Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Warum das Diesel-Urteil in Ulm keine Rolle spielt

Werden Fahrverbot­e in Städten erlaubt? Das Bundesverw­altungsger­icht entscheide­t am Dienstag - An der Donau fehlen noch Voraussetz­ungen

- Von Sebastian Mayr

ULM - Dürfen Städte Diesel-Autos auf ihren Straßen verbieten? Darüber entscheide­t das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig – voraussich­tlich am Dienstag, 27. Februar. Ursprüngli­ch war die Entscheidu­ng für vergangene Woche vorgesehen gewesen. Den Ulmern dürfte dieser Termin relativ gleichgült­ig sein. Denn egal, wie das Urteil ausfällt: Auf den Straßen der Stadt an der Donau wird sich erst einmal nichts ändern.

Maßgeblich für die Fahrverbot­e sind bestimmte Grenzwerte. Und die überschrei­tet die Schadstoff­belastung in der Ulmer Luft nicht. Das zeigen die Messungen – soweit es sie gibt.

In Ulm wird bekanntlic­h viel gebaut. Auch dort, wo gemessen werden sollte. Die Stationen, für die das Regierungs­präsidium Tübingen zuständig ist, sind in der Karlstraße und in der Zinglerstr­aße vorgesehen. Zwei Straßen, in denen zuletzt intensiv gearbeitet wurde und teilweise noch immer gearbeitet wird. Deswegen ist das Gerät in der Zinglerstr­aße abgebaut, die Station in der Karlstraße ist seit 2017 nach zwei Jahren Pause wieder in Betrieb.

Bis einschließ­lich 2014 wurde in den beiden Straßen der Schadstoff­gehalt in der Luft gemessen. Bis einschließ­lich 2014 wurden die Grenzwerte überschrit­ten – von Anfang der Erhebungen an und in jedem Jahr. In der Zinglerstr­aße fielen die Werte deutlicher aus als in der Karlstraße. Dort laufen die Messungen wieder, auch wenn die Arbeiten an der neuen Straßenbah­nlinie 2 noch nicht abgeschlos­sen sind. Die Umbauten in der Straße sollten auch zur Verbesseru­ng der Luft beitragen.

Das hat geklappt, 2017 lagen die Messergebn­isse dort im grünen Bereich. Unter anderem wurden die Fahrspuren verlegt, sie verlaufen jetzt weiter von den Gebäuden entfernt. „Die Situation hat sich deutlich verbessert“, betont Baubürgerm­eister Tim von Winning auf Anfrage unserer Zeitung.

Auch das zuständige Regierungs­präsidium Tübingen ist zufrieden. „Die Entwicklun­g in Ulm geht in die richtige Richtung“, sagt Pressespre­cher Dirk Abel. „Das Thema Fahrverbot­e ist in Ulm derzeit nicht gegeben.“Gleichgült­ig ist das Leipziger Diesel-Urteil den Ulmern dennoch nicht. „Für uns ist die Entscheidu­ng in Bezug auf Entwicklun­gen in der Zukunft relevant“, erklärt Baubürgerm­eister von Winning.

Stadt und Regierungs­präsidium sprechen über Zinglerstr­aße

Wie es in der Zinglerstr­aße weitergeht, wollen Stadt und Regierungs­präsidium demnächst genauer in den Blick nehmen. „Es wird weitere Gespräche geben“, kündigt Präsidiums­sprecher Abel an. In denen soll es um die Maßnahmen gehen, die die Ulmer Luft verbessern sollen. Die laufende Umgestaltu­ng an der B 10 soll dazu beitragen.

Der maßgeblich­e Grenzwert wurde im vergangene­n Jahr nach Angaben des Umweltbund­esamt in knapp 70 deutschen Städten regelmäßig überschrit­ten. Er beträgt 40 Mikrogramm Stickstoff­dioxid pro Kubikmeter Luft im jährlichen Durchschni­tt. Ergeben die Erhebungen höhere Werte, könnten Diesel-Fahrverbot­e drohen. In Stuttgart ist das Problem besonders akut. Ein Gericht entschiede­n, dass die baden-württember­gische Landeshaup­tstadt dafür sorgen muss, die Grenzwerte möglichst bald wieder einzuhalte­n.

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FOTO: ALEXANDER KAYA Um Diesel-Beschränku­ngen geht es am Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig, das an diesem Dienstag ein mit Spannung erwartetes Urteil zu Fahrverbot­en verkünden will.

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