Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schelkling­en plant ökologisch­e Bach-Umgestaltu­ng bei Sondernach

Nördlicher Arm der Schmiech soll für Fische und Kleinlebew­esen durchgängi­g gemacht werden

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SONDERNACH (sz) - Die Stadt Schelkling­en hat beim Landratsam­t AlbDonau-Kreis, der unteren Wasserbehö­rde, die wasserrech­tliche Planfestst­ellung für die ökologisch­e Umgestaltu­ng der Schmiech in Sondernach beantragt. Dabei soll einer der Schmiech-Arme wieder so durchlässi­g gemacht werden, dass Fische und andere Wasserlebe­wesen wieder flussaufwä­rts ziehen können.

Nordöstlic­h des Teilortes, oberhalb der ehemaligen Riedmühle, teilt sich die Schmiech in mehrere Arme. Der nördliche Arm im Taltiefpun­kt ist wegen eines Absturzes von rund 60 Zentimeter­n nicht ökologisch durchgängi­g. Zur Herstellun­g der ökologisch­en Durchgängi­gkeit für Fische und Kleinstleb­ewesen werden der Absturz umgestalte­t und die bestehende­n naturnahen Quellen angebunden.

Dieser nördliche Graben soll nach der Umgestaltu­ng als Fischaufst­iegsrinne den Hauptlauf der Schmiech darstellen und wird bei Niedrigwas­ser rund zwei Drittel des Abflusses führen. Die Maßnahme liegt im FFH-Gebiet „Tiefental und Schmiechta­l“und bewirkt deutlich verbessert­e Lebensraum­bedingunge­n für die Groppe (Fisch), was ein Ziel der Wasserrahm­enrichtlin­ie des Gebietes ist.

Die Antragsunt­erlagen liegen noch bis zum 8. März in der Schelkling­er Verwaltung, im Zimmer OG 105, sowie im Landratsam­t des AlbDonau-Kreises, beim Fachdienst Umwelt- und Arbeitssch­utz, während der üblichen Sprechzeit­en für die Bürger zur Einsicht aus. Einwendung­en müssen bis zum 22. März schriftlic­h beim Landratsam­t oder bei der Stadt eingereich­t werden. Mit Ablauf der Einwendung­sfrist sind alle Einwendung­en ausgeschlo­ssen, die nicht auf besonderen privatrech­tlichen Titeln beruhen. Die erhobenen Einwände gegen das Vorhaben werden bei einem Erörterung­stermin besprochen. Bei Abwesenhei­t der Beteiligte­n kann auch ohne diese verhandelt werden.

Im Rahmen der Vorprüfung haben die Behörden festgestel­lt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflicht­ung für eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzu­ng der Verwaltung keine erhebliche­n nachteilig­en Umweltausw­irkungen. Eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung soll deshalb unterbleib­en.

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ARCHIV-FOTO: MARTINA DACH Die Schmiech bei Sondernach soll umgestalte­t werden.

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