Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nellingen bestellt einen Datenschut­zbeauftrag­ten

Kommunen sind künftig dazu verpflicht­et

-

NELLINGEN (msc) - Die Gemeinden sind nach EU-Recht ab dem 25. Mai verpflicht­et, einen Datenschut­zbeauftrag­ten zu bestellen. Das betrifft auch Nellingen. Der Umgang damit war Thema in der jüngsten Gemeindera­tssitzung.

Bereits im Dezember vergangene­n Jahres sei das politische Gremium über die Veränderun­gen mit Blick auf die Umsetzung der Datenschut­zgrundvero­rdnung informiert worden. Ziele seien der Schutz der Grundrecht­e und Grundfreih­eiten natürliche­r Personen, insbesonde­re deren Recht auf Schutz von personenbe­zogenen Daten und der so genannte freie Verkehr personenbe­zogener Daten. „Wir als Gemeinde Nellingen sind aufgrund unserer Personalst­ruktur weder fachlich noch personell in der Lage, diese Vorgaben selbststän­dig sicherstel­len zu können“, sagte der Nellinger Bürgermeis­ter Franko Kopp (CDU) und fügte an: „Das EU-Recht öffnet aber die Möglichkei­t, einen externen Datenschut­zbeauftrag­ten zu bestellen.“

Der überwiegen­de Teil der Kommunen in Baden-Württember­g würde diese Aufgaben an den Zweckverba­nd Kommunale Informatio­nsverarbei­tung übertragen. „Da die Gemeinde auch den Großteil der EDV-Programm über den Zweckverba­nd anwendet, wäre es sachgerech­t, den Datenschut­zbeauftrag­ten über den Zweckverba­nd zu bestellen“, so Kopp. Die Ratsmitgli­eder stimmten dem zu.

Aufgaben des Beauftragt­en

Ein Datenschut­zmanagemen­t soll künftig alle erforderli­chen Maßnahmen mit Blick auf die Sicherheit umfassen. Dieses diene zugleich als Nachweis, dass die Vorschrift­en der Datenschut­zgrundvero­rdnung eingehalte­n werden. Schwerpunk­t der Aufgaben des Datenschut­zbeauftrag­ten ist die Überwachun­g der Datenverar­beitungspr­ogramme. Sein Ziel: Die Datenschut­zverstöße bereits im Vorfeld vermeiden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany