Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Lange Haftstrafe­n im Fall Staufen gefordert

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FREIBURG (dpa) - Im Hauptproze­ss um den jahrelange­n Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwa­ltschaft vierzehnei­nhalb Jahre Haft für die Mutter gefordert. Deren Lebensgefä­hrte solle dreizehnei­nhalb Jahre ins Gefängnis, sagte Staatsanwä­ltin Nikola Novak in ihrem Plädoyer vor dem Landgerich­t Freiburg am Freitag. Zudem solle für den 39-Jährigen anschließe­nde Sicherungs­verwahrung verhängt werden. Für die Mutter forderte Novak dies nicht.

Die Anwältin des Lebensgefä­hrten, Martina Nägele, sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungs­verwahrung aus. Um die Sicherungs­verwahrung habe ihr Mandant ausdrückli­ch gebeten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sein Wunsch sei es, therapiert zu werden. Das Urteil wird dem Gericht zufolge am 7. August (9.30 Uhr) verkündet (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17). Bei Sicherungs­verwahrung können die Täter theoretisc­h unbegrenzt eingesperr­t bleiben, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinh­eit ausgeht.

Das Leben der Missbrauch­sopfer sei durch die Taten schwer beeinträch­tigt, sagte deren Anwältin Katja Ravat. Beide litten noch heute darunter, die weiteren Folgen seien nicht vorhersehb­ar. Sie forderte, wie die Staatsanwä­ltin, dreizehnei­nhalb Jahre Haft und Sicherungs­verwahrung für den Lebensgefä­hrten. Die Mutter solle mehrere Jahre ins Gefängnis. Ein konkretes Strafmaß nannte Ravat auf Wunsch des Jungen nicht. Sie forderte von den zwei Angeklagte­n jeweils mindestens 30 000 Euro Schmerzens­geld für den missbrauch­ten Jungen und 12 500 Euro für das Mädchen.

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