Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bürger streiten seltener vor Gericht
Wie der Amtsgerichtsdirektor das begründet – und in welchen Bereichen die Justiz mehr zu tun hat
NEU-ULM (sz) - Im Landkreis NeuUlm ist die Welt noch weitestgehend in Ordnung. Diese Kernbotschaft zog Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer jetzt aus der Justiz-Bilanz des vergangenen Jahres. „Wenn man sich die Nachrichten ansieht, macht man sich durchgehend Sorgen um die Welt“, sagte Mayer eingangs. Doch das könne er – zumindest aus NeuUlmer Sicht – nicht nachvollziehen. Die Zahlen liegen im Bereich des Amtsgerichts, der den Landkreis umfasst, schon viele Jahre im mittleren Bereich. Doch natürlich gebe es auch in der Region Probleme.
Die Jugendrichter etwa hatten wieder ein paar Fälle mehr zu bearbeiten. Darunter seien auch Anklagen gegen junge Flüchtlinge zu finden. Einige hätten eben kein Interesse, sich zu integrieren, „und die anderen landen nicht bei uns“, sagte Mayer.
Generell sei bei den Jugendfällen jedoch keine große ansteigende Kurve zu sehen, was laut Mayer an der anhaltend guten Konjunktur liegt. Die geringe Jugendarbeitslosigkeit führe dazu, dass die Kriminalität erheblich zurückgehe. „Wer einen Job hat, stellt weniger an“, sagte er.
Meistens seien Suchtprobleme der Grund für einen unfreiwilligen Besuch vor Gericht, und zwar bei Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Ob legale Drogen wie Alkohol oder illegale wie Rauschgift – damit hatten laut Mayer viele ein Problem. Generell begingen Erwachsene etwa gleich viele Straftaten wie im vergangenen Jahr.
Deutlich seltener streiten sie sich im zivilen Bereich. Vor zehn Jahren waren es noch 2000 Fälle, mittlerweile sind es 25 Prozent weniger, es gehen also keine 1500 mehr ein. „Man merkt, dass die Leute weniger streiten wollen“, meinte Mayer – und sieht auch dort die gute Konjunktur als Grund. Jeder könne seine Rechnungen begleichen und kämpfe nicht mehr um jeden Cent.
Aus Prinzip ziehen jedoch trotzdem noch einige Bürger vors Zivilgericht. Denn in rund der Hälfte aller Fälle liegt der Streitwert unter 1000 Euro – eine Kleinigkeit für das Amtsgericht, wie Mayer sagte. Schlimmer noch findet er, dass ab einem Wert von 600 Euro eine Berufung am Landgericht möglich sei. Dies nutzten laut Mayer einige aus, die meisten Fälle spielten sich auch am Landgericht im geringeren Wert-Bereich ab.