Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bestattungsgebühren erhöhen sich um bis zu 30 Prozent
Mitglieder des Rates sprechen sich für neue Satzung aus – Vergleich zu anderen Kommunen
MERKLINGEN - Das Mehrangebot an Bestattungsformen auf dem Friedhof in Merklingen macht die Anpassung der Bestattungsgebühren notwendig. Während die Mitglieder des Gemeinderates in einer vorangegangenen Sitzung im Januar bereits eine neue Friedhofsordnung befürworteten, gaben sie in ihrer jüngsten Zusammenkunft mit einer Gegenstimme nun auch grünes Licht für die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren.
Kämmerin Manuela Uebele war es, die den Gremiumsmitgliedern die neuen Zahlen präsentierte. Letztmalig wurde die Satzung im Jahr 2014 aktualisiert. Hinsichtlich der damals erfolgten Kalkulationen hätten sich im Schema keinen wesentlichen Änderungen ergeben, so Uebele. Die Anpassung der Bestattungsentgelte zum Januar dieses Jahres mache diese Neukalkulation allerdings notwendig. Die Ausarbeitung kommt zeitverzögert, da die Verwaltung mit der Umstellung des Finanzwesens auf die Doppik beschäftigt ist. In der neuen Kalkulation wurden beispielsweise nun auch die neu angelegten Urnenbaumgräber (wir berichteten) aufgenommen. Ziel der Verwaltung sei es, die Gebühren in einem bestimmten Rhythmus zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, den Kostendeckungsgrad im Auge zu behalten und Entscheidungen darüber transparent nach außen zu transportieren.
Laut Uebele ergeben sich bei der Neukalkulation in manchen Bereichen Erhöhungen der Gebühren von 20 bis 30 Prozent. Dies sei insbesondere im Bereich der Grabnutzungsgebühren der Fall. „Den größten Sprung gibt es bei den Urnenstelen von 50 auf 80 Euro“, zeigte Uebele auf.
Bei Bestattungen von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren wurden bisher 430 Euro veranschlagt, künftig sollen es 470 Euro sein. Die Beisetzung im Urnengrab kostete 140 Euro. Nach der neuen Satzung werden zehn Euro hinzu geschlagen. Die Beisetzung der Asche in einem Urnenbaumgrab ist mit 120 Euro veranschlagt. Die Überlassung eines Reihengrabs wird auf 500 Euro festgesetzt; zuvor waren es 420 Euro. In der Satzung sind zudem besondere Grabnutzungsrechte aufgeführt und neu angepasst. Während das so genannte Wahlgrab-Doppelgrab bisher 1200 Euro kostete, erfolgt nun eine Erhöhung um 300 Euro. Das Urnenwahlgrab kostete bisher 320 und wird künftig 380 Euro betragen. Die Kosten für die Urnenstele sind mit 1100 Euro bedacht.
Ordnung tritt ab 1. April in Kraft
Auch die Kosten für die Nutzung der Friedhofshalle, der Leichenzelle und des Kühlkatafalks werden in der neuen Bestattungsgebührensatzung, die zum 1. April dieses Jahres in Kraft tritt und damit die alte aus dem Jahr 2014 außer Kraft stellt, bedacht. Für die Nutzung der Aussegnungshalle wird eine Gebühr von 280 Euro erhoben. Bisher waren es 230 Euro. Pro Tag fielen für die Leichenzelle Kosten von bisher 40 Euro an; künftig werden es 60 Euro sein. „Diese wird sehr selten genutzt“, gab Uebele die Erfahrungswerte an das politische Gremium weiter.
Zusammenfassend soll bei den Bestattungsgebühren eine Kostendeckung von mindestens 90 Prozent erreicht werden. Bei den Grabgebühren liegt diese bei bis zu 30 Prozent. Ratsherr Klaus Danzer regte in der Sitzung an, bei den durchlaufenden Gebühren eine Vollkostendeckung anzusetzen. Dieser Antrag wurde vom Gremium dann allerdings negativ beschieden und damit abgelehnt. Bürgermeister Sven Kneipp (parteilos) ergänzte und zog einen Vergleich Merklingens mit anderen Kommunen im Alb-Donau-Kreis (siehe Informationskasten). Auch nach der vorgeschlagenen Anpassung liege Merklingen mit Blick auf Gemeinden zwischen 1000 und 4000 Einwohnern im Bereich der „durchschnittlichen Gebühren im Mittelfeld“, so das Gemeindeoberhaupt.