Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Tradition des Funkenfeuers bedroht
Seit diesem Jahr darf in Justingen das Funkenfeuer nicht mehr auf der Deponie Sandburren stattfinden
JUSTINGEN - Im Schelklinger Teilort Justingen darf seit diesem Jahr das Funkenfeuer nicht mehr auf der Erddeponie Sandburren stattfinden. Das hat das Landratsamt Alb-DonauKreis Ortsvorsteher Jürgen Stoll vor dem Funken schriftlich mitgeteilt. Kurzerhand wurde in diesem Jahr ein Ausweichquartier gefunden, aber so richtig glücklich ist damit vor Ort niemand.
Jürgen Stoll ist sauer. Kurz vor dem diesjährigen Funkenfeuer hat der Justinger Ortsvorsteher Post aus dem Ulmer Landratsamt bekommen. Inhalt: Das Funkenfeuer darf ab sofort nicht mehr dort stattfinden, wo es in den vergangenen 40 bis 50 Jahren stattgefunden hat. Die Erddeponie Sandburren sei zu unsicher, heiße es in dem Schreiben, so Jürgen Stoll im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Er fühlt sich dadurch nicht nur bevormundet, sondern sieht viel eher die Tradition des Funkenfeuers in dem Schelklinger Teilort bedroht. Ganz neu ist das Thema in Justingen allerdings nicht, gibt Ortsvorsteher Stoll unumwunden zu: „Wir hatten in der Vergangenheit schon Ärger wegen des Funkenfeuers, aber dass jetzt Ende des vergangenen Jahres das Verbot für die Deponie kam, das hat mich schon ein bisschen verwundert.“
Für ihn ist das Verbot eine klare Bedrohung der Tradition des Funkenfeuers, mit dem der Winter seit Jahr und Tag in Oberschwaben ausgetrieben wird. Und auch in der Bevölkerung des Orts stößt das Verbot auf Unverständnis und reges kopfschütteln. „Überbordende Bürokratie möchte man meinen“, sagt Stoll.
Damit in diesem Jahr das Funkenfeuer stattfinden konnte, hatte der Ortsvorsteher kurzerhand mit einem Anwohner einen Deal ausgehandelt und so konnten die Justinger wenigstens auf einem kleinen Schotterplatz der traditionellen Winteraustreibung nachgehen. „Aber optimal war das jetzt nicht“, unterstreicht Jürgen Stoll. Zu wenig Wind, um das Feuer anzufachen, habe geherrscht und man habe es von weiter weg kaum sehen können, moniert er.
Einen wirklichen Grund für das Verbot kann Stoll nicht ausmachen: „Eine Begründung für das Verbot ist mir persönlich nicht bekannt.“Er habe lediglich das Schreiben aus dem Landratsamt erhalten, indem ihm bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld angedroht werde.
Das Ganze ins Rollen gebracht habe allerdings laut Landratsamt nicht die Kreisverwaltung, sondern der Dienstleister, der im Auftrag der Stadt Schelklingen – und damit auch im Auftrag der Justinger Ortsverwaltung – die Erddeponie vor Ort überwacht. Per Gesetz ist die Stadt nämlich verpflichtet, eine Überwachung der Einrichtung sicherzustellen und jemanden damit zu beauftragen, falls sie es nicht selber leisten kann. Das hat die Verwaltung vor Ort auch getan und einen entsprechenden Vertrag mit der Prüfgesellschaft Dekra ausgearbeitet. Die Dekra allerdings stellt sich nun auf den Standpunkt, dass man das Funkenfeuer nicht ausreichend genug überwachen könne, heißt es aus dem Landratsamt. Dies sei auch nicht die Aufgabe des Dienstleisters. „Von unserer Seite spricht im Prinzip nichts gegen ein Funkenfeuer an der ursprünglichen Stelle“, sagt Kreis-Pressesprecher Bernd Weltin auf Nachfrage unserer Zeitung und weist die Beschuldigung, dass das Landratsamt hier den Spielverderber spielt, weit von sich. „Mit Naturschutz hat das auch nichts zu tun“, unterstreicht Weltin, um in diesem Bereich den Betroffenen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Stadt benennt Beauftragten
Im Schelklinger Rathaus stößt das Verbot derweilen nicht nur auf Unverständnis, wie Bürgermeister Ulrich Ruckh im Gespräch unterstreicht: „Wir als Stadt haben die Verpflichtung, einen Deponiebeauftragten zu benennen. Das haben wir getan. In dem Rahmen ist aber nun ein Funkenfeuer anscheinend nicht mehr möglich und daran halten wir uns natürlich.“Er könne den Unmut der Justinger über das Verbot sehr gut nachvollziehen, aber es habe in der Vergangenheit nunmal verschiedene Verschärfungen im Deponierecht gegeben: „Und das Landratsamt pocht auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen.“Dennoch sei es natürlich sehr schade, dass dadurch ein Stückweit eine Tradtion verloren gehen könne.
Die Dekra hüllt sich indes in Schweigen und verweist darauf, dass die Verträge mit der Stadt Schelklingen vertraulich sind.