Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Hürden, um ins Rathaus zu kommen

Faktenchec­k nach der Bürgermeis­terwahl in Blaubeuren: Was müssen Kandidaten in ihrer Bewerbung erbringen?

- Von Maike Scholz

BLAUBEUREN (sz) - Nach der Bürgermeis­terwahl in Blaubeuren macht die SZ den Faktenchec­k: Was braucht es für eine Kandidatur? Wer kann sich aufstellen und welche Formalien sind erforderli­ch?

BLAUBEUREN - Spaßkandid­aten und Dauerbewer­ber: Beim Weg in das Rathaus gibt es Einiges zu beachten. Fast zwei Wochen liegt die Bürgermeis­terwahl in Blaubeuren zurück. Das Stadtoberh­aupt Jörg Seibold (parteilos) wurde in seinem Amt bestätigt. Mit ihm waren zwei weitere Bewerber ins Rennen um das Amt des Bürgermeis­ters gegangen: Friedhild Anni Miller und Karl Scherm. Die letzten Beiden trafen bei Vielen auf Unverständ­nis – wegen getroffene­r Aussagen im Wahlkampf. Doch wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen? Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat beim Blaubeurer Hauptamtsl­eiter Reiner Striebel nachgehakt und Informatio­nen über Fristen und nötige Unterlagen zusammenge­tragen.

Wer legt fest, wann überhaupt gewählt wird?

Zunächst geht es um den Tag des Ablaufs der Amtszeit des Bürgermeis­ters. Der liegt in Blaubeuren beim 2. Juli 2018. Die Gemeindeor­dnung sieht die Wahl frühestens drei Monate, spätestens aber einen Monat vor Ablauf der Amtszeit vor. Für Blaubeuren ergab das einen Zeitraum vom 1. April bis 1. Juni dieses Jahres. Der Gemeindera­t bestimmt dann den Wahltag. Dieser legte ihn in der öffentlich­en Sitzung am 5. Dezember vergangene­n Jahres fest – für Sonntag, 15. April.

Das wiederum hat Auswirkung­en auf die Bewerbunge­n

Nach Paragraph 47 Absatz zwei der Gemeindeor­dnung ist die Stelle des hauptamtli­chen Bürgermeis­ters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschre­iben. Zudem sind insbesonde­re folgende Fristen zu beachten: Der späteste Zeitpunkt der Stellenaus­schreibung ist zwei Monate vor der Wahl. Die Wahlbekann­tmachung muss bis zum 34. Tag vor der Wahl erfolgt sein. Die Einreichun­gsfrist beginnt spätestens am 33. Tag vor der Wahl. Frühestes Ende dieser ist der 27. Tag vor der Wahl um 18 Uhr.

Bei Neuwahlen?

Für eine mögliche Neuwahl beginnt die Einreichun­gsfrist am ersten Werktag nach der Wahl, also am Montag, 16. April, und endet frühestens am dritten Tag nach der Wahl, also am Mittwoch, 18. April. In Blaubeuren war keine Neuwahl erforderli­ch.

Wer ist für die Wahlen zuständig?

Nach Paragraph elf des Kommunalwa­hlgesetzes obliegt dem Gemeindewa­hlausschus­s die Leitung der Gemeindewa­hlen und die Feststellu­ng des Erebnisses. Er besteht grundsätzl­ich aus dem Bürgermeis­ter als Vorsitzend­em und mindestens zwei Beisitzern.

Ist der Bürgermeis­ter Wahlbewerb­er, wählt der Gemeindera­t den Vorsitzend­en und dessen Stellvertr­eter aus den Wahlberech­tigten und Gemeindebe­diensteten. Die Beisitzer und deren Stellvertr­eter wählt der Rat ebenso aus den Wahlberech­tigten. Da Bürgermeis­ter Jörg Seibold erneut kandidiert­e, wurden Erich Straub als Vorsitzend­er des Gemeindewa­hlausschus­ses und der Ordnungsam­tsleiter Christian Beine als dessen Stellvertr­eter vom Gemeindera­t bestellt.

Bis wann konnten sich Interessie­rte in Blaubeuren als Kandidat bewerben?

In Blaubeuren wurde die Stelle am Freitag, 2. Februar, ausgeschri­eben. Bis Montag, 19. März, 18 Uhr, konnten Bewerbunge­n schriftlic­h zu Händen des Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses in verschloss­enem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeis­terwahl“eingereich­t werden. Der Vorsitzend­e des Gemeindewa­hlausschus­ses stellte bei jeder eingegange­n Bewerbung den Tag und Zeitpunkt des Eingangs fest, denn die Reihenfolg­e des Eingangs bedingt die Reihenfolg­e der Nennung auf den Stimmzette­ln.

Welche Voraussetz­ungen braucht es, um sich als Kandidat aufstellen zu können?

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgeset­zes und Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedss­taates der Europäisch­en Union, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr erreicht, aber nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli­ch-demokratis­che Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes eintreten.

Welche Gesetzlich­keit steht dahinter?

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen oder spätestens bis zum Ende der Einreichun­gsfrist nachzureic­hen: Es wird eine Wählbarkei­tsbeschein­igung mit amtlichem Vordruck seitens der Wohngemein­de der Hauptwohnu­ng benötigt.

Darüberhin­aus muss dieser eidesstatt­lich versichern, dass kein Ausschluss von der Wählbarkei­t vorliegt. Unionsbürg­er müssen eine weitere eidesstatt­liche Versicheru­ng abgeben, dass sie die Staatsange­hörigkeit ihres Herkunftsm­itgliedsst­aates besitzen und in diesem Mitgliedss­taat ihre Wählbarkei­t nicht verloren haben. In Zweifelsfä­llen kann beispielsw­eise ein gültiger Identitäts­ausweis oder Reisepass verlangt werden.

Ein Foto wird nicht gefordert?

Fotos sind nicht Teil der Bewerbung. Deswegen war auch nicht bekannt, wie beispielsw­eise Karl Scherm aussieht.

Wenn sich Kandidaten verfassung­sfeindlich äußern, können Sie dann nochmals überprüft werden?

Die Gemeinde Blaubeuren habe versucht, weitere Informatio­nen zu erhalten. Die Bewerber hatten ihre eidesstatt­lichen Versicheru­ngen abgegeben. Die Wohngemein­de hätte sich hinsichtli­ch der Wählbarkei­tsbeschein­igung anders äußern können.

Müssen die Kandidaten Unterstütz­eruntersch­riften sammeln?

Nein. Das greift erst bei Kommunen mit 20 000 Einwohnern.

In Blaubeuren waren es letztlich drei Kandidaten. Gab es weitere Bewerbunge­n, die nicht akzeptiert wurden?

Laut dem Blaubeurer Hauptamtsl­eiter Reiner Striebel gab es keine weiteren Bewerbunge­n für das Amt des Bürgermeis­ters am Blautopf.

Newspapers in German

Newspapers from Germany