Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
B28-Unfall: Anklage wegen versuchten Mords
Im Oktober eine Rollerfahrerin bei Blaubeuren verletzt zurückgelassen
ULM/BLAUBEUREN (sz) - Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen einen zur Tatzeit 45 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Sie wirft dem Mann vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit versuchtem Mord vor.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann am Abend des 7. Oktober 2017 von einem Fest kommend mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 28 in Richtung Blaubeuren fahrend mit seinem Auto eine unübersichtliche Kurve geschnitten und dabei den Linksabbiegestreifen des Gegenverkehrs überfahren habe. Dabei soll er eine dort stehende Motorrollerfahrerin übersehen und erfasst haben.
Rollerfahrerin mit erheblichen Verletzungen
Die damals 19-Jährige blieb erheblich verletzt liegen, während der Angeschuldigte sich entfernt habe, obwohl er die Kollision bemerkt habe. Da es ihm aber darauf angekommen sei, unerkannt zu entkommen, habe er es auch in Kauf genommen, dass die Geschädigte mangels sofortiger Verständigung eines Notarztes und anschließender notärztlicher Versorgung noch an der Unfallstelle versterben könne. Dem 45-Jährigen wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zur Last gelegt. So wäre er verpflichtet gewesen, anzuhalten und der Geschädigten Hilfe zu leisten. Dieser Pflicht habe er sich entzogen und das Risiko in Kauf genommen, dass die junge Frau von einem anderen Verkehrsteilnehmer erneut erfasst und tödlich verletzt würde. Auch wenn dies nicht eingetreten ist, muss sich der Unfallfahrer wegen Versuchs des Verdeckungsmordes verantworten, so die Auffassung der Anklagebehörde.
Glücklicherweise überlebte die Rollerfahrerin, wenngleich sie neben zahlreichen Prellungen eine Fraktur an der Hand erlitt und über zwei Monate arbeitsunfähig war.
Der Angeschuldigte habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft seine Beteiligung am Unfall eingeräumt, bestreitet die Vorwürfe aber weitgehend. So wolle er nicht erkannt haben, dass er einen Menschen angefahren habe.