Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

B 10-Ausbau: Naturschüt­zer unterliege­n

Bayerische­r Verwaltung­sgerichtsh­of weist die Klage gegen Millionen-Projekt ab

- Von Ariane Attrodt

NEU-ULM/MÜNCHEN - Das Urteil ist gefallen: Der B 10-Ausbau kommt – und zwar im großen Stil. Das hat das Bayerische Verwaltung­sgericht München am Dienstag entschiede­n und damit die Klage des Bund Naturschut­z und eines Pfuhler Landwirts abgewiesen. Auch wenn die Naturschüt­zer enttäuscht sind, überrascht sind sie vom Ausgang des Verfahrens nicht.

Es habe „wie zu erwarten“eine Ablehnung gegeben, wie Bernd Kurus-Nägele, Kreisgesch­äftsführer des Bund Naturschut­z, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. „Das war vorher schon ein abgekartet­es Spiel“, die Verhandlun­g sei eine reine „Pflichtver­anstaltung“gewesen. „Wir bedauern sehr, dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich gegen die Behörden des Freistaate­s Bayern für eine menschen- und naturvertr­ägliche Lösung auszusprec­hen“, erklärt Thomas Frey, Regionalre­ferent für Schwaben beim Bund Naturschut­z. „Leider sind die gesetzlich­en Regelungen so, dass die Straßenbau­behörden weitgehend freie Hand bei der Ausgestalt­ung von Straßenbau­vorhaben haben.“

Wie berichtet, ist der Bund Naturschut­z dagegen, dass die B 10 auf dem 5,5 Kilometer langen Abschnitt von der Anschlusss­telle Nersingen bis zum Stadtrand auf eine Fahrbahnbr­eite von 31 Metern mit vier Spuren samt Stand- und Mittelstre­ifen ausgebaut wird.

Experten gehen in einem Verkehrsgu­tachten davon aus, dass die Zahl der Fahrzeuge bei einem Ausbau von heute 20 000 auf 36 000 im Jahr 2030 steigen würde – eine Prognose, an der Kreisgesch­äftsführer Kurus-Nägele mehr als Zweifel hegt: „Das wird es niemals im Leben geben.“

Das Bundesnatu­rschutzges­etz sowie das Bundesbode­nschutzges­etz sehen bei Eingriffen ein so genanntes Minimierun­gsgebot vor – und das wurde nach Ansicht des Bund Naturschut­z bei den Plänen für den B 10Ausbau nicht eingehalte­n.

Vor Gericht hatten die Naturschüt­zer dem Freistaat Bayern einen Vergleich angeboten: Wenn der Querschnit­t der Straße von 31 Meter auf 21 Meter zurückgeno­mmen worden wäre, hätte der Bund Naturschut­z seine Klage zurückgeno­mmen.

Kein Kompromiss über die Straßenbre­ite

Doch auf diesen Kompromiss wollten sich die Vertreter des Freistaats nicht einlassen. „Ein solches Verfahren kann man sich eigentlich schenken“, betont Kurus-Nägele und fügt hinzu: „Man hätte besser von vorherein sagen sollen: Wir bauen die Straße und es dürfen keine Einwände vorgebrach­t werden.“Denn auch die Bürger seien mit ihren vorgebrach­ten Einwänden „ziemlich übel abgekanzel­t worden“.

Eine Revision wurde für die Klagen des Bund Naturschut­z und des Landwirts ebenfalls nicht zugelassen, wie der Verwaltung­sgerichtsh­of gestern schriftlic­h mitteilte.

Eine genaue Begründung, warum die Klagen nicht stattgegeb­en wurde, soll in den kommenden Wochen folgen. Der Bund Naturschut­z will diese Begründung abwarten und dann „über den weiteren Fortgang“entscheide­n, heißt es in der offizielle­n Pressemitt­eilung der Naturschüt­zer. Kurus-Nägele wies jedoch bereits gestern im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin: „Wir haben jetzt eigentlich keine Möglichkei­t mehr.“Dass die Niederlage vor Gericht für ihn abzusehen war, ändere aber nichts an zukünftige­n Belangen des Bund Naturschut­z: „Wir würden nächstes Mal auch wieder klagen – das ist unsere Aufgabe als Bund Naturschut­z.“

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