Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Schmiech und Ach unter der Lupe
Bürger müssen nach Gewässerschau in Schelklingen nicht zulässige Bauten entfernen
SCHELKLINGEN - Gab es Gewässerschauen seit den 1990er-Jahren in Form von einer freiwillige Vorgabe, so sind diese seit 2014 verpflichtend, um insbesondere Hochwasserschäden abzumildern.
An der Schelklinger Ach und der Schmiechener Schmiech gingen Montagnachmittag Bauamtsleiter Markus Schmid und ein Vertreter des Landratsamtes, Manfred Erhardt, dieser Aufgabe nach. Sie starteten in Schmiechen am Oberlauf beim ehemaligen Sägewerk Schwer, wo sie auch gleich fündig wurden. An der gesamten Schmiech in der Ortslage ist aufgrund der anrainenden historischen Bebauung einiges zu ändern und sogar zu beseitigten.
Im Beisein von Ortsvorsteherin Kerstin Scheible, Bauhofvize Kai Autenrieth und dem in Allmendingen wohnenden Naturschutzwart, Michael Rieger, stieß die Gruppe auf ein ehemaliges Holztransporgleis, das parallel zur Albbahnstrecke nahe dem Bahnübergang verläuft. Während die Bahnstrecke allerdings mehr als einen Meter über dem Bach verläuft, streift das Wasser die Unterseite der Metallträger auf denen die zwei Schienen verlaufen. Da die Schienen nicht mehr gebraucht werden, müssen diese bei entsprechender Frist beseitigt werden. So ergeht es auch einer tiefen Betonbrücke an der oberen Hauptstraße. Bestandsschutz hat dagegen die ebenfalls tiefe Brücke am Petersgässle, das eine Fußverbindung von der Fabrikstraße und dem Kapf zur Hauptstraße sowie dem Harland hin darstellt.
Abstand zum Bach halten
Bachanrainer müssen folgendes beachten: In der Ortslage müssen fünf Meter Abstand zum Bach gehalten werden. Dort dürfen keine Gegenstände aufgestellt und gelagert werden, die bei einem Hochwasser weggeschwemmt, dann Brücken, Durchflüsse und Engstellen verstopfen und zu einem noch größeren Schaden für die Unterlaufbewohnern führen könnten. Das gilt für Holz- und Brennholzstöße, Kompostbehälter, Gartenbänke und ähnlich große Gegenstände sowie Materialansammlungen. Komposthaufen und -behälter dürfen schon wegen der Gefahr von Sickerwässern nicht an Bachläufen platziert werden. Mehrere solche Fehlplatzierungen wurden beim Gang durch den Ort festgestellt und notiert, um die Eigentümer zwecks der Beseitigung anzuschreiben. Mehrere Hasenställe stehen auch zu nah am Bach. Die Firma Held konnte trotz einiger Hindernisse am Bach rasch passiert werden, weil der Altbau heuer eigentlich noch einem Neubau weichen soll.
Schutz von Personen vorrangig
Über 20 Zentimeter hohe, sogenannte Schweller durch angeschwemmtes Gestein müssen ebenfalls beseitigt werden. Ausbaggerungen sind mit Zustimmung des Landratsamtes möglich. Die restriktive Haltung vor einigen Jahren noch gegen den Einsatz eines Baggers, entsprach eigentlich nicht den Vorschriften, räumte Erhardt ein. Der Schutz von Personen und Gütern stehe doch über dem Kleintierschutz, sagte er.
Solch ein Schweller wurde unter der Bahnbrücke gesichtet. Eine Biberkuhle als Ausstieg aus dem Bach wurde gesichtet. In Augenschein wurde die Schmiech am oberen Kirchplatz genommen, wo beim demnächst startenden Straßenbau der Gehweg wegfällt und mehr Platz für Straße und Bach entsteht. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist mit beweglichen Gegenständen zehn Meter Abstand zum Bach zu halten.