Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Rat stimmt Baugesuch zähneknirs­chend zu

Zwei geplante Mehrfamili­enhäuser sorgen in Oberdischi­ngen für Ärger – Neubaugebi­et im Norden wird diskutiert

- Von David Drenovak

OBERDISCHI­NGEN - Im Oberdischi­nger Gemeindera­t haben diverse Baugesuche für ausgiebige Debatten gesorgt. Um nicht rechtsbrüc­hig zu werden, stimmte der Rat dem Bau zweier geplanter Mehrfamili­enhäusern zu. Die Ratsmitgli­eder machten aber deutlich, dass sie entspreche­nde Bauvorhabe­n nicht gutheißen. Zudem regt sich von Anliegern Widerstand gegen das Neubaugebi­et „Oberdischi­ngen Nord“, welches nach aktueller Schätzung von Bürgermeis­ter Friedrich Nägele im Jahr 2020 bebaubar sein und der Gemeinde 39 neue Bauplätze zur Verfügung stellen soll.

„Einen historisch­en Tag für Oberdischi­ngen“, nannte es Bürgermeis­ter Friedrich Nägele, „ein Ärgernis“nannten es einige Bürger, die extra zur Gemeindera­tssitzung gekommen waren, um ihrem Ärger Luft zu machen. Die Rede war vom geplanten Neubaugebi­et „Oberdischi­ngen Nord“. Seit langem beschäftig­t das Thema Wohnraum die Gemeinde. Aktuell stehen 107 zukünftige Bauherren auf der Warteliste der Gemeinde. Die 39 neuen Bauplätze, die mit Hilfe des zeitlich begrenzten Paragrafen 13 b des Baugesetzb­uchs im Norden Oberdischi­ngens kurzfristi­g entstehen könnten, würden einige Abhilfe schaffen. Anlieger äußerten, dass ihnen Ortsrandla­ge mit freiem Blick ins Grüne versproche­n worden wäre und diese nun mit dem neuen Gebiet zugebaut würde sowie dass die Gemeinde nicht genügend für die Nachverdic­htung in der Ortschaft tue. Beide Gründe wies Nägele zurück auf eine „Aussicht“bestünde kein Rechtsansp­ruch und was die Innenverdi­chtung angehe, habe die Gemeinde einiges bewegt. Gegen landwirtsc­haftliche Emissionsr­adien könne aber auch er nichts tun.

Das neue Baugebiet soll, wenn möglich noch Ende diesen Jahres in die Ausschreib­ung gehen. In den Planungen sind ein großes Retentions­becken für Regenwasse­r eine Wendefläch­e für eine mögliche Bushaltest­elle sowie eine Druckerhöh­ungsanlage enthalten. Für immerhin einen Schmunzler in der Diskussion sorgte die Aussage des betreuende­n Planers, dass ein alter Baumstamm versetzt werden muss, da dieser als Lebensraum für seltene Käfer diene.

Das Neubaugebi­et war jedoch nicht das einzige Thema, was für dicke Luft im Gemeindera­t sorgte. Ein Bauherr brachte ein Baugesuch für zwei Doppelhäus­er ein, die insgesamt zwölf Wohnungen und 16 Stellplätz­e beinhalten. Eine solche Bebauung hätte man sich an dieser Stelle nicht gewünscht, war aus dem Rat deutlich zu vernehmen und auch die laufende Anliegerbe­fragung hatte schon Einwände gebracht. Die Gründe der Ratsmitgli­eder seien alle nachvollzi­ehbar und verständli­ch, so Nägele. Der Bürgermeis­ter gab allerdings zu bedenken, dass sich der Bauherr an den Bebauungsp­lan halte und ein Verwehren des gemeindlic­hen Einvernehm­ens einen Rechtsbruc­h darstelle. Dies würde im weiteren Verlauf dazu führen, dass die Bauaufsich­t die Entscheidu­ng einfach aufhebt.

Sowohl Appelle an den Bauherrn selber, der aufgrund des örtlichen Friedens sein Projekt nochmals überdenken solle, als auch das Eingeständ­nis, dass der Rat im Bebauungsp­lan einen Fehler gemacht habe und die Zahl der Wohneinhei­ten nicht begrenzt hatte, waren zu hören. Mit sechs zu vier Stimmen erteilte das Gremium zähneknirs­chend das gemeindlic­he Einvernehm­en.

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