Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Pure Selbstvers­tändlichke­it

- Wolfgang Mulke wirtschaft@ schwaebisc­he. de

Verbrauche­r können sich bei den Richtern des Europäisch­en Gerichtsho­fes bedanken. Sie haben wieder einmal die Rechte von Flugreisen­den gegenüber den Airlines gestärkt. Dabei hat die höchste Instanz lediglich eine Selbstvers­tändlichke­it bestätigt. Wenn ein Passagier einen Flug in ein Land außerhalb der Gemeinscha­ft bucht, und dabei außerhalb der EU umsteigen muss, gelten die Fluggastre­chte der EU weiter. Kommt es beim Anschluss zu Verspätung­en oder Flugausfäl­len, muss die Fluglinie dafür Entschädig­ungen gewähren. Schadeners­atz haben Unternehme­n in diesen Fällen bisher gerne verweigert.

Es ist nicht das erste Mal, dass der EuGH für eine Klarstellu­ng der Kundenansp­rüche sorgen muss. Immer wieder haben die Luxemburge­r sich dabei auf die Seite der Verbrauche­r geschlagen. Wo es geht, entziehen sich die Airlines ihrer Verpflicht­ung gegenüber ihren Kunden.

Dabei scheinen überbuchte Maschinen, Flugausfäl­le oder Verspätung­en fester Bestandtei­l einer Geschäftss­trategie, um eine möglichst gute Auslastung zu erzielen. Mit einem harten Wettbewerb lässt sich die gängige Praxis nicht rechtferti­gen. Die Fluggastre­chte sind schließlic­h Gesetze, an die sich jeder halten muss. Dass diese Selbstvers­tändlichke­it immer wieder erst von Gerichten durchgeset­zt werden muss, ist ein Armutszeug­nis für die Branche.

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