Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Rundfunkbeitrag weitgehend bestätigt
Bundesverfassungsgericht urteilt über Finanzierung
KARLSRUHE (dpa) - Früher die „GEZGebühr“, heute der Rundfunkbeitrag: Dass in Deutschland jeder seinen Teil zur Finanzierung der öffentlichrechtlichen Sender beitragen muss, passt nicht allen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Inhaber von Zweitwohnungen dürfen aber nicht doppelt belastet werden. Fragen und Antworten von Anja Semmelroch und Anika von Greve-Dierfeld.
Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbeitrag?
Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote mobil übers Internet. Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehmen müssen zahlen – ob viel oder wenig hängt davon ab, wie viele Dienstwagen und Mitarbeiter sie an wie vielen Standorten haben. Für Hotelzimmer wird ebenfalls kassiert. Privatwagen kosten nichts. Wer allein lebt, zahlt mehr als jemand in einer WG, die alleinerziehende Mutter mehr als das Doppelverdiener-Paar.
Was sagen die Verfassungsrichter?
Sie betonen die große Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sorgfältig recherchierten Informationen – erst recht in Zeiten von Twitter, Algorithmen-gesteuerten Suchergebnissen im Internet und „Fake News“. Das Angebot der Sender mit fast 90 bundesweiten Programmen stehe jedem offen. Eine ExtraBelastung von 17,50 Euro im Monat sei dem angemessen. Auch Unternehmen werden laut Urteil zurecht zur Kasse gebeten. So profitiere der Autorvermieter Sixt davon, dass seine Kunden den Verkehrsfunk hören könnten. Ein Auto ohne Radio lasse sich gar nicht oder nicht so teuer vermieten.
Und die Ungerechtigkeiten?
Bewegen sich nach Auffassung der Richter noch im zulässigen Rahmen. Sie sagen zwar, dass auch ein Rundfunkbeitrag pro Kopf vorstellbar gewesen wäre. Die Erhebung je Wohnung sei aber auch eine Möglichkeit. Im ungünstigsten Fall muss ein Single die 17,50 Euro allein aufbringen. Das sei nicht zuviel angesichts der Leistung, die er bekomme. Eine bestimmte Gruppe wird durch das Modell aber tatsächlich zu stark benachteiligt: Menschen mit Erst- und Zweitwohnsitz, die gleich doppelt bezahlen müssen.
Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung?
Sie können sich auf Entlastung freuen. Die Länder haben zwar bis Mitte 2020 Zeit, um die Regelung nachzubessern. Wer für seine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt, kann aber ab sofort einen Antrag stellen und sich von weiteren Beiträgen befreien lassen. Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es allerdings nicht mehr zurück. Nur Beitragszahler, die noch einen Widerspruch gegen ihren Bescheid laufen haben, können sich rückwirkend befreien lassen.