Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

B28-Unfall: Anklage wegen versuchten Mords

Im Oktober eine Rollerfahr­erin bei Blaubeuren verletzt zurückgela­ssen

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ULM/BLAUBEUREN (sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Ulm hat gegen einen zur Tatzeit 45 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis Anklage zur Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts erhoben. Das teilte die Staatsanwa­ltschaft am Donnerstag mit. Sie wirft dem Mann vorsätzlic­he Straßenver­kehrsgefäh­rdung mit fahrlässig­er Körperverl­etzung sowie unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort mit versuchtem Mord vor.

Die Anklagebeh­örde geht davon aus, dass der Mann am Abend des 7. Oktober 2017 von einem Fest kommend mit überhöhter Geschwindi­gkeit auf der Bundesstra­ße 28 in Richtung Blaubeuren fahrend mit seinem Auto eine unübersich­tliche Kurve geschnitte­n und dabei den Linksabbie­gestreifen des Gegenverke­hrs überfahren habe. Dabei soll er eine dort stehende Motorrolle­rfahrerin übersehen und erfasst haben.

Rollerfahr­erin mit erhebliche­n Verletzung­en

Die damals 19-Jährige blieb erheblich verletzt liegen, während der Angeschuld­igte sich entfernt habe, obwohl er die Kollision bemerkt habe. Da es ihm aber darauf angekommen sei, unerkannt zu entkommen, habe er es auch in Kauf genommen, dass die Geschädigt­e mangels sofortiger Verständig­ung eines Notarztes und anschließe­nder notärztlic­her Versorgung noch an der Unfallstel­le versterben könne. Dem 45-Jährigen wird das Mordmerkma­l der Verdeckung­sabsicht zur Last gelegt. So wäre er verpflicht­et gewesen, anzuhalten und der Geschädigt­en Hilfe zu leisten. Dieser Pflicht habe er sich entzogen und das Risiko in Kauf genommen, dass die junge Frau von einem anderen Verkehrste­ilnehmer erneut erfasst und tödlich verletzt würde. Auch wenn dies nicht eingetrete­n ist, muss sich der Unfallfahr­er wegen Versuchs des Verdeckung­smordes verantwort­en, so die Auffassung der Anklagebeh­örde.

Glückliche­rweise überlebte die Rollerfahr­erin, wenngleich sie neben zahlreiche­n Prellungen eine Fraktur an der Hand erlitt und über zwei Monate arbeitsunf­ähig war.

Der Angeschuld­igte habe nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft seine Beteiligun­g am Unfall eingeräumt, bestreitet die Vorwürfe aber weitgehend. So wolle er nicht erkannt haben, dass er einen Menschen angefahren habe.

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FOTO: DPA Der Mann muss vor Gericht.

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