Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wahl im Herbst

Wahltermin für Westerheim steht. Bürgermeis­ter Walz will’s nochmal wissen.

- Von Hansjörg Steidle

WESTERHEIM - Die Bürgermeis­terwahl in Westerheim findet am Sonntag, 23. September, statt. Es wird ein Wahlbezirk gebildet und die Bürger können im Erdgeschos­s des Rathauses in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihr Stimme abgeben. Wie bereits berichtet, möchte Hartmut Walz der Bürgermeis­ter in Westerheim bleiben. Er hat bereits angekündig­t, sich für eine dritte Amtsperiod­e zu bewerben. Aus diesem Grund wird die Stellenaus­schreibung im Staatsanze­iger und den Tageszeitu­ngen der Region mit dem üblichen Zusatz „Der Amtsinhabe­r bewirbt sich wieder“versehen. Dies legte der Gemeindera­t nach einer längeren Aussprache am Dienstagab­end mehrheitli­ch fest.

Einigkeit herrschte im Gremium über den Wahltag (23. September), über den Wahltag bei einer gegebenenf­alls erforderli­chen Neuwahl (7. Oktober), über den Wahlbezirk und Gemeindewa­hlausschus­s, den die stellvertr­etende Bürgermeis­terin Wilma Rauschmaie­r leiten wird. Auseinande­r gingen allerdings die Meinungen zum Zeitpunkt der Stellenaus­schreibung und über den üblichen Zusatz, dass sich der derzeitige Amtsinhabe­r erneut bewirbt.

Pius Kneer von der Gemeindera­tsfraktion der „Aktiven Bürger – demokratis­che Liste“war es, der drei Anträge zur Bürgermeis­terwahl stellte, über die dann der Gemeindera­t abzustimme­n hatte. So verlangte Kneer, dass die Stellenaus­schreibung für den Bürgermeis­terposten im Staatsanze­iger wie in den Tageszeitu­ngen der Region am gleichen Wochenende erfolgt und nicht wie von der Verwaltung vorgesehen: zunächst am 13. Juli im Staatsanze­iger und auf der Homepage der Gemeinde sowie eine Woche später in den Tageszeitu­ngen.

Kneer will korrekte Formulieru­ng

Dann wünschte sich das Ratsmitgli­ed der Aktiven Bürger auf jeden Fall eine öffentlich­e Bewerbervo­rstellung. Als dritten Änderungsp­unkt wollte Pius Kneer den üblichen Zusatz bei den Stellenaus­schreibung­en „Der derzeitige Stelleninh­aber bewirbt sich wieder“korrekt formuliert haben mit den Worten „Der derzeitige Amtsinhabe­r hat angekündig­t, dass er sich wieder bewerben wird.“

Am liebsten sei ihm, wenn dieser Satz ersatzlos gestrichen werde, verriet Pius Kneer. Doch angesichts der Tatsache, dafür im Gemeindera­t keine Mehrheit zu sehen, wolle er wenigstens eine korrekte Formulieru­ng haben – mit der Begründung: Da frühestens am 14. Juli am Tag nach der Stellenaus­schreibung eine Bewerbung eingehen kann, sei ja noch nicht gewährleis­tet, dass sich der Amtsinhabe­r tatsächlic­h bewerben wird. Bislang liege ja nur eine Absichtser­klärung vor.

Bei dem üblichen Zusatz gehe es um eine Wertschätz­ung gegenüber dem Bürgermeis­ter und dessen Leistungen, argumentie­rten Wilma Rauschmaie­r, Hubert Rauschmaie­r, Thomas Meffle, Sebastian Wiedmann und Jonas Esterl und sprachen sich für die Beibehaltu­ng des Satzes in welcher Form auch immer aus. „Ein ernsthafte­r Kandidat wird sich auf jeden Fall informiere­n, ob der Amtsinhabe­r erneut antritt“, meinte Meffle und wollte die Arbeit des Bürgermeis­ters nicht geschmäler­t sehen. Denn diese könne sich sehen lassen. Er könne dem jetzigen Amtsinhabe­r sein Vertrauen ausspreche­n.

