Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Diagnose: dienstunfähig
Ärztliches Attest für Heroldstatts NochBürgermeister Oberdorfer liegt vor.
HEROLDSTATT - Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hat ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung von Heroldstatts Bürgermeister Ulrich Oberdorfer in den Ruhestand eingeleitet. Der Grund: Aus einem ärztlichen Gutachten geht eine Dienstunfähigkeit hervor.
Die Pensionierung des bald 53Jährigen rückt damit näher. Allerdings kann der Heroldstatter Schultes gegen das Verfahren Einwände vorbringen und sich der vorzeitigen Pensionierung widersetzen. Dass der Justinger an seinen Arbeitsplatz in Heroldstatt jemals wieder zurückkehrt, wird damit unwahrscheinlich.
Das Landratsamt Alb-DonauKreis hat gegen den Bürgermeister der Gemeinde Heroldstatt, Ulrich Oberdorfer, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eingeleitet, wie einer Pressemitteilung zu entnehmen ist. Dies sei unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses der amtsärztlichen Untersuchung der Fall gewesen, erklärt Pressesprecher Bernd Weltin vom Landratsamt.
Damit liegen dem Landratsamt hinreichende Anhaltspunkte für eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit im derzeit ausgeübten Amt aus gesundheitlichen Gründen vor. Die Versetzung in den Ruhestand soll zum 1. Juli dieses Jahres erfolgen.
„Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes für Baden-Württemberg (LBG BW)“, erklärt Pressesprecher Bernd Weltin. Nachdem kommunale Wahlbeamte keinen Dienstvorgesetzten haben, nehme die Rechtsaufsichtsbehörde – im vorliegenden Fall das Landratsamt Alb-Donau-Kreis – , nach Paragraph 92 LBG die entsprechenden Aufgaben wahr, erläutert Weltin. Der Betroffene habe jedoch die Möglichkeit, gegen das Verfahren binnen eines Monats Einwendungen zu erheben. Das lasse das Landesbeamtengesetz zu (Paragraph 44 Absatz 1).
„Wir sind froh, dass das Landratsamt ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eingeleitet hat“, erklärt Rudolf Weberruß, der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Heroldstatt. Es sei froh, dass Bewegung in die Sache um Bürgermeister Oberdorfer komme.
Da es sich noch um ein schwebendes Verfahren handelt, werde und wolle er zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Sachverhalt keine Stellung beziehen. Das werde er tun, sobald das laufende Verfahren abgeschlossen ist, erklärt Weberruß. Von dem Schritt und Vorhaben des Landratsamts habe ihn Landrat Heiner Scheffold am Rande einer Bürgermeisterdienstbesprechung in Ulm im Landratsamts-Gebäude am Dienstagnachmittag informiert, eine Nachricht, die er gerne gehört habe. Er hoffe nun sehr, dass das Verfahren für die Gemeinde Heroldstatt ein gutes Ende findet.
Wie Weltin darlegt, könne der Heroldstatter Gemeinderat in Sachen Neuwahl und Wahlprozedere erst aktiv werden, wenn die einmonatige Einwendungsfrist vorbei, das Verfahren abgeschlossen und rechtskräftig ist und Bürgermeister Oberdorfer seines Amtes enthoben ist.
Sollten Einwendungen seitens des Amtsinhabers kommen, so habe zunächst die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts sich mit diesen zu befassen. Eine Neuwahl zu organisieren, ist Sache des Gemeinderats, der sich dann an die zeitlichen Vorgaben zu halten hat, die die Gemeindeordnung regelt, erläutert Weltin. Nach dieser sollte eine Bürgermeisterwahl spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.
Der Chefsessel im Heroldstatter Rathaus ist inzwischen seit rund 15 Monaten verwaist, seit dem 23. Januar 2017 ist Ulrich Oberdorfer krankgeschrieben, seitdem konnte er infolge seiner Krankheit den Amtsgeschäften nicht mehr nachgehen. Auch im Jahr 2016 konnte er einige Monate die Arbeit im Heroldstatter Rathaus krankheitsbedingt nicht ausführen. Das Thema Bürgermeister-Vakanz war schon mehrmals ein Thema im Heroldstatter Rat, dabei strebten die Räte eine vernünftige und gütliche Lösung an. Zum Bürgermeister der Gemeinde Heroldstatt war Ulrich Oberdorfer am 11. November 2013 mit 1064 Stimmen (66,9 Prozent) von 1591 gültigen Stimmen gewählt worden. Sein Amtsantritt war im Januar 2014. Für eine Stellungnahme zu dem Amtsenthebungsverfahren durch das Landratsamt war Ulrich Oberdorfer am Mittwoch telefonisch nicht zu erreichen.
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