Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Waldbewirtschaftung wird neu geregelt
Schelklingen tritt einer freiwilligen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts bei
SCHELKLINGEN - Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am Mittwochabend beschlossen, zur geplanten freiwilligen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Forstbereich grundsätzlich beizutreten. Die Neuorganisation der Forstämter im Land wird aufgrund eines Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg (die „Schwäbische Zeitung“berichtete mehrfach) notwendig.
„Bereits 2014, als das Kartellverfahren angestrengt wurde, hat man sich im Landratsamt mit der Thematik auseinandergesetzt, weil absehbar war, dass es zu Änderungen in der Organisation führen wird“, erläuterte Bürgermeister Ulrich Ruckh zu Beginn der Beratung. Daher wurde bereits im März 2015 durch den Kreistag die Einrichtung einer kommunalen Holzverkaufsstelle beschlossen. Es folgten Eckpunkte für die zukünftige Forstorganisation und schließlich die Einsatzung einer Arbeitsgruppe.
Gemeinderat beschließt Beitritt
In der Sitzung am 11. Januar hat eben diese Arbeitsgruppe die Neuorganisation der Forstverwaltung im AlbDonau-Kreis erarbeitet. Am Mittwoch nun hat der Schelklinger Gemeinderat den Beitritt zu dieser freiwilligen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts, kurz ADK-Forst, beschlossen. Der tatsächliche Beitritt der Stadt Schelklingen zu diesem Zusammenschluss steht allerdings unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Mit dem Beschluss zur Neuorganisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg tritt die durch das Kartellverfahren gegen das Land ausgelöste Forstreform in eine neue entscheidende Phase ein. Im Rahmen der Kreisverbandssitzung des Gemeindetags im vergangenen September wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und Mitarbeitern des Fachdienstes Forst, Naturschutz zur weiteren Vorbereitung eines kommunalen Zusammschlusses im Forstbereich ins Leben zu rufen.
Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Betreuung der Waldbesitzer (sowohl kommunal wie auch privat) im Alb-Donau-Kreis auch nach der Umsetzung der neuen Forstorganisation in bewährten Strukturen bei gleicher Qualität zu halten. Die Umsetzung der Reform soll nach dem Willen der Landesregierung bis Juli nächsten Jahres erfolgen. Wesentliche Elemente der Reform sind die Ausgliederung des Staatswaldes in eine staatliche Anstalt des öffentlichen Rechts und die Erhaltung einer dreistufigen Landesforstverwaltung für die hoheitlichen Aufgaben.
Derzeit wird an einer Änderung des Landeswaldgesetz (LWaldG) gearbeitet, die eine Beteiligung des Landkreises ermöglichen soll, sofern sich alle Kommunen – auch jene vier im Kreisgebiet, die keinen eigenen Wald besitzen – beteiligen.
Allerdings ist auch in diesem Fall eine Refinanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch das Land noch offen. Grundvoraussetzung für ein Körperschaftliches Forstamt ist ein Zusammenschluss aller Kommunen im Kreis in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes.