Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Lange Haftstrafen im Fall Staufen gefordert
FREIBURG (dpa) - Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft vierzehneinhalb Jahre Haft für die Mutter gefordert. Deren Lebensgefährte solle dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis, sagte Staatsanwältin Nikola Novak in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Freiburg am Freitag. Zudem solle für den 39-Jährigen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden. Für die Mutter forderte Novak dies nicht.
Die Anwältin des Lebensgefährten, Martina Nägele, sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung aus. Um die Sicherungsverwahrung habe ihr Mandant ausdrücklich gebeten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sein Wunsch sei es, therapiert zu werden. Das Urteil wird dem Gericht zufolge am 7. August (9.30 Uhr) verkündet (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17). Bei Sicherungsverwahrung können die Täter theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Das Leben der Missbrauchsopfer sei durch die Taten schwer beeinträchtigt, sagte deren Anwältin Katja Ravat. Beide litten noch heute darunter, die weiteren Folgen seien nicht vorhersehbar. Sie forderte, wie die Staatsanwältin, dreizehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Lebensgefährten. Die Mutter solle mehrere Jahre ins Gefängnis. Ein konkretes Strafmaß nannte Ravat auf Wunsch des Jungen nicht. Sie forderte von den zwei Angeklagten jeweils mindestens 30 000 Euro Schmerzensgeld für den missbrauchten Jungen und 12 500 Euro für das Mädchen.