Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Haftstrafe für Drogendeal­er

Ulmer Gericht sieht bewaffnete­n Drogenhand­el als erwiesen an – Milderes Urteil wegen Psychose

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ULM/EHINGEN (dtp) - Ein Jahr und elf Monate – so lange muss der Ehinger Drogendeal­er in Haft, der am Ulmer Landgerich­t angeklagt war. Die Zweite Große Strafkamme­r sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige bewaffnete­n Handel mit Drogen in nicht geringer Menge trieb und auch Betäubungs­mittel besaß. Der Staatsanwa­lt hatte eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Weil der Ehinger an einer Psychose leidet, ordnete die Kammer die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an.

Am 25. Februar 2017 tauchte die Polizei bei dem Ehinger zu Hause auf, weil er laut randaliert­e. Die Beamten fanden Drogen, die offen herumlagen und durchsucht­en sein Zimmer. Neben kleineren Mengen an Haschisch, Amphetamin, Ecstasy und LSD fanden sie 200 Gramm Marihuana, die rund 26 Gramm vom Wirkstoff THC enthielten – das dreieinhal­bfache einer nicht geringen Menge, wie der Vorsitzend­e Richter ausführte. Auch fand die Polizei fünf Messer, darunter ein beidseitig geschliffe­nes Wurfmesser.

Der 33-Jährige stand unter Bewährung. Erst kurz zuvor war er in Ehingen wegen Drogenhand­els verurteilt worden, auch vorher wurden bei ihm bereits Waffen entdeckt. Im August 2017, als der Haftbefehl vollstreck­t werden sollte, fand die Polizei abermals Drogen beim Angeklagte­n.

In seinem Plädoyer hatte der Verteidige­r noch erklärt: Zu entscheide­n, welche Menge vom beschlagna­hmten Marihuana für den Eigenkonsu­m und welche für den Handel bestimmt gewesen sei, sei schwierig. Zumindest 100 Gramm sei für den Verkauf bestimmt gewesen, erklärte am Mittwoch jedoch der Vorsitzend­e Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Mit Drogen gehandelt zu haben, habe der Angeklagte aber nicht gestanden.

Dafür, dass der Ehinger mit den Drogen gehandelt habe, spreche die Aussage eines Polizisten, dass im Umfeld der Wohnung des Angeklagte­n gedealt werde, erklärte der Richter. Außerdem sei eine Feinwaage gefunden worden, die nachweisli­ch zum Abwiegen von Drogen benutzt worden sei. Entdeckt wurden auch zwei Rollen mit Klemmtüten. Die Vorstrafe wegen Drogenhand­els würde zudem nahelegen, „dass ihm das nicht wesensfrem­d ist“, so der Richter.

Blick auf Finanzen entlarvt

Das gewichtigs­te Argument sei aber ein Blick auf die Finanzen des Angeklagte­n. Mit seinem Einkommen sei eine Finanzieru­ng seines Drogenkons­ums nicht möglich gewesen, so der Richter. Der Ehinger hatte nur Arbeitslos­engeld erhalten und musste unter anderem Miete bezahlen. Der Richter rechnete vor, was ihm für den Drogenkons­um und den Lebensunte­rhalt geblieben wäre – zu wenig. Allein um seinen Marihuana-Konsum zu finanziere­n, hätte er 900 Euro im Monat aufwenden müssen. Die 200 Gramm Marihuana hätten einen Einkaufspr­eis von mindestens 1000 Euro, rechnete der Richter vor. Außerdem waren beim Angeklagte­n rund 3600 Euro Bargeld gefunden worden. Von seinem Konto hatte er aber so gut wie nie Bargeld abgehoben – zuletzt im November 2016 eintausend Euro. „Es muss anderweiti­g Geld verdient worden sein, um den Wert beschaffen zu können, der in der Wohnung gefunden wurde.“

Die Kammer berücksich­tigte, dass der Angeklagte an einer paranoid-halluzinat­orischen Psychose leidet, wahrschein­lich durch den exzessiven Cannabis-Genuss. Der Verurteilt­e wisse zwar noch, was Recht und Ordnung ist, aber sein Handeln sei aufgrund der Sucht erheblich beeinträch­tigt. Für den 33-Jährigen spreche unter anderem seine Reue, dass er mit einer weichen Droge gehandelt hat und seine wirtschaft­liche Situation: „Ohne den Handel wäre der Eigenkonsu­m nicht finanzierb­ar gewesen.“Gegen ihn spreche der Bewährungs­bruch, wegen dem er auch bereits in Haft sitzt.

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