Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kritik an Gesetz zu Musterproz­essen

- Die Konstanzer Juraprofes­sorin Astrid Stadler

BERLIN (dpa/sz) - Verbrauche­r sollen künftig durch Musterproz­esse gegen Unternehme­n zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einführung der Musterfest­stellungsk­lage, bei der Verbrauche­r einen Anspruch auf Schadeners­atz durchsetze­n können, ohne selbst einen Prozess anzustreng­en. Opposition und Experten übten jedoch Kritik am neuen Gesetz, das zum 1. November in Kraft treten soll. Es habe handwerkli­che Mängel und sei zu komplizier­t.

„Außerhalb des VW-Falles, wenn es um kleinere Schäden im Bereich bis zu 500 oder 1000 Euro geht, bringt das Gesetz keinerlei Fortschrit­t im Verbrauche­rschutz“, sagt auf Schadenser­satz für die Verbrauche­r klagen zu lassen, wie dies in Frankreich und anderen Mitgliedst­aaten der EU möglich ist und wie dies auch ein Vorschlag der EU-Kommission vom April dieses Jahres vorsieht. Man könne nur hoffen, dass dieser Vorschlag auf europäisch­er Ebene angenommen werde, sagte Stadler. Dann müsse die deutsche Musterfest­stellungsk­lage bald durch ein wirklich effektives Instrument ersetzt werden. (sz)

der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Die Musterklag­e ist ein Placebo-Gesetz“, so die Expertin für internatio­nales Zivilverfa­hrensrecht und Rechtsverg­leichung. Die einzig sinnvolle Lösung wäre laut Stadler gewesen, Verbände von vornherein

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