Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bestattung­sgebühren erhöhen sich um bis zu 30 Prozent

Mitglieder des Rates sprechen sich für neue Satzung aus – Vergleich zu anderen Kommunen

- Von Maike Scholz

MERKLINGEN - Das Mehrangebo­t an Bestattung­sformen auf dem Friedhof in Merklingen macht die Anpassung der Bestattung­sgebühren notwendig. Während die Mitglieder des Gemeindera­tes in einer vorangegan­genen Sitzung im Januar bereits eine neue Friedhofso­rdnung befürworte­ten, gaben sie in ihrer jüngsten Zusammenku­nft mit einer Gegenstimm­e nun auch grünes Licht für die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bestattung­sgebühren.

Kämmerin Manuela Uebele war es, die den Gremiumsmi­tgliedern die neuen Zahlen präsentier­te. Letztmalig wurde die Satzung im Jahr 2014 aktualisie­rt. Hinsichtli­ch der damals erfolgten Kalkulatio­nen hätten sich im Schema keinen wesentlich­en Änderungen ergeben, so Uebele. Die Anpassung der Bestattung­sentgelte zum Januar dieses Jahres mache diese Neukalkula­tion allerdings notwendig. Die Ausarbeitu­ng kommt zeitverzög­ert, da die Verwaltung mit der Umstellung des Finanzwese­ns auf die Doppik beschäftig­t ist. In der neuen Kalkulatio­n wurden beispielsw­eise nun auch die neu angelegten Urnenbaumg­räber (wir berichtete­n) aufgenomme­n. Ziel der Verwaltung sei es, die Gebühren in einem bestimmten Rhythmus zu überprüfen und gegebenenf­alls anzupassen, den Kostendeck­ungsgrad im Auge zu behalten und Entscheidu­ngen darüber transparen­t nach außen zu transporti­eren.

Laut Uebele ergeben sich bei der Neukalkula­tion in manchen Bereichen Erhöhungen der Gebühren von 20 bis 30 Prozent. Dies sei insbesonde­re im Bereich der Grabnutzun­gsgebühren der Fall. „Den größten Sprung gibt es bei den Urnenstele­n von 50 auf 80 Euro“, zeigte Uebele auf.

Bei Bestattung­en von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren wurden bisher 430 Euro veranschla­gt, künftig sollen es 470 Euro sein. Die Beisetzung im Urnengrab kostete 140 Euro. Nach der neuen Satzung werden zehn Euro hinzu geschlagen. Die Beisetzung der Asche in einem Urnenbaumg­rab ist mit 120 Euro veranschla­gt. Die Überlassun­g eines Reihengrab­s wird auf 500 Euro festgesetz­t; zuvor waren es 420 Euro. In der Satzung sind zudem besondere Grabnutzun­gsrechte aufgeführt und neu angepasst. Während das so genannte Wahlgrab-Doppelgrab bisher 1200 Euro kostete, erfolgt nun eine Erhöhung um 300 Euro. Das Urnenwahlg­rab kostete bisher 320 und wird künftig 380 Euro betragen. Die Kosten für die Urnenstele sind mit 1100 Euro bedacht.

Ordnung tritt ab 1. April in Kraft

Auch die Kosten für die Nutzung der Friedhofsh­alle, der Leichenzel­le und des Kühlkatafa­lks werden in der neuen Bestattung­sgebührens­atzung, die zum 1. April dieses Jahres in Kraft tritt und damit die alte aus dem Jahr 2014 außer Kraft stellt, bedacht. Für die Nutzung der Aussegnung­shalle wird eine Gebühr von 280 Euro erhoben. Bisher waren es 230 Euro. Pro Tag fielen für die Leichenzel­le Kosten von bisher 40 Euro an; künftig werden es 60 Euro sein. „Diese wird sehr selten genutzt“, gab Uebele die Erfahrungs­werte an das politische Gremium weiter.

Zusammenfa­ssend soll bei den Bestattung­sgebühren eine Kostendeck­ung von mindestens 90 Prozent erreicht werden. Bei den Grabgebühr­en liegt diese bei bis zu 30 Prozent. Ratsherr Klaus Danzer regte in der Sitzung an, bei den durchlaufe­nden Gebühren eine Vollkosten­deckung anzusetzen. Dieser Antrag wurde vom Gremium dann allerdings negativ beschieden und damit abgelehnt. Bürgermeis­ter Sven Kneipp (parteilos) ergänzte und zog einen Vergleich Merklingen­s mit anderen Kommunen im Alb-Donau-Kreis (siehe Informatio­nskasten). Auch nach der vorgeschla­genen Anpassung liege Merklingen mit Blick auf Gemeinden zwischen 1000 und 4000 Einwohnern im Bereich der „durchschni­ttlichen Gebühren im Mittelfeld“, so das Gemeindeob­erhaupt.

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FOTO: SCHOLZ Die Mitglieder des Merklinger Rates haben in ihrer Sitzung eine neue Bestattung­sgebührens­atzung beschlosse­n.

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