Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Die wichtigsten Punkte
Folgende Eckpunkte sieht der Entwurf vor:
Einen auf Verringerung ihrer Arbeitszeit einreichen können Mitarbeiter, die länger als sechs Monate in dem Unternehmen angestellt sind. Verringert werden kann das Pensum für einen Zeitrum zwischen einem und fünf Jahren.
wie die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung, müssen nicht angegeben werden.
Gestellt werden muss der
mindestens drei Monate vor der gewünschten Arbeitszeitverringerung.
Die Regelung soll nur für
Beschäftigten gelten. Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, soll es zudem eine besondere
geben. Hier müssen die Arbeitgeber je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. (AFP)
Zumutbarkeitsgrenze