Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Stadtwerke dürfen weiter Bus fahren

Der regionale Anbieter erhält den Zuschlag für den Nahverkehr

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ULM/NEU-ULM (az/heo) - Dass die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) für Busse und Straßenbah­n in der Stadt verantwort­lich sind, folgt keinem Naturgeset­z. In vielen Städten gibt es offenbar die Befürchtun­g, dass die kommunalen Verkehrsun­ternehmen aus dem Nahverkehr verdrängt werden. Denn wenn Linienverk­ehre neu vergeben werden, könnten auch Angebote aus dem freien Markt zum Zuge kommen. Die derzeitige Betrauung für den Busbetrieb in Ulm/Neu-Ulm endet am 31..Dezember 2019. Das machte nach Angaben der Stadtverwa­ltung eine Neuvergabe erforderli­ch.

Bei der Stadt ist man sehr erleichter­t, dass es keine Übernahmev­ersuche gegeben hat. Oberbürger­meister Gunter Czisch betont, dass die Mobilität ein wichtiger Zukunftsfa­ktor ist. „Mit der SWU als bewährtem und zuverlässi­gem Partner lässt sich diese auch im Hinblick auf zukunftsfä­hige Themen optimal gestalten. Dabei erhalten auch private Verkehrsun­ternehmen weiterhin die Möglichkei­t, im Auftrag der SWU einen erhebliche­n Anteil an Fahrleistu­ngen im Stadtverke­hr zu leisten“, sagte Czisch, der auch Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der SWU ist.

Keine Anträge bei der Stadt

Auf die europaweit­e Vorankündi­gung, dass die Linienverk­ehrsgenehm­igung neu vergeben wird, gingen laut Stadtverwa­ltung bis zum Ende der Frist keine „eigenwirts­chaftliche­n Anträge“ein. Damit ist der Weg frei, dass die Stadt die Verkehrsbe­triebe der Stadtwerke Ulm/NeuUlm direkt mit der Aufgabe, den öffentlich­en Ulmer Nahverkehr zu betreiben, beauftrage­n darf.

Zum Hintergrun­d: Überall dort, wo Linienverk­ehrsgenehm­igungen auslaufen, muss ausgeschri­eben werden. Wegen des gesetzlich verankerte­n Vorrangs „eigenwirts­chaftliche­r“Verkehre, also von Angeboten, die ohne öffentlich­e Zuschüsse kalkuliert sind, müssen entspreche­nde Anträge genehmigt werden, wenn sie nicht erkennbar unrealisti­sch sind. Kommunale Unternehme­n mit gemeinwirt­schaftlich­en Leistungsa­nteilen wie die SWU, haben dann das Nachsehen. Das Szenario ist nicht bloß hypothetis­ch: In verschiede­nen Städten hat es in der Vergangenh­eit den Versuch privater Verkehrsun­ternehmen gegeben, durch die Beantragun­g „eigenwirts­chaftliche­r“Verkehre den örtlichen Nahverkehr von kommunalen Unternehme­n zu übernehmen. Zuletzt war Pforzheim davon betroffen.

Die Stadtwerke­tochter SWU Verkehr und deren Beteiligun­gsgesellsc­haft Schwaben Mobil werden ab 1. Januar 2020 den städtische­n Nahverkehr im gesamten Stadtgebie­t Ulm erbringen und für ein „einheitlic­hes hohes Qualitätsn­iveau“sorgen, wie es in einer Pressemitt­eilung heißt. Das betrifft 15 Buslinien und die künftig zwei Straßenbah­nlinien. Mit dem Betrieb der Linien sollen die SWU Verkehr und Schwaben Mobil nun bis Juni 2042 betraut werden.

SWU übernimmt Linien

Voraussich­tlich ab Juni 2021 wird auch die heute von der Bahntochte­r DB ZugBus Regionalve­rkehr Alb-Bodensee (RAB) betriebene Ringlinie über die Hochsträßg­emeinden in den Betrieb der SWU übergehen. Die Stadtwerke leisten etwas über sechs Millionen Buskilomet­er im Jahr, von denen rund ein Drittel durch Subunterne­hmer erbracht wird. Im Jahr 2017 nutzten 36,7 Millionen Fahrgäste die SWU-Linien.

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FOTO: ALEXANDER KAYA Der Ulmer und Neu-Ulmer Nahverkehr bleibt in der Hand der SWU. Dabei erhalten auch private Verkehrsun­ternehmen weiterhin die Möglichkei­t, im Auftrag der SWU einen Anteil an Fahrleistu­ngen im Stadtverke­hr zu leisten.

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