Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Hürden, um ins Rathaus zu kommen
Faktencheck nach der Bürgermeisterwahl in Blaubeuren: Was müssen Kandidaten in ihrer Bewerbung erbringen?
BLAUBEUREN (sz) - Nach der Bürgermeisterwahl in Blaubeuren macht die SZ den Faktencheck: Was braucht es für eine Kandidatur? Wer kann sich aufstellen und welche Formalien sind erforderlich?
BLAUBEUREN - Spaßkandidaten und Dauerbewerber: Beim Weg in das Rathaus gibt es Einiges zu beachten. Fast zwei Wochen liegt die Bürgermeisterwahl in Blaubeuren zurück. Das Stadtoberhaupt Jörg Seibold (parteilos) wurde in seinem Amt bestätigt. Mit ihm waren zwei weitere Bewerber ins Rennen um das Amt des Bürgermeisters gegangen: Friedhild Anni Miller und Karl Scherm. Die letzten Beiden trafen bei Vielen auf Unverständnis – wegen getroffener Aussagen im Wahlkampf. Doch wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen? Die „Schwäbische Zeitung“hat beim Blaubeurer Hauptamtsleiter Reiner Striebel nachgehakt und Informationen über Fristen und nötige Unterlagen zusammengetragen.
Wer legt fest, wann überhaupt gewählt wird?
Zunächst geht es um den Tag des Ablaufs der Amtszeit des Bürgermeisters. Der liegt in Blaubeuren beim 2. Juli 2018. Die Gemeindeordnung sieht die Wahl frühestens drei Monate, spätestens aber einen Monat vor Ablauf der Amtszeit vor. Für Blaubeuren ergab das einen Zeitraum vom 1. April bis 1. Juni dieses Jahres. Der Gemeinderat bestimmt dann den Wahltag. Dieser legte ihn in der öffentlichen Sitzung am 5. Dezember vergangenen Jahres fest – für Sonntag, 15. April.
Das wiederum hat Auswirkungen auf die Bewerbungen
Nach Paragraph 47 Absatz zwei der Gemeindeordnung ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Zudem sind insbesondere folgende Fristen zu beachten: Der späteste Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist zwei Monate vor der Wahl. Die Wahlbekanntmachung muss bis zum 34. Tag vor der Wahl erfolgt sein. Die Einreichungsfrist beginnt spätestens am 33. Tag vor der Wahl. Frühestes Ende dieser ist der 27. Tag vor der Wahl um 18 Uhr.
Bei Neuwahlen?
Für eine mögliche Neuwahl beginnt die Einreichungsfrist am ersten Werktag nach der Wahl, also am Montag, 16. April, und endet frühestens am dritten Tag nach der Wahl, also am Mittwoch, 18. April. In Blaubeuren war keine Neuwahl erforderlich.
Wer ist für die Wahlen zuständig?
Nach Paragraph elf des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Erebnisses. Er besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern.
Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und deren Stellvertreter wählt der Rat ebenso aus den Wahlberechtigten. Da Bürgermeister Jörg Seibold erneut kandidierte, wurden Erich Straub als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und der Ordnungsamtsleiter Christian Beine als dessen Stellvertreter vom Gemeinderat bestellt.
Bis wann konnten sich Interessierte in Blaubeuren als Kandidat bewerben?
In Blaubeuren wurde die Stelle am Freitag, 2. Februar, ausgeschrieben. Bis Montag, 19. März, 18 Uhr, konnten Bewerbungen schriftlich zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“eingereicht werden. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses stellte bei jeder eingegangen Bewerbung den Tag und Zeitpunkt des Eingangs fest, denn die Reihenfolge des Eingangs bedingt die Reihenfolge der Nennung auf den Stimmzetteln.
Welche Voraussetzungen braucht es, um sich als Kandidat aufstellen zu können?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr erreicht, aber nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Welche Gesetzlichkeit steht dahinter?
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen: Es wird eine Wählbarkeitsbescheinigung mit amtlichem Vordruck seitens der Wohngemeinde der Hauptwohnung benötigt.
Darüberhinaus muss dieser eidesstattlich versichern, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt. Unionsbürger müssen eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann beispielsweise ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass verlangt werden.
Ein Foto wird nicht gefordert?
Fotos sind nicht Teil der Bewerbung. Deswegen war auch nicht bekannt, wie beispielsweise Karl Scherm aussieht.
Wenn sich Kandidaten verfassungsfeindlich äußern, können Sie dann nochmals überprüft werden?
Die Gemeinde Blaubeuren habe versucht, weitere Informationen zu erhalten. Die Bewerber hatten ihre eidesstattlichen Versicherungen abgegeben. Die Wohngemeinde hätte sich hinsichtlich der Wählbarkeitsbescheinigung anders äußern können.
Müssen die Kandidaten Unterstützerunterschriften sammeln?
Nein. Das greift erst bei Kommunen mit 20 000 Einwohnern.
In Blaubeuren waren es letztlich drei Kandidaten. Gab es weitere Bewerbungen, die nicht akzeptiert wurden?
Laut dem Blaubeurer Hauptamtsleiter Reiner Striebel gab es keine weiteren Bewerbungen für das Amt des Bürgermeisters am Blautopf.