Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Nellingen bestellt einen Datenschutzbeauftragten
Kommunen sind künftig dazu verpflichtet
NELLINGEN (msc) - Die Gemeinden sind nach EU-Recht ab dem 25. Mai verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das betrifft auch Nellingen. Der Umgang damit war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres sei das politische Gremium über die Veränderungen mit Blick auf die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung informiert worden. Ziele seien der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten und der so genannte freie Verkehr personenbezogener Daten. „Wir als Gemeinde Nellingen sind aufgrund unserer Personalstruktur weder fachlich noch personell in der Lage, diese Vorgaben selbstständig sicherstellen zu können“, sagte der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (CDU) und fügte an: „Das EU-Recht öffnet aber die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“
Der überwiegende Teil der Kommunen in Baden-Württemberg würde diese Aufgaben an den Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung übertragen. „Da die Gemeinde auch den Großteil der EDV-Programm über den Zweckverband anwendet, wäre es sachgerecht, den Datenschutzbeauftragten über den Zweckverband zu bestellen“, so Kopp. Die Ratsmitglieder stimmten dem zu.
Aufgaben des Beauftragten
Ein Datenschutzmanagement soll künftig alle erforderlichen Maßnahmen mit Blick auf die Sicherheit umfassen. Dieses diene zugleich als Nachweis, dass die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Schwerpunkt der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist die Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme. Sein Ziel: Die Datenschutzverstöße bereits im Vorfeld vermeiden.