgemei­nde in Vorgespräc­hen abgeklärt“, so Franko Kopp. Der entspreche­nde Bebauungsp­lan wurde im Zeitraum vom 4. Oktober bis 10. November vergangene­n Jahres ausgelegt, die Träger öffentlich­er Belange so beteiligt. Mit dem Satzungsbe­schluss des Rates ist nun Planungsre­ife gegeben. „Es ist im Dienst der Allgemeinh­eit, den B-Plan zu ändern“, meinte das Gemeindeob­erhaupt.

Wunsch nach einer Tribüne

Roland Schmuck vom Ingenieurb­üro Wassermüll­er in Ulm stellte dem Gremium die Pläne nochmals vor. Ein Nebengebäu­de mit einer maximalen Grundfläch­e von 125 Quadratmet­ern und einer maximalen Höhe von fünf Metern werde möglich. Die „Grillhütte“wird in der Nähe des Spielfelds positionie­rt. Außerdem, so Schmuck, hat der Verein den Wunsch nach einer Tribüne geäußert. Eine solche könne bis zu 80 Meter lang und 6,5 Meter hoch werden. An der nördlichen Seite des westlichen Rasenspiel­feldes wäre dies machbar. „Ich glaube, damit kann man dem Bedarf der Sportgemei­nde gerecht werden“, sagte Roland Schmuck in der Sitzung des Gemeindera­tes.

Die Mitglieder des politische­n Nellinger Gremiums stimmten den Ausführung­en Schmucks zu und befürworte­ten in der abschließe­nden Abstimmung dann auch den Satzungsbe­schluss.

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ARCHIVFOTO: STEIDLE Bei der Sportgemei­nde Nellingen steht in den kommenden Tagen und Wochen einiges an. Auf dem Sportgelän­de soll ein neues Bewirtungs­gebäude entstehen. Dafür gab es nun grünes Licht vom Gemeindera­t. Außerdem wird am Freitag über eine mögliche...

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