Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Der Rundfunkbeitrag bleibt erhalten
Karlsruhe kippt nur die doppelte Abgabe für Zweitwohnungsbesitzer – Kritik von der FDP
KARLSRUHE/BERLIN - Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag am Mittwoch für grundsätzlich verfassungskonform erklärt. An der Abgabe von 17,50 Euro pro Monat und Haushalt für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird nicht gerüttelt. Die einzige Änderung: Wer zwei Wohnungen hat, darf nicht doppelt belastet werden. Dies müssen die Bundesländer nun bis zum 30. Ju- ni 2020 neu regeln. Für die meisten Beitragszahler und auch für Unternehmen bleibt somit alles wie gehabt. Die Debatte über den Rundfunkbeitrag hält jedoch an. Seitens der Opposition gab es Kritik.
Katja Suding, die stellvertretende FDP-Vorsitzende, warnte davor, die Karlsruher Entscheidung als Persilschein für ARD und ZDF zu sehen. „Das Urteil darf nicht als ein ,Weiter so‘ verstanden werden“, sagte sie am Mittwoch der „Schwäbischen Zeitung“. „Wir sollten es zum Anlass nehmen, um nun über Struktur, Auftrag und Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu reden. Die FDP fordert eine grundlegende Reform. Nur so findet der Rundfunkbeitrag auch in Zukunft Akzeptanz.“Andere FDP-Politiker hatten zuvor angeregt, die Abgabe künftig zu halbieren. Seitens der AfD gibt es die Forderung, den Rundfunkbeitrag ganz abzuschaffen.
Diesem Ansinnen erteilte der Vorsitzende Richter Ferdinand Kirchhof am Mittwoch eine Absage. Er sagte, die 17,50 Euro pro Monat seien „angesichts des Angebots nicht zu beanstanden“. Die Richter nahmen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten jedoch im Urteil in die Pflicht, verantwortungsvollen Journalismus zu bieten und Vielfalt zu sichern.
Die Chefs der Sender waren erleichtert. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem „guten Tag“für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ARD-Chef Ulrich Wilhelm von einem „wegweisenden Urteil“.
NIKOSIA (dpa) - Beim Untergang eines Schiffes sind vor der nördlichen Küste Zyperns mindestens 30 Migranten ertrunken. Mehrere Menschen würden vermisst, teilte die Regierung der nur von der Türkei anerkannten Türkischen Republik Nordzypern mit. Die türkische Küstenwache konnte 120 Menschen retten. Eine spanische Hilfsorganisation will eine im Mittelmeer gerettete Migrantin und zwei Leichen nicht nach Italien bringen. Proactiva Open Arms begründete dies mit der feindseligen Haltung der Regierung in Rom privaten Seenotrettern gegenüber.