Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Neuer Prozess um tödliche Raserei: Mann aus Ulm ist Hauptangeklagter
Ein Autofahrer überholt riskant, ein anderer lässt ihn — so der Vorwurf — nicht einscheren - Beim folgenden Unfall sterben zwei junge Frauen.
ROSENHEIM/ULM (dpa/lsw) - Der Prozess um ein tödliches Überholmanöver im Jahr 2016 in Rosenheim wird nach Ostern noch einmal neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei jungen Autofahrern — darunter ist ein Mann aus Ulm — fahrlässige Tötung in zwei Fällen vor. Es gibt Mutmaßungen, es könnte sich um ein illegales Rennen junger Autonarren gehandelt haben. Klar ist aber schon jetzt, dass sich die beiden nicht vorher verabredet hatten — sie kannten sich nicht. Der eine stammte aus Rosenheim. Vor dem Amtsgericht Rosenheim beginnt am 10. April auch der Prozess.
Der 25 Jahre alte Hauptangeklagte — der Mann aus Ulm — war am Abend des 20. November 2016 in einer Kurve mit einem Auto zusammengestoßen, in dem drei junge Frauen saßen. Eine 21-Jährige am Steuer des Wagens starb am Unfallort, eine 15-Jährige im Krankenhaus. Deren damals 19-jährige Schwester überlebte schwer verletzt. Auch die Beifahrerin des Unfallfahrers erlitt schwere Verletzungen.
Dieser wollte zwei Autos überholen und hatte das Manöver fortgesetzt, obwohl es Gegenverkehr gab. Der andere Angeklagte, ein 24-jähriger Rosenheimer, lenkte den zweiten überholten Wagen. Er soll sein Tempo nicht reduziert und das Einscheren des Überholenden behindert haben. Es kam zum Frontalzusammenstoß.
Der Prozess hatte im vergangenen Jahr begonnen, war aber dann kurz vor dem Urteil abgesetzt worden. Damals war nur gegen den Fahrer des überholten Wagens verhandelt worden, da der Unfallfahrer zunächst nicht verhandlungsfähig war. Als sich im Prozess Hinweise ergaben, dass beide Fahrer schon vorher auf einer Bundesstraße aufgefallen waren und sich dort womöglich gegenseitig provoziert hatten, schien die Verhandlung nur gegen einen Angeklagten nicht mehr sinnvoll.
Nun sind vier Verhandlungstage bis zum 8. Mai angesetzt. Nebenkläger sind unter anderem Angehörige der beiden Todesopfer. Eine zentrale Frage wird sein, ob es sich um ein illegales Autorennen handelte.
In Köln hatte das Landgericht nach einem solchen Rennen zwei junge Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise aufhob, müssen sie nun aber ihre Strafen absitzen. Zwei Berliner können hingegen auf mildere Strafen hoffen. Der BGH hob das bundesweit erste Mordurteil in einem solchen Fall gegen die beiden auf. Die beiden hatten einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam.