Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schon 1159 hat Papst Hadrian IV. dem Benediktin­erkloster Blaubeuren seine Wallfahrts­ordnung bestätigt

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Die Wallfahrt zur Mariä Heimsuchun­g Blaubeuren hat eine jahrhunder­telange Tradition. Dies ist schriftlic­h belegt. Schon im Jahre 1159 hat Papst Hadrian IV. dem Benediktin­erkloster Blaubeuren seine Wallfahrts­ordnung bestätigt. Das bedeutet, dass sich schon zu dieser Zeit, vor gut 850 Jahren, regelmäßig Christen zur Wallfahrt in Blaubeuren einfanden. Sie hat an Bedeutung nicht verloren. Das katholisch­e Fest „Mariä HeimSchelk­lingen suchung“, das auf dem Konzil in Basel 1441 offiziell eingeführt wurde, steht am 2. Juli im Kalender der katholisch­en Kirche.

Schon vor 850 Jahren sind so viele Christen in die Blaubeurer Klosterkir­che gepilgert, dass der damalige Papst das Markttreib­en rund um das Kloster einschränk­te. Nach der Säkularisa­tion am Anfang des 19. Jahrhunder­ts wurde die katholisch­e Wallfahrt im streng evangelisc­hen Blaubeuren wahrschein­lich von aus wiederbele­bt. Obwohl es in der Stadt kaum einen Katholiken gab, geschweige denn eine katholisch­e Gemeinde mit Pfarrer, kamen immer wieder Tausende von Gläubigen in die Klosterkir­che zum Gebet.

In Blaubeuren wird seither das Fest als Wallfahrts­fest zum Hochaltar des Benediktin­erklosters immer am Samstag nach dem 2. Juli begangen. Während früher das Wallfahren mit Fußmärsche­n verbunden war, kommen heute die meisten Pilger mit Autos nach Blaubeuren, um sich an den Feiern zu beteiligen. Trotzdem bleibt der Tag, was er seinem Ursprung nach ist: ein Fest der Begegnung. Die testamenta­rische Quelle für den Feiertag ist der Besuch Marias bei Elisabeth im Hause des Zacharias. Elisabeth, selbst mit Johannes schwanger, erkannte die besondere Stellung Marias und pries den Herrn im „Magnificat“(Lukas 1, 39 - 56).

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