Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kollege starb in Anlage: Maschinenführer vor Gericht
Angeklagter ist nach Meinung des Richters „genug bestraft“- Geldauflagen
NEU-ULM - Wegen fahrlässiger Tötung hat sich ein 31-jähriger Maschinenführer aus dem Kreis Neu-Ulm am Donnerstagvormittag vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten müssen.
Er hatte am 5. Mai vorigen Jahres am späten Nachmittag an seinem Arbeitsplatz im Weißenhorner PeriWerk einen Schweißroboter in Gang gesetzt. Dabei hatte er sich den Ermittlungen der Polizei zufolge nicht vorher versichert, ob sich im Inneren der Großanlage ein Mensch befand. Als er Schreie aus dem Innenraum hörte, stoppte er zwar geistesgegenwärtig binnen elf Sekunden die Riesenmaschine, aber da war es bereits zu spät. Ein 52-jähriger Kollege, der Reparaturen im Innenraum vorgenommen hatte, wurde so schwer verletzt, dass er wenig später im Bundeswehrkrankenhaus Ulm starb, wohin er mit dem Hubschrauber gebracht worden war.
Tief verzweifelt war der Mann, der nun als Angeklagter vor Gericht stand. Immer wieder brach der Mann in Weinkrämpfe aus, sodass die Verhandlung kurz unterbrochen werden musste. Der 31-Jährige hat das Geschehen bis heute nicht verarbeitet. Nach vierwöchiger Krankschreibung nahm er die Arbeit in der Firma wieder auf und bat darum, an der Unglücksmaschine wieder eingesetzt zu werden, was ihn jedoch psychisch erheblich belastete.
Sein eigener Vater war ihm als Hilfskraft zugeteilt und er wollte nicht, dass dessen Arbeitsplatz gefährdet war, wenn er an eine andere Maschine der Firma wechselte.
Eigentlich wollte das Amtsgericht dem Mann einen Auftritt im Prozess ersparen und erließ einen Strafbefehl, aber damit wäre er vorbestraft gewesen. Auf Anraten seines Anwalts legte er deshalb Einspruch ein, sodass es jetzt vor dem Einzelrichter zu einem Prozess kam, der aber nur kurz dauerte. Nach knapp einer Stunde konnte der Angeklagte das Gericht als freier, nicht vorbestrafter Mann verlassen.
Mit den Worten „Sie sind genug bestraft“, stellte der Richter im Einvernehmen mit der Staatsanwältin das Verfahren ein.
Allerdings wurde der Angeklagte mit einer Geldauflage belegt. 4000 Euro muss er jetzt an die Staatskasse zahlen und jeweils 1500 Euro an das Diakonische Werk Neu-Ulm und an die Bewährungshilfe Schwaben entrichten.