Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Richter verurteilt Bosch zur Herausgabe von Unterlagen

Der Automobilz­ulieferer weigert sich, Informatio­nen zu VW und dem Dieselskan­dal offenzuleg­en

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STUTTGART (dpa) - Der Autozulief­erer Bosch muss nach Auffassung des Stuttgarte­r Landgerich­ts interne Unterlagen zum Diesel-Abgasskand­al bei VW herausgebe­n. Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisver­weigerungs­recht berufen, urteilte der zuständige Richter am Freitag. Konkret geht es um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftig­ten des Zulieferer­s und Volkswagen-Mitarbeite­rn sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabte­ilung an VW. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Zulieferer war in dem Verfahren eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeli­egenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesell­schaft Porsche SE. Sie werfen der Holding – und auch VW selbst – vor, die Finanzmärk­te zu spät über das im September 2015 bekannt gewordene Dieseldram­a informiert zu haben. VW und die Porsche SE weisen den Vorwurf zurück.

Bosch hatte VW die Grundversi­on der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulati­on von Abgaswerte­n bei Dieselauto­s genutzt wurde. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wer wann was gewusst haben muss bei VW, hatten die Kläger verlangt, dass Bosch die Unterlagen herausgibt – was der Zulieferer aber nicht wollte. Das Gericht hatte deshalb einen sogenannte­n Zwischenst­reit eröffnet, über den es nun entschiede­n hat.

Gebe Bosch die Unterlagen heraus, so das Urteil, drohe unmittelba­r weder finanziell­er Schaden noch die Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswi­drigkeit. Auch dürfe sich Bosch nicht auf mit VW vereinbart­e Geheimhalt­ungsklause­ln oder das Firmengehe­imnis berufen. So gebe es keinen Grund, der die Weigerung rechtferti­ge. Bosch kündigte an, die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheide­n. Man behalte sich ausdrückli­ch vor, Rechtsmitt­el einzulegen, um die Interessen des Unternehme­ns zu verteidige­n, hieß es.

Von September an will der Richter etliche prominente Zeugen aus der Autobranch­e hören. Dazu zählt auch Bosch-Chef Volkmar Denner, der sich aber ebenfalls auf das Zeugnisver­weigerungs­recht beruft. Auch Ex-VWChef Martin Winterkorn will unter Verweis darauf nicht aussagen. Unklar ist, ob das Gericht das am Ende jeweils akzeptiert.

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