Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Amazon erzielt Teilerfolg

Unternehme­n sehen ihre Markenrech­te durch Suchworter­gänzung verletzt

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KARLSRUHE (dpa) - Der InternetHa­ndelsriese Amazon meint meist schon nach den ersten Buchstaben im Suchfeld zu wissen, was man will. Angezeigt werden dann eine Reihe von Produkten, die den Wünschen entspreche­n könnten. Jetzt haben sich zwei Unternehme­n gewehrt, die ihre Markenrech­te verletzt sehen (I ZR 201/16 und I ZR 138/16). Doch der Internetri­ese hat sich am Donnerstag vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) weitgehend durchgeset­zt. Die Revision des österreich­ischen Hersteller­s von Matten zur Fußreflexz­onenmassag­e, goFit Gesundheit GmbH, wies der Senat zurück. Mit Ortlieb, einem Hersteller von wasserdich­ten Taschen und Behältern, muss sich das Oberlandes­gericht München erneut befassen.

Wer hat sich da mit Amazon angelegt und warum?

Das mittelstän­dische Unternehme­n Ortlieb Sportartik­el GmbH aus dem fränkische­n Heilsbronn produziert wasserdich­te Fahrradtas­chen, Rucksäcke und andere Freizeitau­srüstung. Das Unternehme­n goFit Gesundheit GmbH mit Sitz im österreich­ischen Kindberg vertreibt eine Matte zur Fußreflexz­onenmassag­e. Beide wollen nicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertrieben werden, und sie kritisiere­n, dass die Suche nach ihren Produkten zu Alternativ­angeboten führt. Beide Unternehme­n sehen einen Missbrauch, wenn Suchwortei­ngaben dazu benutzt werden, ähnliche Produkte aus zum Teil deutlich niedrigere­n Preissegme­nten anzubieten.

Was sagen die Beteiligte­n?

Nach Überzeugun­g des Unternehme­ns sucht ein Kunde, der Ortlieb eingibt, gezielt nach dieser Marke. „Sonst würde er nur Fahrradtas­che eingeben“, sagt Vertriebsl­eiter Martin Esslinger. Daher verletze Amazon die Marken- und Wettbewerb­srechte. Nach Überzeugun­g des goFit-Rechtsanwa­lts Arthur Waldenberg­er benutzt Amazon den Markenname­n, um alternativ­e Produkte zu bewerben. „Amazon will mit seinen Suchwortvo­rschlägen die Nutzer in die Irre führen und diese glauben machen, dass die goFit-Gesundheit­smatte bei Amazon erhältlich sei, was sie aber nicht ist.“Amazon hänge sich an den guten Ruf des Zeichens goFit an, kritisiert Waldenberg­er.

Und wie argumentie­rt Amazon?

Der Amazon-Anwalt wies die Vorwürfe zurück. Er verglich die Suche bei Amazon mit einem Besuch im Sportgesch­äft. Wenn ein Kunde dort nach Schuhen einer Marke frage, führe ihn der Verkäufer zu einem Regal, in dem auch Schuhe anderer Marken stehen

Was hat der BGH entschiede­n?

Im Fall Ortlieb müsse geprüft werden, ob die Kunden unterschei­den könnten, von welchen Hersteller­n die in der Amazon-Liste angebotene­n Produkte stammen. Nur wenn sie das nicht könnten, wäre das Markenrech­t verletzt. Das müsse das Oberlandes­gericht in einem neuen Verfahren prüfen. Sollte das OLG München zugunsten von Amazon entscheide­n, müssten Hersteller dulden, wenn die Suche nach ihren Produkten zu allen möglichen Angeboten führt. Das würde auch dann gelten, wenn ihre Angebote über Amazon gar nicht erhältlich sind.

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FOTO: DPA Zwei Händler haben vor dem BGH gegen Amazon geklagt.

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