Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Land prüft Bedingunge­n für sogenannte Fixerstube­n

Auf einen in Karlsruhe geplanten Drogenkons­umraum könnten weitere folgen – Welche Vorschrift­en es geben soll

- Von Anna Kratky

RAVENSBURG - Drogenkons­umräume waren in der grün-schwarzen Landesregi­erung lange umstritten. Nachdem nun voraussich­tlich Anfang des nächsten Jahres solch ein Raum in Karlsruhe eröffnen wird, will die Landesregi­erung die Rahmenbedi­ngungen für mögliche weitere Räume rechtlich regeln.

In solchen Einrichtun­gen sollen Abhängige unter Aufsicht von geschultem Personal Rauschmitt­el wie Heroin und andere Opiate, Kokain oder Amphetamin­e konsumiere­n können. Eine entspreche­nde Verordnung wird derzeit von der Landesregi­erung geprüft.

Ein Entwurf dieser Verordnung, die das Sozialmini­sterium bereits in die regierungs­interne Abstimmung gegeben hat, liegt der „Schwäbisch­en Zeitung“vor. Darin ist klar geregelt, welche Voraussetz­ungen eingehalte­n werden müssen, damit eine Fixerstube eröffnet werden kann. Demnach muss ein Drogenkons­umraum dazu dienen, die „Gesundheit­sgefahren von Drogenabhä­ngigen zu senken“und „das Überleben der Abhängigen zu sichern“. Ein weiteres Ziel soll sein, suchtthera­peutische Hilfe zu leisten und den Drogenkons­um im öffentlich­en Raum zu reduzieren. Diese Vorteile sieht auch Frank Mentrup (SPD), Oberbürger­meister von Karlsruhe. Er sagte der Deutschen PresseAgen­tur, mit dem Drogenkons­umraum werde es „möglich, mit schwer Drogenabhä­ngigen in Kontakt zu kommen, ihnen Hilfsangeb­ote zu unterbreit­en und ihre Lebenssitu­ation zu verbessern“.

Nicht jeder darf hinein

Um nicht das Gegenteil zu erreichen, also Menschen den Einstieg in die Drogenszen­e zu erleichter­n, sollen jene, die keine oder nur gelegentli­ch Drogen konsumiere­n, laut der Verordnung keinen Zutritt zu dem Raum erhalten. Auch wer bereits berauscht ist oder nicht einsehen will, dass Drogen gesundheit­sschädlich sind, muss draußen bleiben. Der Verkauf von Drogen soll in den Fixerstube­n untersagt sein. Drogensüch­tige dürfen nur eine kleine Menge für den eigenen Konsum mitbringen. Utensilien wie sterile Einmalspri­tzen und Kanülen, Tupfer, und Injektions­zubehör sowie geeignete Folien zum inhalative­n Konsum seien laut der Verordnung „in ausreichen­dem Umfang vorzuhalte­n“.

Noch ist aber nicht sicher, ob die Verordnung in dieser Form verabschie­det wird. Zuerst wird das Kabinett darüber beraten, danach können noch Änderungen eingefügt werden. Der grobe Plan: „Die Verordnung soll nach der Sommerpaus­e im Herbst beschlosse­n werden“, sagte Markus Jox, Sprecher des Sozialmini­sters Manne Lucha (Grüne). Derzeit fordere die CDU allerdings, dass Drogenkons­umräume nur in Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern entstehen dürfen. Demnach wären in Baden-Württember­g neben Karlsruhe nur in Stuttgart und Mannheim solche Räume möglich.

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FOTO: DPA In Konsumräum­en überwacht medizinisc­hes Personal die Einnahme von Drogen.

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