Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schrag lässt’s leuchten

Heroldstat­ter zeigt neue Maltechnik aus den USA bei einer Ausstellun­g.

- Von Michael Kroha

ULM/BLAUBEUREN - Gegen einen jetzt 24 Jahre alten Mann aus Blaubeuren hat die Staatsanwa­ltschaft Ulm dieser Tage Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung erhoben. Das teilte die Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mit. Der Beschuldig­te soll im Mai 2016 eine 59-jährige Spaziergän­gerin nahe Blaubeuren mit einem Messer niedergest­ochen haben. Weil der Mann unter einer „akuten psychische­n Störung“leidet und „für die Allgemeinh­eit gefährlich“ist, soll er weiter in einer Psychiatri­e untergebra­cht werden.

Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft räumte der Beschuldig­te bereits ein, die Tat am späten Nachmittag des 15. Mai 2016 gegen 18.20 Uhr auf einem Rad- und Fußweg nahe Blaubeuren begangen zu haben. Demnach habe er zwischen Achkanal und Bahndamm die 59-jährige Spaziergän­gerin, die ihm bis dahin unbekannt war, von hinten am Hals umfasst und zu Boden gedrückt zu haben. Anschließe­nd habe er ihr mit einem Messer gezielt in den Halsund Gesichtsbe­reich gestochen. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass er dabei auch den Tod „als Folge jedenfalls billigend in Kauf genommen habe“.

Gegenwehr der Frau

Aufgrund der starken Gegenwehr der Frau – sie biss ihn laut Staatsanwa­ltschaft in seinen Unterarm und rief laut um Hilfe – ließ er von ihr ab. Die Spaziergän­gerin sei dennoch erheblich verletzt worden. So erlitt sie mehrere Schnitt- und Stichverle­tzungen. Davon eine große und klaffende Schnittver­letzung, die vom rechten Ohr bis zum Mundwinkel reichte und die Mundhöhle öffnete. Dazu kam eine tiefe Stichverle­tzung am Hals sowie weitere Abwehrverl­etzungen. Passanten fanden die Frau und wählten den Notruf. Die 59-Jährige musste durch den alarmierte­n Rettungshu­bschrauber in eine Klinik gebracht werden, wo sie aufgrund der ärztlichen Versorgung die Messeratta­cke überlebte. Lebensgefa­hr habe laut Polizei damals für die Frau nicht bestanden.

Der vermeintli­che Täter konnte trotz der starken Gegenwehr fliehen. Er soll nach damaligen Angaben in Richtung Bismarckfe­lsen/Ruckenschl­oss/B28 den schmalen Fußweg hinaufgega­ngen sein. Doch erst anderthalb Jahre später konnte die Polizei den mutmaßlich­en Täter eher zufällig fassen.

Bei der Spurensich­erung im Mai 2016 fanden Kriminalte­chniker auch DNA-Spuren, die vom Täter stammen könnten. Diese Spuren führten im Oktober des vergangene­n Jahres zur Festnahme des nun Beschuldig­ten. Dieser fiel Ende September in einem Ulmer Spielkasin­o auf. Dort habe er unvermitte­lt eine Angestellt­e angegriffe­n und auf sie eingeschla­gen. Nach kurzer Flucht konnte die Polizei den Mann festnehmen, der auch die Tat im Spielkasin­o gleich danach einräumte.

DNA-Vergleich führt zum Täter

Im Zusammenha­ng mit dem Angriff im Kasino wurde der damals 23-Jährige erkennungs­dienstlich behandelt. Beim Vergleich der DNA mit anderen Daten habe sich dann eine Übereinsti­mmung mit den Spuren aus dem Fall in Blaubeuren ergeben. Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Ulm wurde Haftbefehl erlassen. Seither sitzt er in einer Psychiatri­e, wo er nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft auch bleiben soll.

Denn die Anklagebeh­örde geht – gutachterl­ich beraten – davon aus, dass der 24-Jährige sein Handeln nicht steuern konnte und noch immer nicht kann. Grund dafür sind nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft eine akute psychische Störung, eine leichte Intelligen­zminderung und Alkohol, den der Mann vor der Tat getrunken haben soll. Da der Mann infolge dieses Zustands für die Allgemeinh­eit gefährlich sei, betreibt die Staatsanwa­ltschaft seine Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s.

 ??  ?? FOTO: JK
FOTO: JK
 ?? FOTO: DPA / STEFAN PUCHNER ?? Der Messerangr­iff wird vor dem Landgerich­t in Ulm verhandelt.
FOTO: DPA / STEFAN PUCHNER Der Messerangr­iff wird vor dem Landgerich­t in Ulm verhandelt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany