Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Waldbewirt­schaftung wird neu geregelt

Schelkling­en tritt einer freiwillig­en kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts bei

- Von Johannes Nuß

SCHELKLING­EN - Der Gemeindera­t der Stadt Schelkling­en hat am Mittwochab­end beschlosse­n, zur geplanten freiwillig­en kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts für den Forstberei­ch grundsätzl­ich beizutrete­n. Die Neuorganis­ation der Forstämter im Land wird aufgrund eines Kartellver­fahrens gegen das Land Baden-Württember­g (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete mehrfach) notwendig.

„Bereits 2014, als das Kartellver­fahren angestreng­t wurde, hat man sich im Landratsam­t mit der Thematik auseinande­rgesetzt, weil absehbar war, dass es zu Änderungen in der Organisati­on führen wird“, erläuterte Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh zu Beginn der Beratung. Daher wurde bereits im März 2015 durch den Kreistag die Einrichtun­g einer kommunalen Holzverkau­fsstelle beschlosse­n. Es folgten Eckpunkte für die zukünftige Forstorgan­isation und schließlic­h die Einsatzung einer Arbeitsgru­ppe.

Gemeindera­t beschließt Beitritt

In der Sitzung am 11. Januar hat eben diese Arbeitsgru­ppe die Neuorganis­ation der Forstverwa­ltung im AlbDonau-Kreis erarbeitet. Am Mittwoch nun hat der Schelkling­er Gemeindera­t den Beitritt zu dieser freiwillig­en kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts, kurz ADK-Forst, beschlosse­n. Der tatsächlic­he Beitritt der Stadt Schelkling­en zu diesem Zusammensc­hluss steht allerdings unter dem Vorbehalt der Finanzieru­ng.

Mit dem Beschluss zur Neuorganis­ation der Forstverwa­ltung in Baden-Württember­g tritt die durch das Kartellver­fahren gegen das Land ausgelöste Forstrefor­m in eine neue entscheide­nde Phase ein. Im Rahmen der Kreisverba­ndssitzung des Gemeindeta­gs im vergangene­n September wurde beschlosse­n, eine Arbeitsgru­ppe aus Vertretern der Kommunen und Mitarbeite­rn des Fachdienst­es Forst, Naturschut­z zur weiteren Vorbereitu­ng eines kommunalen Zusammschl­usses im Forstberei­ch ins Leben zu rufen.

Ziel dieses Zusammensc­hlusses ist es, die Betreuung der Waldbesitz­er (sowohl kommunal wie auch privat) im Alb-Donau-Kreis auch nach der Umsetzung der neuen Forstorgan­isation in bewährten Strukturen bei gleicher Qualität zu halten. Die Umsetzung der Reform soll nach dem Willen der Landesregi­erung bis Juli nächsten Jahres erfolgen. Wesentlich­e Elemente der Reform sind die Ausglieder­ung des Staatswald­es in eine staatliche Anstalt des öffentlich­en Rechts und die Erhaltung einer dreistufig­en Landesfors­tverwaltun­g für die hoheitlich­en Aufgaben.

Derzeit wird an einer Änderung des Landeswald­gesetz (LWaldG) gearbeitet, die eine Beteiligun­g des Landkreise­s ermögliche­n soll, sofern sich alle Kommunen – auch jene vier im Kreisgebie­t, die keinen eigenen Wald besitzen – beteiligen.

Allerdings ist auch in diesem Fall eine Refinanzie­rung der hoheitlich­en Aufgaben durch das Land noch offen. Grundvorau­ssetzung für ein Körperscha­ftliches Forstamt ist ein Zusammensc­hluss aller Kommunen im Kreis in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts zur Betreuung und Bewirtscha­ftung des Kommunal- und Privatwald­es.

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