Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Die Notariats- und Grundbucha­mtsreform

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Beurkundun­gen werden wei● terhin von Notaren vorgenomme­n, die nun aber nicht mehr im Landesdien­st, sondern freiberufl­ich tätig sind. Die Zuständigk­eit für

Nachlassan­gelegenhei­ten in ganz Baden- Württember­g wurde auf diejenigen Amtsgerich­te übertragen, bei denen bereits zuvor ein Familienge­richt angesiedel­t war. Im württember­gischen Landesteil ging zusätzlich die Zuständigk­eit für Betreuungs­angelegenh­eiten vom Bezirksnot­ariat an das für den Bereich zuständige Amtsgerich­t über.

Zusätzlich sind bei 13 Amts● gerichten im Land die sogenannte­n zentralen Grundbuchä­mter angesiedel­t worden. Dieser Prozess begann schon 2013 und endete im Dezember 2017. ( ume)

Im Grundbuch- und Notariats● wesen wiesen die Behörden in Baden- Württember­g lange eine historisch gewachsene Struktur

auf, die es so sonst in Deutschlan­d nirgends gab – selbst zwischen Baden und Württember­g gab es Unterschie­de. Zudem hatte der Europäisch­e Gerichtsho­f die bestehende­n Regeln in bestimmten Aspekten als nicht europarech­tskonform beurteilt.

Zum 1. Januar 2018 sind alle ● 297 staatliche­n Notariate im Land aufgelöst worden. Die Zuständigk­eiten wurden neu verteilt. 247 Notare waren deswegen auf eigenen Wunsch in die Selbststän­digkeit gewechselt. Weitere 450 Notare und 867 Servicekrä­fte wechselten an die Amtsgerich­te.

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