Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Streit um Überprüfun­g des Bildungsze­itgesetzes

Die erste Evaluierun­g führt zum Eklat

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STUTTGART (lsw) - Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) und andere Bildungstr­äger halten die Überprüfun­g des Bildungsze­itgesetzes im Land für eine Farce. Das sagte die stellvertr­etende DGB-Landesvors­itzende Gabriele Frenzer-Wolf in Stuttgart. Viele Träger weigerten sich, an der Evaluierun­g in der jetzigen Form teilzunehm­en. SPD-Fraktionsv­ize Stefan Fulst-Blei forderte, den Prozess zu stoppen. Das Wirtschaft­sministeri­um teilte mit, eine Unterbrech­ung widersprec­he dem Grundsatz einer ergebnisof­fenen Befragung.

Die Träger kritisiere­n, dass sie bei der Planung der Evaluierun­g nicht eingebunde­n worden seien und die Überprüfun­g nur zweieinhal­b Jahre nach Inkrafttre­ten des Gesetzes viel zu früh komme. „Manche haben erst in den vergangene­n Monaten ihre Zertifizie­rung erhalten“, sagte Frenzer-Wolf. Außerdem sei das Zeitfenste­r der Befragung zu kurz; bis Ende April sollen sich die Träger zurückmeld­en. „Da stellt sich die Frage, welcher Grad von Repräsenta­tivität erreicht werden kann.“

Zudem seien manche Fragen – gerade auch an die Teilnehmer der Bildungsan­gebote – suggestiv, etwa ob man an einer ehrenamtli­chen Bildungsma­ßnahme auch dann teilnehmen würde, wenn es dafür keine Bildungsze­it gebe, oder die nach gewerkscha­ftlicher Aktivität. Gleichzeit­ig fehlten andere Frageberei­che. Frenzer-Wolf: „Das Ergebnis der Evaluierun­g steht doch schon fest: Das Gesetz soll beschnitte­n werden.“Die Bitte der Verbände nach einem vorläufige­n Moratorium der Befragung sei vom Wirtschaft­sministeri­um abgelehnt worden. Das Ministeriu­m weist die Vorwürfe zurück. „Bei der Evaluation wurden im Vorfeld alle Seiten ganz bewusst einbezogen, um größtmögli­che Transparen­z und Akzeptanz zu erreichen“, sagte eine Sprecherin. Man könne und wolle eine Einflussna­hme auf die Evaluation in dem Maße, wie sie der DGB fordere, von keiner Interessen­gruppe zulassen. Seit dem 1. Juli 2015 können Beschäftig­te im Südwesten Bildungsze­it nehmen. Für bis zu fünf Tage pro Jahr können sie sich von der Arbeit freistelle­n lassen, um sich weiterzubi­lden. Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgebe­r weiter zahlen, Weiterbild­ungskosten trägt der Arbeitnehm­er.

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FOTO: DPA Gabriele FrenzerWol­f

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