Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Grüne scheitern mit Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern
MÜNCHEN (rm) - Ehe es richtig begonnen hat, steht das in Bayern angestrengte Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs schon vor dem Aus. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Plebiszit nicht zugelassen. Hauptargument: Der vorgelegte Gesetzentwurf sei zu unbestimmt.
Mit Unterstützung von Umweltverbänden wollten die Grünen im Bayerischen Landtag das Landesplanungsgesetz dahingehend ergänzen, dass der Flächenverbrauch im Freistaat ab 2020 auf durch- schnittlich fünf Hektar pro Tag begrenzt wird. Derzeit liegt er mehr als doppelt so hoch. Weil das bayerische Innenministerium das Volksbegehren wegen juristischer Bedenken nicht zulassen wollte, entschieden die Verfassungsrichter.
Der Gerichtshof könne nicht entscheiden, ob die Einführung einer Höchstgrenze für den Flächenverbrauch umweltpolitisch sinnvoll sei, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. Dem Volksbegehren fehlten jedoch die „erforderlichen Vorgaben, nach denen die Staatsregierung als Verordnungsgeber des Landesentwicklungsprogramms die Aufteilung des zulässigen Flächenverbrauchs auf die einzelnen Planungsträger vorzunehmen hätte“. Damit folgten die Richter der Argumentation des Innenministeriums. Der Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, ohne klarzustellen, wie der Flächenverbrauchsstopp gegenüber Gemeinden und anderen Planungsträgern umgesetzt werden soll.
Die Grünen und Naturschutzverbände wollen im Kampf gegen Flächenfraß nun andere Wege suchen.