Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Abschiebun­g von Bin Ladens Ex-Leibwächte­r war „grob rechtswidr­ig“

Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen entscheide­t, dass Sami A. nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden muss

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DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) - Die Abschiebun­g des Ex-Leibwächte­rs von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsen­tscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidr­ig dar und verletzt grundlegen­de rechtsstaa­tliche Prinzipien“, teilte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A. „unverzügli­ch auf Kosten der Ausländerb­ehörde in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d zurückzuho­len“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der von den Sicherheit­sbehörden als islamistis­cher Gefährder eingestuft­e Sami A. war am Freitagmor­gen in Begleitung von Bundespoli­zisten mit einer Chartermas­chine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen entschiede­n, dass er vorerst nicht abgeschobe­n werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Das Gericht informiert­e das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) erst über seine Entscheidu­ng, als Sami A. bereits im Flugzeug saß.

Dass diese Entscheidu­ng erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzufü­hren, dass alle beteiligte­n Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebun­g nicht bekanntgeg­eben hätten, teilte das Verwaltung­sgericht mit. Das Bundesinne­nministeri­um habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebun­g unterstütz­t. Die Entscheidu­ng über die Abschiebun­g liege in diesem Fall aber in NRW.

Das NRW-Flüchtling­sministeri­um berief sich auf eine dem Abschiebev­erbot vorangegan­gene Entscheidu­ng einer anderen Kammer des Verwaltung­sgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebun­gsandrohun­g des Ausländera­mts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. Laut Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen dient die Abschiebun­gsandrohun­g „lediglich der rechtliche­n Vorbereitu­ng der tatsächlic­hen Abschiebun­g“. Ein Sprecher des Auswärtige­n Amtes sagte in Berlin, das Ministeriu­m sei am vergangene­n Montag über den geplanten Abschiebef­lug informiert worden.

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmor­gen auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesische­n Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremisti­schen Aktivitäte­n“in Deutschlan­d beteiligt gewesen sei. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesische­n Justizmini­steriums.

Sami A. lebte seit Jahren in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschlan­d gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärisc­he Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanista­n erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Anschließe­nd soll sich Sami A. in Deutschlan­d als salafistis­cher Prediger betätigt haben.

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FOTO: DPA Vom Flughafen Düsseldorf aus wurde Sami A. nach Tunesien gebracht. Jetzt soll er zurück nach Deutschlan­d.

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