Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kritik an Gesetz zu Musterprozessen
BERLIN (dpa/sz) - Verbraucher sollen künftig durch Musterprozesse gegen Unternehmen zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einführung der Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucher einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne selbst einen Prozess anzustrengen. Opposition und Experten übten jedoch Kritik am neuen Gesetz, das zum 1. November in Kraft treten soll. Es habe handwerkliche Mängel und sei zu kompliziert.
„Außerhalb des VW-Falles, wenn es um kleinere Schäden im Bereich bis zu 500 oder 1000 Euro geht, bringt das Gesetz keinerlei Fortschritt im Verbraucherschutz“, sagt auf Schadensersatz für die Verbraucher klagen zu lassen, wie dies in Frankreich und anderen Mitgliedstaaten der EU möglich ist und wie dies auch ein Vorschlag der EU-Kommission vom April dieses Jahres vorsieht. Man könne nur hoffen, dass dieser Vorschlag auf europäischer Ebene angenommen werde, sagte Stadler. Dann müsse die deutsche Musterfeststellungsklage bald durch ein wirklich effektives Instrument ersetzt werden. (sz)
der „Schwäbischen Zeitung“. „Die Musterklage ist ein Placebo-Gesetz“, so die Expertin für internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung. Die einzig sinnvolle Lösung wäre laut Stadler gewesen, Verbände von vornherein