Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Netflix-Klage gegen Filmförder­ung abgelehnt

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LUXEMBURG (dpa) - Der Videostrea­ming-Dienst Netflix ist mit einer grundsätzl­ichen Klage vor dem Gericht der Europäisch­en Union gegen Einzahlung­en in die deutsche Filmförder­ung gescheiter­t. Die Richter lehnten die Netflix-Klage als unzulässig ab, ohne zu prüfen, ob sie begründet ist. Netflix hatte sich gegen eine Neuregelun­g der Filmförder­ung gewehrt, nach der auch Videodiens­te ohne Sitz in Deutschlan­d in die Filmförder­ung einzahlen müssen. Sie war 2014 beschlosse­n und 2016 von der EU-Kommission freigegebe­n worden. (Az.: T-818/16)

Der US-Videodiens­t argumentie­rte, die Neuordnung verstoße gegen den freien Dienstleis­tungsverke­hr, die Niederlass­ungsfreihe­it sowie die Beihilfe- und Steuerbest­immungen der EU. Das Gericht wies jedoch alle von Netflix vorgebrach­ten Zulässigke­itskriteri­en für die Klage ab. Netflix habe nicht dargelegt, dass der Dienst durch die Änderung beeinträch­tigt worden sei.

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