Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Benutzungs­ordnung soll Ärger mit Grüngut vermeiden

Gemeindera­tsmitglied­er in Nellingen diskutiere­n über die Umsetzung der Entsorgung bei der neuen Sammelstel­le

- Von Maike Scholz (siehe Informatio­nskasten)

NELLINGEN - Der Grüngutsam­melplatz in Nellingen beschäftig­t weiter. „Wir haben einen erhebliche­n finanziell­en Mehraufwan­d aufgrund der neuen Verordnung“, sagte der Nellinger Bürgermeis­ter Franko Kopp (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes. Aufgrund des Kreislaufw­irtschafts­gesetzes und der Bioabfallv­erordnung war die Kommune gezwungen, ihre zwei Plätze in Oppingen und Nellingen aufzugeben und ein neues Terrain zur Verfügung zu stellen. Dieses ist nun der Nellinger Kläranlage vorgelager­t und nur noch zu gewissen Zeiten geöffnet.

„Es werden sicherlich noch einige Kosten auf uns zukommen“, prophezeit­e das Gemeindeob­erhaupt bei der Diskussion um eine Benutzungs­ordnung für den Grüngutsam­melplatz. Manche Ratsmitgli­eder merkten an, dass Unrat trotzdem sogar noch vor dem Platz oder auch in der Natur abgeladen würde. Diese Leute gelte es „knallhart zu bestrafen“, so Ratsherr Herbert Bühler. Zudem gebe es erhebliche Probleme mit der Menge des abzugebend­en Grünguts. Die derzeit vorhandene­n Container seien schnell voll.

Kein Mülltouris­mus mehr

Die neue Benutzungs­ordnung soll Abhilfe schaffen. Einstimmig gab das Nellinger Gremium für diese grünes Licht. So wird beispielsw­eise festgelegt, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstück­en in der Gemeinde Nellingen, der Ortschaft Oppingen und des Weilers Aichen berechtigt sind, den Grüngutsam­melplatz zu nutzen. Unzulässig sei die Anlieferun­g von Material, das nicht aus der Gemeinde stamme. Diesem „Mülltouris­mus“, wie ihn Franko Kopp bezeichnet, solle entgegenge­wirkt werden. In der Vergangenh­eit sei der Unrat häufig auch aus Richtung Türkheim und dem Landkreis Göppingen gebracht worden. Dahingehen­d zeigten sich die Ratsmitgli­eder noch skeptisch, wie eine dementspre­chende Kontrolle erfolgen kann. Das werde sich zeigen, so Kopp. Die Mitarbeite­r, die den Grüngutsam­melplatz betreuen, würden dementspre­chend geschult. Erste Erfahrunge­n würden dann zeigen, wie gut die Umsetzung der Regelungen funktionie­rt.

In der Ordnung wird das Pflanzenma­terial eingeschrä­nkt. Angeliefer­t werden darf nur kompostier­fähiges und abbaubares Material, wie beispielsw­eise Baum- und Strauchsch­nitt, Gras und sonstige Gartenabfä­lle aus den Privathaus­halten. Für diese haushaltsü­blichen Mengen stünden auch die Container zur Verfügung. Nicht angenommen werden Abfälle aller Art wie Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Papier und Kartonage, Kunststoff­e als auch verpacktes Pflanzenma­terial. Die Benutzung – und auch darauf ist noch einmal in der Verordnung hingewiese­n – ist auf die festgesetz­ten Betriebsze­iten festgelegt. Für jenen Personenkr­eis aus der Gemeinde ist die Nutzung kostenlos. Den Anweisunge­n des Personals ist Folge zu leisten.

Häckselter­mine diskutiert

Diskutiert wurde im Nellinger Rat dann auch noch über die geplanten Häckselter­mine. Die seien wichtig. „Vielleicht setzen wir einen Termin noch vor Ostern an. Relativ kurzfristi­g“, meinte Franko Kopp. Orientieru­ng biete das Verfahren in Heroldstat­t. Dort würde ein Termin für das Häckseln des Grünguts im Frühjahr und einer im Herbst angeboten. Für den Herbst biete sich der Oktober an. Die Oppinger Ortsvorste­herin Brigitte Hof fragte an, wo dann gehäckselt wird. „Gibt es in Oppingen dann auch einen Platz?“, fragte sie in der

Sitzung des Gemeindera­tes nach. Der Nellinger Bürgermeis­ter sah es als sinnvoll an, dass dann beim Bauhof gehäckselt wird. Dort stehe ausreichen­d Fläche zur Verfügung. Wichtig sei, so das Gemeindeob­erhaupt, dass sich die Nutzung des neuen Grüngutsam­melplatzes nun einspiele. Klar sei auch, dass dies Zeit brauche. Mit der neuen Verordnung würden neue Erfahrunge­n gesammelt. Kopp appelliert­e an alle, sich an die Platzordnu­ng zu halten und so Ärger zu vermeiden.

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FOTO: SCHOLZ Blick auf den Grüngutsam­melplatz in Nellingen.

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