Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Benutzungsordnung soll Ärger mit Grüngut vermeiden
Gemeinderatsmitglieder in Nellingen diskutieren über die Umsetzung der Entsorgung bei der neuen Sammelstelle
NELLINGEN - Der Grüngutsammelplatz in Nellingen beschäftigt weiter. „Wir haben einen erheblichen finanziellen Mehraufwand aufgrund der neuen Verordnung“, sagte der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Bioabfallverordnung war die Kommune gezwungen, ihre zwei Plätze in Oppingen und Nellingen aufzugeben und ein neues Terrain zur Verfügung zu stellen. Dieses ist nun der Nellinger Kläranlage vorgelagert und nur noch zu gewissen Zeiten geöffnet.
„Es werden sicherlich noch einige Kosten auf uns zukommen“, prophezeite das Gemeindeoberhaupt bei der Diskussion um eine Benutzungsordnung für den Grüngutsammelplatz. Manche Ratsmitglieder merkten an, dass Unrat trotzdem sogar noch vor dem Platz oder auch in der Natur abgeladen würde. Diese Leute gelte es „knallhart zu bestrafen“, so Ratsherr Herbert Bühler. Zudem gebe es erhebliche Probleme mit der Menge des abzugebenden Grünguts. Die derzeit vorhandenen Container seien schnell voll.
Kein Mülltourismus mehr
Die neue Benutzungsordnung soll Abhilfe schaffen. Einstimmig gab das Nellinger Gremium für diese grünes Licht. So wird beispielsweise festgelegt, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken in der Gemeinde Nellingen, der Ortschaft Oppingen und des Weilers Aichen berechtigt sind, den Grüngutsammelplatz zu nutzen. Unzulässig sei die Anlieferung von Material, das nicht aus der Gemeinde stamme. Diesem „Mülltourismus“, wie ihn Franko Kopp bezeichnet, solle entgegengewirkt werden. In der Vergangenheit sei der Unrat häufig auch aus Richtung Türkheim und dem Landkreis Göppingen gebracht worden. Dahingehend zeigten sich die Ratsmitglieder noch skeptisch, wie eine dementsprechende Kontrolle erfolgen kann. Das werde sich zeigen, so Kopp. Die Mitarbeiter, die den Grüngutsammelplatz betreuen, würden dementsprechend geschult. Erste Erfahrungen würden dann zeigen, wie gut die Umsetzung der Regelungen funktioniert.
In der Ordnung wird das Pflanzenmaterial eingeschränkt. Angeliefert werden darf nur kompostierfähiges und abbaubares Material, wie beispielsweise Baum- und Strauchschnitt, Gras und sonstige Gartenabfälle aus den Privathaushalten. Für diese haushaltsüblichen Mengen stünden auch die Container zur Verfügung. Nicht angenommen werden Abfälle aller Art wie Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Papier und Kartonage, Kunststoffe als auch verpacktes Pflanzenmaterial. Die Benutzung – und auch darauf ist noch einmal in der Verordnung hingewiesen – ist auf die festgesetzten Betriebszeiten festgelegt. Für jenen Personenkreis aus der Gemeinde ist die Nutzung kostenlos. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Häckseltermine diskutiert
Diskutiert wurde im Nellinger Rat dann auch noch über die geplanten Häckseltermine. Die seien wichtig. „Vielleicht setzen wir einen Termin noch vor Ostern an. Relativ kurzfristig“, meinte Franko Kopp. Orientierung biete das Verfahren in Heroldstatt. Dort würde ein Termin für das Häckseln des Grünguts im Frühjahr und einer im Herbst angeboten. Für den Herbst biete sich der Oktober an. Die Oppinger Ortsvorsteherin Brigitte Hof fragte an, wo dann gehäckselt wird. „Gibt es in Oppingen dann auch einen Platz?“, fragte sie in der
Sitzung des Gemeinderates nach. Der Nellinger Bürgermeister sah es als sinnvoll an, dass dann beim Bauhof gehäckselt wird. Dort stehe ausreichend Fläche zur Verfügung. Wichtig sei, so das Gemeindeoberhaupt, dass sich die Nutzung des neuen Grüngutsammelplatzes nun einspiele. Klar sei auch, dass dies Zeit brauche. Mit der neuen Verordnung würden neue Erfahrungen gesammelt. Kopp appellierte an alle, sich an die Platzordnung zu halten und so Ärger zu vermeiden.