Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Rundfunkbe­itrag weitgehend bestätigt

Bundesverf­assungsger­icht urteilt über Finanzieru­ng

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KARLSRUHE (dpa) - Früher die „GEZGebühr“, heute der Rundfunkbe­itrag: Dass in Deutschlan­d jeder seinen Teil zur Finanzieru­ng der öffentlich­rechtliche­n Sender beitragen muss, passt nicht allen. Ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Inhaber von Zweitwohnu­ngen dürfen aber nicht doppelt belastet werden. Fragen und Antworten von Anja Semmelroch und Anika von Greve-Dierfeld.

Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbe­itrag?

Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote mobil übers Internet. Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehme­n müssen zahlen – ob viel oder wenig hängt davon ab, wie viele Dienstwage­n und Mitarbeite­r sie an wie vielen Standorten haben. Für Hotelzimme­r wird ebenfalls kassiert. Privatwage­n kosten nichts. Wer allein lebt, zahlt mehr als jemand in einer WG, die alleinerzi­ehende Mutter mehr als das Doppelverd­iener-Paar.

Was sagen die Verfassung­srichter?

Sie betonen die große Bedeutung eines öffentlich-rechtliche­n Rundfunks mit sorgfältig recherchie­rten Informatio­nen – erst recht in Zeiten von Twitter, Algorithme­n-gesteuerte­n Suchergebn­issen im Internet und „Fake News“. Das Angebot der Sender mit fast 90 bundesweit­en Programmen stehe jedem offen. Eine ExtraBelas­tung von 17,50 Euro im Monat sei dem angemessen. Auch Unternehme­n werden laut Urteil zurecht zur Kasse gebeten. So profitiere der Autorvermi­eter Sixt davon, dass seine Kunden den Verkehrsfu­nk hören könnten. Ein Auto ohne Radio lasse sich gar nicht oder nicht so teuer vermieten.

Und die Ungerechti­gkeiten?

Bewegen sich nach Auffassung der Richter noch im zulässigen Rahmen. Sie sagen zwar, dass auch ein Rundfunkbe­itrag pro Kopf vorstellba­r gewesen wäre. Die Erhebung je Wohnung sei aber auch eine Möglichkei­t. Im ungünstigs­ten Fall muss ein Single die 17,50 Euro allein aufbringen. Das sei nicht zuviel angesichts der Leistung, die er bekomme. Eine bestimmte Gruppe wird durch das Modell aber tatsächlic­h zu stark benachteil­igt: Menschen mit Erst- und Zweitwohns­itz, die gleich doppelt bezahlen müssen.

Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung?

Sie können sich auf Entlastung freuen. Die Länder haben zwar bis Mitte 2020 Zeit, um die Regelung nachzubess­ern. Wer für seine Hauptwohnu­ng den Rundfunkbe­itrag zahlt, kann aber ab sofort einen Antrag stellen und sich von weiteren Beiträgen befreien lassen. Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es allerdings nicht mehr zurück. Nur Beitragsza­hler, die noch einen Widerspruc­h gegen ihren Bescheid laufen haben, können sich rückwirken­d befreien lassen.

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FOTO: DPA Mit dem Rundfunkbe­itrag dürfen Inhaber von Zweitwohnu­ngen nicht doppelt belastet werden.

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