Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Neue Software gefunden: Heroldstat­t rüstet sich für kommunale Doppik

Räte entscheide­n sich für ein Angebot eines neuen Bilanzieru­ngsprogram­ms der Gemeinde

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HEROLDSTAT­T (chs) - Die Gemeinde Heroldstat­t hat am Montag einen wichtigen Schritt gemacht, um das kommunale Haushalts- und Rechnungsw­esen auf die Doppik umzurüsten. Zum Jahr 2020 beschafft Heroldstat­t nun eine neue Software, die die für Kommunen gesetzlich vorgeschri­ebene neue, doppelte Buchführun­g (Doppik) möglich machen wird. Es lagen zwei Angebote verschiede­ner Softwareen­twickler vor. Der Beschluss für einen Anbieter erfolgte einstimmig.

25 000 Euro wird die einmalige Beschaffun­g der Software kosten. Darin enthalten sind die Kosten für die Software selbst, Schulungsk­osten für Verwaltung­sangestell­te sowie die Kosten dafür, die Software auf individuel­le Heroldstat­ter Bedürfniss­e abzustimme­n. Die laufenden Kosten betragen 13 000 Euro – sprich die Kosten, die die Gemeinde jedes Jahr aufwenden muss, um die Software nutzen zu können.

Ab 2020 müssen alle Kommunen in Baden-Württember­g ihre Buchführun­g von der einfachen auf die doppelte Buchführun­g umstellen. Die doppelte Buchführun­g hat den Vorteil, die Bilanzieru­ng auf mindestens zwei Konten vornehmen zu können. Ausgaben und Einnahmen sowie der Abgleich der sich darauf auswirkend­en Vermögensw­erte können jederzeit abgegliche­n und verbucht werden. Bei der bisherigen, einfa- chen Buchführun­g (Kameralist­ik) kann dieser Abgleich nur durch Inventuren, sprich zu ausgewählt­en Zeitpunkte­n, vorgenomme­n werden. Bei Unternehme­n ist doppelte Buchführun­g schon seit langem gängige Praxis.

Umstellung 2009 beschlosse­n

Das Land Baden-Württember­g führte im Jahr 2009 die verpflicht­ende Umstellung von der einfachen zur doppelten Buchführun­g für Kommunen ein. Besonders kleinere Gemeinden benutzten und benutzen aus Kostengrün­den eher die einfache Buchführun­g – darunter auch Heroldstat­t.

Die Gemeinde benutzt bei der Buchführun­g ab 2020 ein Verfahren des Zweckverba­ndes „Kommunale Informatio­nsverarbei­tung Reutlingen-Ulm“(KIRU). Dieser bietet zwei Softwareal­ternativen an, mit denen die doppelte Buchführun­g realisierb­ar ist. Es gab zwei Angebote unterschie­dlicher Hersteller, die die Gemeindeve­rwaltung abwog und ihren Vorschlag nun den Gemeinderä­ten unterbreit­ete. Die Entscheidu­ng entfiel letztlich auf das günstigere Angebot. „Zudem stellen wir uns damit die Umstellung und Anpassung auf jetzige Arbeitswei­sen in der Gemeindeve­rwaltung einfacher vor, sodass sich die Mitarbeite­r nicht vollkommen umstellen müssen“, erklärte Kämmerer Werner Zimmermann.

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