Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Teilzeitarbeit möglichst früh und detailliert beantragen
DÜSSELDORF (dpa) - Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschrieben. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlich einzureichen. Auch die genaue Ausgestaltung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag.