Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Pure Selbstverständlichkeit
Verbraucher können sich bei den Richtern des Europäischen Gerichtshofes bedanken. Sie haben wieder einmal die Rechte von Flugreisenden gegenüber den Airlines gestärkt. Dabei hat die höchste Instanz lediglich eine Selbstverständlichkeit bestätigt. Wenn ein Passagier einen Flug in ein Land außerhalb der Gemeinschaft bucht, und dabei außerhalb der EU umsteigen muss, gelten die Fluggastrechte der EU weiter. Kommt es beim Anschluss zu Verspätungen oder Flugausfällen, muss die Fluglinie dafür Entschädigungen gewähren. Schadenersatz haben Unternehmen in diesen Fällen bisher gerne verweigert.
Es ist nicht das erste Mal, dass der EuGH für eine Klarstellung der Kundenansprüche sorgen muss. Immer wieder haben die Luxemburger sich dabei auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Wo es geht, entziehen sich die Airlines ihrer Verpflichtung gegenüber ihren Kunden.
Dabei scheinen überbuchte Maschinen, Flugausfälle oder Verspätungen fester Bestandteil einer Geschäftsstrategie, um eine möglichst gute Auslastung zu erzielen. Mit einem harten Wettbewerb lässt sich die gängige Praxis nicht rechtfertigen. Die Fluggastrechte sind schließlich Gesetze, an die sich jeder halten muss. Dass diese Selbstverständlichkeit immer wieder erst von Gerichten durchgesetzt werden muss, ist ein Armutszeugnis für die Branche.
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