Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Schrag lässt’s leuchten
Heroldstatter zeigt neue Maltechnik aus den USA bei einer Ausstellung.
ULM/BLAUBEUREN - Gegen einen jetzt 24 Jahre alten Mann aus Blaubeuren hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Der Beschuldigte soll im Mai 2016 eine 59-jährige Spaziergängerin nahe Blaubeuren mit einem Messer niedergestochen haben. Weil der Mann unter einer „akuten psychischen Störung“leidet und „für die Allgemeinheit gefährlich“ist, soll er weiter in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte bereits ein, die Tat am späten Nachmittag des 15. Mai 2016 gegen 18.20 Uhr auf einem Rad- und Fußweg nahe Blaubeuren begangen zu haben. Demnach habe er zwischen Achkanal und Bahndamm die 59-jährige Spaziergängerin, die ihm bis dahin unbekannt war, von hinten am Hals umfasst und zu Boden gedrückt zu haben. Anschließend habe er ihr mit einem Messer gezielt in den Halsund Gesichtsbereich gestochen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dabei auch den Tod „als Folge jedenfalls billigend in Kauf genommen habe“.
Gegenwehr der Frau
Aufgrund der starken Gegenwehr der Frau – sie biss ihn laut Staatsanwaltschaft in seinen Unterarm und rief laut um Hilfe – ließ er von ihr ab. Die Spaziergängerin sei dennoch erheblich verletzt worden. So erlitt sie mehrere Schnitt- und Stichverletzungen. Davon eine große und klaffende Schnittverletzung, die vom rechten Ohr bis zum Mundwinkel reichte und die Mundhöhle öffnete. Dazu kam eine tiefe Stichverletzung am Hals sowie weitere Abwehrverletzungen. Passanten fanden die Frau und wählten den Notruf. Die 59-Jährige musste durch den alarmierten Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden, wo sie aufgrund der ärztlichen Versorgung die Messerattacke überlebte. Lebensgefahr habe laut Polizei damals für die Frau nicht bestanden.
Der vermeintliche Täter konnte trotz der starken Gegenwehr fliehen. Er soll nach damaligen Angaben in Richtung Bismarckfelsen/Ruckenschloss/B28 den schmalen Fußweg hinaufgegangen sein. Doch erst anderthalb Jahre später konnte die Polizei den mutmaßlichen Täter eher zufällig fassen.
Bei der Spurensicherung im Mai 2016 fanden Kriminaltechniker auch DNA-Spuren, die vom Täter stammen könnten. Diese Spuren führten im Oktober des vergangenen Jahres zur Festnahme des nun Beschuldigten. Dieser fiel Ende September in einem Ulmer Spielkasino auf. Dort habe er unvermittelt eine Angestellte angegriffen und auf sie eingeschlagen. Nach kurzer Flucht konnte die Polizei den Mann festnehmen, der auch die Tat im Spielkasino gleich danach einräumte.
DNA-Vergleich führt zum Täter
Im Zusammenhang mit dem Angriff im Kasino wurde der damals 23-Jährige erkennungsdienstlich behandelt. Beim Vergleich der DNA mit anderen Daten habe sich dann eine Übereinstimmung mit den Spuren aus dem Fall in Blaubeuren ergeben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm wurde Haftbefehl erlassen. Seither sitzt er in einer Psychiatrie, wo er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch bleiben soll.
Denn die Anklagebehörde geht – gutachterlich beraten – davon aus, dass der 24-Jährige sein Handeln nicht steuern konnte und noch immer nicht kann. Grund dafür sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine akute psychische Störung, eine leichte Intelligenzminderung und Alkohol, den der Mann vor der Tat getrunken haben soll. Da der Mann infolge dieses Zustands für die Allgemeinheit gefährlich sei, betreibt die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.