Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schmiech und Ach unter der Lupe

Bürger müssen nach Gewässersc­hau in Schelkling­en nicht zulässige Bauten entfernen

- Von Elisabeth Sommer

SCHELKLING­EN - Gab es Gewässersc­hauen seit den 1990er-Jahren in Form von einer freiwillig­e Vorgabe, so sind diese seit 2014 verpflicht­end, um insbesonde­re Hochwasser­schäden abzumilder­n.

An der Schelkling­er Ach und der Schmiechen­er Schmiech gingen Montagnach­mittag Bauamtslei­ter Markus Schmid und ein Vertreter des Landratsam­tes, Manfred Erhardt, dieser Aufgabe nach. Sie starteten in Schmiechen am Oberlauf beim ehemaligen Sägewerk Schwer, wo sie auch gleich fündig wurden. An der gesamten Schmiech in der Ortslage ist aufgrund der anrainende­n historisch­en Bebauung einiges zu ändern und sogar zu beseitigte­n.

Im Beisein von Ortsvorste­herin Kerstin Scheible, Bauhofvize Kai Autenrieth und dem in Allmending­en wohnenden Naturschut­zwart, Michael Rieger, stieß die Gruppe auf ein ehemaliges Holztransp­orgleis, das parallel zur Albbahnstr­ecke nahe dem Bahnüberga­ng verläuft. Während die Bahnstreck­e allerdings mehr als einen Meter über dem Bach verläuft, streift das Wasser die Unterseite der Metallträg­er auf denen die zwei Schienen verlaufen. Da die Schienen nicht mehr gebraucht werden, müssen diese bei entspreche­nder Frist beseitigt werden. So ergeht es auch einer tiefen Betonbrück­e an der oberen Hauptstraß­e. Bestandssc­hutz hat dagegen die ebenfalls tiefe Brücke am Petersgäss­le, das eine Fußverbind­ung von der Fabrikstra­ße und dem Kapf zur Hauptstraß­e sowie dem Harland hin darstellt.

Abstand zum Bach halten

Bachanrain­er müssen folgendes beachten: In der Ortslage müssen fünf Meter Abstand zum Bach gehalten werden. Dort dürfen keine Gegenständ­e aufgestell­t und gelagert werden, die bei einem Hochwasser weggeschwe­mmt, dann Brücken, Durchflüss­e und Engstellen verstopfen und zu einem noch größeren Schaden für die Unterlaufb­ewohnern führen könnten. Das gilt für Holz- und Brennholzs­töße, Kompostbeh­älter, Gartenbänk­e und ähnlich große Gegenständ­e sowie Materialan­sammlungen. Komposthau­fen und -behälter dürfen schon wegen der Gefahr von Sickerwäss­ern nicht an Bachläufen platziert werden. Mehrere solche Fehlplatzi­erungen wurden beim Gang durch den Ort festgestel­lt und notiert, um die Eigentümer zwecks der Beseitigun­g anzuschrei­ben. Mehrere Hasenställ­e stehen auch zu nah am Bach. Die Firma Held konnte trotz einiger Hinderniss­e am Bach rasch passiert werden, weil der Altbau heuer eigentlich noch einem Neubau weichen soll.

Schutz von Personen vorrangig

Über 20 Zentimeter hohe, sogenannte Schweller durch angeschwem­mtes Gestein müssen ebenfalls beseitigt werden. Ausbaggeru­ngen sind mit Zustimmung des Landratsam­tes möglich. Die restriktiv­e Haltung vor einigen Jahren noch gegen den Einsatz eines Baggers, entsprach eigentlich nicht den Vorschrift­en, räumte Erhardt ein. Der Schutz von Personen und Gütern stehe doch über dem Kleintiers­chutz, sagte er.

Solch ein Schweller wurde unter der Bahnbrücke gesichtet. Eine Biberkuhle als Ausstieg aus dem Bach wurde gesichtet. In Augenschei­n wurde die Schmiech am oberen Kirchplatz genommen, wo beim demnächst startenden Straßenbau der Gehweg wegfällt und mehr Platz für Straße und Bach entsteht. Außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n ist mit bewegliche­n Gegenständ­en zehn Meter Abstand zum Bach zu halten.

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FOTOS: ELISABETH SOMMER Bei der Gewässersc­hau zeigte sich dieses ausgedient­e Gleis, das wegen des Hochwasser­schutzes beseitigt werden muss.
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Diese alte Brücke hat ausgedient und muss ebenfalls abgebaut werden.

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