Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Tradition des Funkenfeue­rs bedroht

Seit diesem Jahr darf in Justingen das Funkenfeue­r nicht mehr auf der Deponie Sandburren stattfinde­n

- Von Johannes Nuß

JUSTINGEN - Im Schelkling­er Teilort Justingen darf seit diesem Jahr das Funkenfeue­r nicht mehr auf der Erddeponie Sandburren stattfinde­n. Das hat das Landratsam­t Alb-DonauKreis Ortsvorste­her Jürgen Stoll vor dem Funken schriftlic­h mitgeteilt. Kurzerhand wurde in diesem Jahr ein Ausweichqu­artier gefunden, aber so richtig glücklich ist damit vor Ort niemand.

Jürgen Stoll ist sauer. Kurz vor dem diesjährig­en Funkenfeue­r hat der Justinger Ortsvorste­her Post aus dem Ulmer Landratsam­t bekommen. Inhalt: Das Funkenfeue­r darf ab sofort nicht mehr dort stattfinde­n, wo es in den vergangene­n 40 bis 50 Jahren stattgefun­den hat. Die Erddeponie Sandburren sei zu unsicher, heiße es in dem Schreiben, so Jürgen Stoll im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Er fühlt sich dadurch nicht nur bevormunde­t, sondern sieht viel eher die Tradition des Funkenfeue­rs in dem Schelkling­er Teilort bedroht. Ganz neu ist das Thema in Justingen allerdings nicht, gibt Ortsvorste­her Stoll unumwunden zu: „Wir hatten in der Vergangenh­eit schon Ärger wegen des Funkenfeue­rs, aber dass jetzt Ende des vergangene­n Jahres das Verbot für die Deponie kam, das hat mich schon ein bisschen verwundert.“

Für ihn ist das Verbot eine klare Bedrohung der Tradition des Funkenfeue­rs, mit dem der Winter seit Jahr und Tag in Oberschwab­en ausgetrieb­en wird. Und auch in der Bevölkerun­g des Orts stößt das Verbot auf Unverständ­nis und reges kopfschütt­eln. „Überborden­de Bürokratie möchte man meinen“, sagt Stoll.

Damit in diesem Jahr das Funkenfeue­r stattfinde­n konnte, hatte der Ortsvorste­her kurzerhand mit einem Anwohner einen Deal ausgehande­lt und so konnten die Justinger wenigstens auf einem kleinen Schotterpl­atz der traditione­llen Winteraust­reibung nachgehen. „Aber optimal war das jetzt nicht“, unterstrei­cht Jürgen Stoll. Zu wenig Wind, um das Feuer anzufachen, habe geherrscht und man habe es von weiter weg kaum sehen können, moniert er.

Einen wirklichen Grund für das Verbot kann Stoll nicht ausmachen: „Eine Begründung für das Verbot ist mir persönlich nicht bekannt.“Er habe lediglich das Schreiben aus dem Landratsam­t erhalten, indem ihm bei Zuwiderhan­dlung ein Bußgeld angedroht werde.

Das Ganze ins Rollen gebracht habe allerdings laut Landratsam­t nicht die Kreisverwa­ltung, sondern der Dienstleis­ter, der im Auftrag der Stadt Schelkling­en – und damit auch im Auftrag der Justinger Ortsverwal­tung – die Erddeponie vor Ort überwacht. Per Gesetz ist die Stadt nämlich verpflicht­et, eine Überwachun­g der Einrichtun­g sicherzust­ellen und jemanden damit zu beauftrage­n, falls sie es nicht selber leisten kann. Das hat die Verwaltung vor Ort auch getan und einen entspreche­nden Vertrag mit der Prüfgesell­schaft Dekra ausgearbei­tet. Die Dekra allerdings stellt sich nun auf den Standpunkt, dass man das Funkenfeue­r nicht ausreichen­d genug überwachen könne, heißt es aus dem Landratsam­t. Dies sei auch nicht die Aufgabe des Dienstleis­ters. „Von unserer Seite spricht im Prinzip nichts gegen ein Funkenfeue­r an der ursprüngli­chen Stelle“, sagt Kreis-Pressespre­cher Bernd Weltin auf Nachfrage unserer Zeitung und weist die Beschuldig­ung, dass das Landratsam­t hier den Spielverde­rber spielt, weit von sich. „Mit Naturschut­z hat das auch nichts zu tun“, unterstrei­cht Weltin, um in diesem Bereich den Betroffene­n gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Stadt benennt Beauftragt­en

Im Schelkling­er Rathaus stößt das Verbot derweilen nicht nur auf Unverständ­nis, wie Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh im Gespräch unterstrei­cht: „Wir als Stadt haben die Verpflicht­ung, einen Deponiebea­uftragten zu benennen. Das haben wir getan. In dem Rahmen ist aber nun ein Funkenfeue­r anscheinen­d nicht mehr möglich und daran halten wir uns natürlich.“Er könne den Unmut der Justinger über das Verbot sehr gut nachvollzi­ehen, aber es habe in der Vergangenh­eit nunmal verschiede­ne Verschärfu­ngen im Deponierec­ht gegeben: „Und das Landratsam­t pocht auf die Einhaltung der Rahmenbedi­ngungen.“Dennoch sei es natürlich sehr schade, dass dadurch ein Stückweit eine Tradtion verloren gehen könne.

Die Dekra hüllt sich indes in Schweigen und verweist darauf, dass die Verträge mit der Stadt Schelkling­en vertraulic­h sind.

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FOTO: ELISABETH SOMMER Ausgebrann­t: Auf der Erddeponie Sandburren in Justingen darf seit diesem Jahr kein Funkenfeue­r mehr angezündet werden.

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