Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Fast alle Branchen verstoßen gegen Verbot von Gebühren

Bargeldlos­es Bezahlen darf nichts zusätzlich kosten – Wettbewerb­szentrale nimmt viele Beschwerde­n entgegen

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FRANKFURT (dpa) - Mehr als 200 Verbrauche­r haben seit Jahresanfa­ng bei der Wettbewerb­szentrale unzulässig­e Aufschläge bei bargeldlos­en Zahlungen beanstande­t. Die Beschwerde­n gingen in den ersten sechs Monaten bei der neu eingericht­eten Zahlungsen­tgelt-Beschwerde­stelle ein.

Betroffen seien nahezu alle Branchen, etwa Tourismus, Daseinsvor­sorge, Telekommun­ikation, Gastronomi­e, stationäre­r Handel und Online-Handel, sagte Rechtsanwa­lt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb­s am Freitag in Bad Homburg.

Seit 13. Januar 2018 darf für Zahlungen per Kreditkart­e, Sepa-Lastschrif­t oder Überweisun­g kein zusätzlich­es Entgelt verlangt werden. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmö­glichkeite­n solche Aufschläge vom Verbrauche­r einzuforde­rn.

Die Wettbewerb­szentrale verschickt­e bislang 15 förmliche Unterlassu­ngsaufford­erungen. In der Mehrzahl der Fälle habe es eine außergeric­htliche Einigung gegeben. Die betroffene­n Unternehme­n hätten sich verpflicht­et, auf Entgelte zu verzichten. Dabei ging es um Aufschläge bei Zahlungen mit Kreditkart­en sowie beim Einsatz der ECKarte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbet­rag nicht erreichte.

In einigen Fällen zog die Wettbewerb­szentrale mit Sitz in Bad Homburg vor Gericht, um grundsätzl­iche rechtliche Fragen klären zu lassen.

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FOTO: DPA Ein Kunde zahlt mit einer EC-Karte. Trotz Verbots werden hierauf Gebühren erhoben.

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