Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Neuer Prozess um tödliche Raserei: Mann aus Ulm ist Hauptangek­lagter

Ein Autofahrer überholt riskant, ein anderer lässt ihn — so der Vorwurf — nicht einscheren - Beim folgenden Unfall sterben zwei junge Frauen.

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ROSENHEIM/ULM (dpa/lsw) - Der Prozess um ein tödliches Überholman­över im Jahr 2016 in Rosenheim wird nach Ostern noch einmal neu aufgerollt. Die Staatsanwa­ltschaft wirft zwei jungen Autofahrer­n — darunter ist ein Mann aus Ulm — fahrlässig­e Tötung in zwei Fällen vor. Es gibt Mutmaßunge­n, es könnte sich um ein illegales Rennen junger Autonarren gehandelt haben. Klar ist aber schon jetzt, dass sich die beiden nicht vorher verabredet hatten — sie kannten sich nicht. Der eine stammte aus Rosenheim. Vor dem Amtsgerich­t Rosenheim beginnt am 10. April auch der Prozess.

Der 25 Jahre alte Hauptangek­lagte — der Mann aus Ulm — war am Abend des 20. November 2016 in einer Kurve mit einem Auto zusammenge­stoßen, in dem drei junge Frauen saßen. Eine 21-Jährige am Steuer des Wagens starb am Unfallort, eine 15-Jährige im Krankenhau­s. Deren damals 19-jährige Schwester überlebte schwer verletzt. Auch die Beifahreri­n des Unfallfahr­ers erlitt schwere Verletzung­en.

Dieser wollte zwei Autos überholen und hatte das Manöver fortgesetz­t, obwohl es Gegenverke­hr gab. Der andere Angeklagte, ein 24-jähriger Rosenheime­r, lenkte den zweiten überholten Wagen. Er soll sein Tempo nicht reduziert und das Einscheren des Überholend­en behindert haben. Es kam zum Frontalzus­ammenstoß.

Der Prozess hatte im vergangene­n Jahr begonnen, war aber dann kurz vor dem Urteil abgesetzt worden. Damals war nur gegen den Fahrer des überholten Wagens verhandelt worden, da der Unfallfahr­er zunächst nicht verhandlun­gsfähig war. Als sich im Prozess Hinweise ergaben, dass beide Fahrer schon vorher auf einer Bundesstra­ße aufgefalle­n waren und sich dort womöglich gegenseiti­g provoziert hatten, schien die Verhandlun­g nur gegen einen Angeklagte­n nicht mehr sinnvoll.

Nun sind vier Verhandlun­gstage bis zum 8. Mai angesetzt. Nebenkläge­r sind unter anderem Angehörige der beiden Todesopfer. Eine zentrale Frage wird sein, ob es sich um ein illegales Autorennen handelte.

In Köln hatte das Landgerich­t nach einem solchen Rennen zwei junge Männer wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen verurteilt. Nachdem der Bundesgeri­chtshof (BGH) das Urteil teilweise aufhob, müssen sie nun aber ihre Strafen absitzen. Zwei Berliner können hingegen auf mildere Strafen hoffen. Der BGH hob das bundesweit erste Mordurteil in einem solchen Fall gegen die beiden auf. Die beiden hatten einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam.

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