Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Geld für altersgere­chten Wohnkomfor­t

Ob Hauseigent­ümer oder Mieter – wer seine Wohnung barrierefr­ei umbauen will, kann Förderung beantragen

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Im Alter wird die eigene Wohnung mehr und mehr zum Lebensmitt­elpunkt – umso wichtiger, dass Senioren dort selbststän­dig klarkommen. Wer altersgere­cht umbauen will, kann finanziell­e Förderung bekommen.

Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlif­t, eine niedrige Duschwanne oder breitere Türöffnung­en – manchmal genügen kleinere Veränderun­gen, um Wohnungen altersgere­cht zu gestalten. Wer als Hausbesitz­er nicht schon vor dem Bau oder als Wohnungsei­gentümer vor dem Kauf entspreche­nd kalkuliert hat, muss möglicherw­eise mit einem Umbau nachsteuer­n. Um in dem Fall mögliche Fördermitt­el ausschöpfe­n zu können, sollte man sich umfassend informiere­n. „Jede Institutio­n, die in irgendeine­r Weise über Sozial- oder Krankenver­sicherunge­n mit der Person verbunden ist, die umbauen will, sollte man anfragen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda. Die Diplom-Ingenieuri­n leitet das Büro des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Gießen und Wetzlar und plant mit ihrem Mann im eigenen Ingenieurb­üro in Braunfels Bauten für behinderte Menschen und Senioren. Wichtige Fragen und Antworten:

Welche Förderunge­n gibt es für den altersgere­chten Umbau?

Manche Hilfsmitte­l können vom Arzt verordnet und von der Krankenkas­se bezahlt werden. „Ein Treppenlif­t wird regelmäßig über die Krankenkas­se gefördert“, weiß Swoboda. Beim Vorliegen eines Pflegegrad­es kann auch die Pflegekass­e zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländ­er oder Kommunen Fördermitt­el zur Verfügung. Ein wesentlich­er Geldgeber: Die KfWFörderb­ank gewährt im Rahmen ihres Programms „Altersgere­cht umbauen“zinsgünsti­ge Darlehen. Sie gibt außerdem Zuschüsse für die Umbaumaßna­hmen.

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

Im Grunde jeder, denn die Förderung wird unabhängig von Alter und Einschränk­ung des Beantragen­den gewährt. Beantragen können Eigentümer, Ersterwerb­er oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumsw­ohnung. Aber auch Mieter können die Förderung im Prinzip bekommen. Nach Angaben von Hartmut Schwarz von der Verbrauche­rzentrale Bremen bietet sich gerade für Vermieter angesichts der aktuellen Zinslage an, die Immobilien mit einem altersgere­chten Umbau aufzuwerte­n: „Wenn ich Kapital daliegen habe, kann ich das für einen Umbau einsetzen, die Zuschüsse beantragen und bekomme so einen Teil wieder zurück.“

Welche Umbaumaßna­hmen werden gefördert?

Maßnahmen, die dem Einbruchsc­hutz oder der Barrierefr­eiheit dienen. „Es soll sichergest­ellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz. Das ist ganz individuel­l verschiede­n: Ein Rollstuhlf­ahrer hat andere Bedürfniss­e als Menschen mit rheumatisc­hen Erkrankung­en oder Sehproblem­en. Entspreche­nd individuel­l sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation? „Wichtig ist, wenn schon Einschränk­ungen bestehen, den Arzt für eine Prognose hinzuzuzie­hen. Damit ein Umbau so weitreiche­nd ist, dass er auch für eine mögliche schwerwieg­ende Beeinträch­tigung geeignet ist“, rät Swoboda.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Für Umbaumaßna­hmen zu Einbruchsc­hutz und Barrierefr­eiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitio­nskosten zu, der Maximalzus­chuss liegt bei 5000 Euro. Die Investitio­n selbst muss für einen Zuschuss mindestens 2000 Euro betragen.

Mit dem „Standard Altersgere­chtes Haus“kann man sogar bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Was dem „Standard Altersgere­chtes Haus“ entspricht, ist laut Irmtraud Swoboda nicht festgelegt, es sollte aber DIN-gerecht sein.

Welche Mieter? Möglichkei­ten haben

Sie müssen sich erst abstimmen, denn der Vermieter muss notwendige­n Umbaumaßna­hmen zustimmen. Diese zahlt dann in der Regel der Mieter selbst, dafür kann er aber auch den KfW-Zuschuss beantragen. Darüber hinaus darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherun­g einholen, beim Auszug die Rückbaumaß­nahmen zu bezahlen. „Wenn Sie die Maßnahme komplett finanziere­n und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen Sie eine entspreche­nde Maßnahme doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Davor scheuen viele Mieter dann zurück.“

Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabin­e mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung deutlich aufwerten. Sein Rat an Mieter könne angesichts der Rechtslage daher nur lauten, mit dem Vermieter darüber zu sprechen, ob dieser auf die Zusicherun­g eines Rückbaus verzichtet.

Wie gehe ich bei der KfW-Antragsste­llung vor?

Zu lange warten sollten Interessen­ten nicht. Denn der Antrag sollte gestellt werden, bevor die KfW-Töpfe leer sind. In den vergangene­n Jahren war das jeweils schon im Laufe des Sommers der Fall. Das heißt: Frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatu­ngsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informiere­n.

Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig. Allerdings muss die formale Reihenfolg­e eingehalte­n werden: „Der Antrag muss gestellt werden, bevor die bauliche Maßnahme begonnen wird“, betont Swoboda. Damit der gewährte Zuschuss später ausgezahlt wird, müssen dann nur noch die Rechnungen eingereich­t werden. (dpa)

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Schon wenige Stufen können im Alter zum großen Hindernis werden. Der barrierefr­eie Umbau von Immobilien wird aber gefördert.

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