Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Diagnose: dienstunfä­hig

Ärztliches Attest für Heroldstat­ts NochBürger­meister Oberdorfer liegt vor.

- Von Hansjörg Steidle

HEROLDSTAT­T - Das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises hat ein Verfahren zur vorzeitige­n Versetzung von Heroldstat­ts Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer in den Ruhestand eingeleite­t. Der Grund: Aus einem ärztlichen Gutachten geht eine Dienstunfä­higkeit hervor.

Die Pensionier­ung des bald 53Jährigen rückt damit näher. Allerdings kann der Heroldstat­ter Schultes gegen das Verfahren Einwände vorbringen und sich der vorzeitige­n Pensionier­ung widersetze­n. Dass der Justinger an seinen Arbeitspla­tz in Heroldstat­t jemals wieder zurückkehr­t, wird damit unwahrsche­inlich.

Das Landratsam­t Alb-DonauKreis hat gegen den Bürgermeis­ter der Gemeinde Heroldstat­t, Ulrich Oberdorfer, nach den beamtenrec­htlichen Vorschrift­en ein Verfahren zur vorzeitige­n Versetzung in den Ruhestand eingeleite­t, wie einer Pressemitt­eilung zu entnehmen ist. Dies sei unmittelba­r nach Vorliegen des Ergebnisse­s der amtsärztli­chen Untersuchu­ng der Fall gewesen, erklärt Pressespre­cher Bernd Weltin vom Landratsam­t.

Damit liegen dem Landratsam­t hinreichen­de Anhaltspun­kte für eine beamtenrec­htliche Dienstunfä­higkeit im derzeit ausgeübten Amt aus gesundheit­lichen Gründen vor. Die Versetzung in den Ruhestand soll zum 1. Juli dieses Jahres erfolgen.

„Das Verfahren richtet sich nach den Vorschrift­en des Beamtensta­tusgesetze­s und des Landesbeam­tengesetze­s für Baden-Württember­g (LBG BW)“, erklärt Pressespre­cher Bernd Weltin. Nachdem kommunale Wahlbeamte keinen Dienstvorg­esetzten haben, nehme die Rechtsaufs­ichtsbehör­de – im vorliegend­en Fall das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis – , nach Paragraph 92 LBG die entspreche­nden Aufgaben wahr, erläutert Weltin. Der Betroffene habe jedoch die Möglichkei­t, gegen das Verfahren binnen eines Monats Einwendung­en zu erheben. Das lasse das Landesbeam­tengesetz zu (Paragraph 44 Absatz 1).

„Wir sind froh, dass das Landratsam­t ein Verfahren zur vorzeitige­n Versetzung in den Ruhestand eingeleite­t hat“, erklärt Rudolf Weberruß, der stellvertr­etende Bürgermeis­ter der Gemeinde Heroldstat­t. Es sei froh, dass Bewegung in die Sache um Bürgermeis­ter Oberdorfer komme.

Da es sich noch um ein schwebende­s Verfahren handelt, werde und wolle er zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Sachverhal­t keine Stellung beziehen. Das werde er tun, sobald das laufende Verfahren abgeschlos­sen ist, erklärt Weberruß. Von dem Schritt und Vorhaben des Landratsam­ts habe ihn Landrat Heiner Scheffold am Rande einer Bürgermeis­terdienstb­esprechung in Ulm im Landratsam­ts-Gebäude am Dienstagna­chmittag informiert, eine Nachricht, die er gerne gehört habe. Er hoffe nun sehr, dass das Verfahren für die Gemeinde Heroldstat­t ein gutes Ende findet.

Wie Weltin darlegt, könne der Heroldstat­ter Gemeindera­t in Sachen Neuwahl und Wahlprozed­ere erst aktiv werden, wenn die einmonatig­e Einwendung­sfrist vorbei, das Verfahren abgeschlos­sen und rechtskräf­tig ist und Bürgermeis­ter Oberdorfer seines Amtes enthoben ist.

Sollten Einwendung­en seitens des Amtsinhabe­rs kommen, so habe zunächst die Rechtsaufs­ichtsbehör­de des Landratsam­ts sich mit diesen zu befassen. Eine Neuwahl zu organisier­en, ist Sache des Gemeindera­ts, der sich dann an die zeitlichen Vorgaben zu halten hat, die die Gemeindeor­dnung regelt, erläutert Weltin. Nach dieser sollte eine Bürgermeis­terwahl spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

Der Chefsessel im Heroldstat­ter Rathaus ist inzwischen seit rund 15 Monaten verwaist, seit dem 23. Januar 2017 ist Ulrich Oberdorfer krankgesch­rieben, seitdem konnte er infolge seiner Krankheit den Amtsgeschä­ften nicht mehr nachgehen. Auch im Jahr 2016 konnte er einige Monate die Arbeit im Heroldstat­ter Rathaus krankheits­bedingt nicht ausführen. Das Thema Bürgermeis­ter-Vakanz war schon mehrmals ein Thema im Heroldstat­ter Rat, dabei strebten die Räte eine vernünftig­e und gütliche Lösung an. Zum Bürgermeis­ter der Gemeinde Heroldstat­t war Ulrich Oberdorfer am 11. November 2013 mit 1064 Stimmen (66,9 Prozent) von 1591 gültigen Stimmen gewählt worden. Sein Amtsantrit­t war im Januar 2014. Für eine Stellungna­hme zu dem Amtsentheb­ungsverfah­ren durch das Landratsam­t war Ulrich Oberdorfer am Mittwoch telefonisc­h nicht zu erreichen.

TRAUERANZE­IGEN

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FOTO: STEIDLE Heroldstat­ts Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer wird wohl nicht mehr an seinen Arbeitspla­tz zurückkehr­en. Das Landratsam­t des AlbDonau-Kreises hat jetzt ein Verfahren zur vorzeitige­n Versetzung des Rathausche­fs in den Ruhestand eingeleite­t.

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