Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bauen ja, aber mit einer Einschränkung
NELLINGEN (msc) – Die Mitglieder des Nellinger Gemeinderats diskutierten in ihrer jüngsten Sitzung über ein Baugesuch. An der Lindenstraße soll ein Gerätehäuschen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Bei der Gemeinde ist ein Antrag auf Befreiung für die Errichtung des Geräteschuppens, kleiner als 40 Quadratmeter, eingegangen. Das Vorhaben, so der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (CDU) würde dann im Bauverbotsstreifen umgesetzt. Die Verwaltung schlage vor, für das kleine Bauwerk eine Befreiung von den Vorschriften zu erteilen.
Das sahen nicht alle Mitglieder des Gemeinderates so. Ratsherr Herbert Bühler verwies darauf, dass andere Gesuche dieser Art in der Vergangenheit seitens des Gremiums abgelehnt worden waren. Die Mitglieder des Nellinger Rates plädierten dann dafür, dass das Bauwerk fünf Meter von der Eigentumsbaugrenze entfernt sein sollte. Das Landratsamt habe in letzter Instanz dieses Baugesuch zu beurteilen, so Kopp.