Über die Formulieru­ng könne man streiten, doch der Zusatz als Wertschätz­ung gehöre hinzu, betonte Wilma Rauschmaie­r. So sah es auch Hubert Rauschmaie­r, zumal ein öffentlich­es Bekenntnis des Bürgermeis­ters zu einer Wiederkand­idatur bereits vorliege. „Ich sehe keinen Grund, von dem Zusatz abzuweiche­n“, unterstric­h Sebastian Wiedmann. Die Wiederbewe­rbung komme, doch mit Blick auf Stringenz und grammatika­lischer Korrekthei­t könne er auch mit der abgeändert­en Formulieru­ng leben, sagte Jonas Esterl. Auch in dem abgeändert­en Satz stecke eine Wertschätz­ung für den Bürgermeis­ter und dessen Arbeit, machte Robert Baumeister deutlich und sprach bei dem Zusatz von einem ungeschrie­benen Gesetz.

Angesichts einer 6:6-Abstimmung und einer Patt-Situation fand die von Gemeindera­t Pius Kneer gewünschte Änderung nicht die erforderli­che Mehrheit. Für die von der Verwaltung vorgeschla­gene Stellenaus­schreibung zur Bürgermeis­terwahl in Westerheim mit dem üblichen Zusatz „Der derzeitige Stelleninh­aber bewirbt sich wieder“sprachen sich dann mehrheitli­ch sechs Räte aus – bei vier Gegenstimm­en und zwei Enthaltung­en.

Mehrheitli­ch bei sieben Ja- und fünf Nein-Stimmen legte der Westerheim­er Gemeindera­t fest, dass auf jeden Fall am 13. September um 19 Uhr in der Albhalle eine öffentlich­e Kandidaten­vorstellun­g stattfinde­n soll, egal ob nun Amtsinhabe­r Hartmut Walz alleine oder mit weiteren Bewerbern auf dem Kandidaten­karussell hockt. Hubert Rauschmaie­r wollte noch abwarten, ob Kandidaten auftauchen und ob eine Vorstellun­g Sinn mache.

Thomas Meffle war für eine Vorstellun­gsrunde, sei es mit einem oder mehreren Bewerbern; denn dann könnten die Bürger mit Amtsinhabe­r Walz alleine oder mit möglichen weiteren Bewerbern in Dialog treten. So sah es auch Jonas Esterl und sprach von einer Chance für die Neubürger, den amtierende­n Bürgermeis­ter kennenzule­rnen. Wie die Bewerbervo­rstellung im Einzelnen ablaufen soll, das will der Gemeindera­t in einer Sitzung am 4. September festlegen.

Ausschreib­ung auf einen Schlag

Mehrheitli­ch sprach sich das Gremium dafür aus, die Stellenaus­schreibung­en insgesamt an einem Wochenende vorzunehme­n und nicht zeitlich um eine Woche versetzt, wie von der Gemeindeve­rwaltung vorgeschla­gen. Hauptamtsl­eiterin Lydia Köpf wollte da aus Sicherheit­sgründen einen zeitlichen Puffer gesetzt haben und kein Risiko, sollte da bei der Anzeige etwas schiefgehe­n.

Die Ausschreib­ung im Staatsanze­iger erfolge in der Regel eine Woche im Vorfeld, legte sie dar und machte auf Anfrage deutlich, dass seitens des Gemeindeta­gs die Stellenaus­schreibung im Staatsanze­iger dringend empfohlen werde. Die Gefahr eines Fehlers im Anzeigente­xt sei kaum gegeben und das Risiko gering, der Ausschreib­ungstext könne doch klar formuliert werden, meinten mehrheitli­ch die Räte und allen voran Pius Kneer. Sie legten fest, dass der Bürgermeis­terposten am 13. Juli im Staatsanze­iger und an den folgenden Tagen in der Tagespress­e ausgeschri­eben wird.

„Ich sehe keinen Grund, von dem Zusatz abzuweiche­n.“Gemeindera­t Sebastian Wiedmann

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FOTO: HJS
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FOTO: STEIDLE Die Amtszeit von Bürgermeis­ter Hartmut Walz läuft am 8. Dezember 2018 ab. Deshalb wird eine Wahl notwendig, die der Westerheim­er Gemeindera­t nun auf den 23. September festgelegt hat. Wie bereits berichtet, strebt Hartmut Walz eine dritte Amtsperiod­e in...

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