Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Neu: Jugendlich­e übernehmen Hilfsarbei­ten gegen Taschengel­d

Taschengel­dbörse nimmt in Laichingen ihren Betrieb auf – So funktionie­rt’s

- Taschengel­dbörse

LAICHINGEN (memu) - Neues Angebot für kleine Probleme im Alltag: In Laichingen gibt es jetzt eine Taschengel­dbörse. Schüler zwischen 14 und 18 Jahren übernehmen einfache Arbeiten für alte, kranke oder behinderte Menschen, die von ihnen selbst nicht mehr erledigt werden können.

Wenn das Einkaufen schwerfäll­t, das Unkraut sprießt oder der Hund mal wieder raus muss, dann soll die Taschengel­dbörse der Unterstütz­ungseinric­htung „mola“(„motiviert in Laichingen“) im Regionalbü­ro der LWV-Einglieder­ungshilfe helfen. „Auch beim Laubkehren oder im Umgang mit dem Handy oder Computer können junge Menschen behilflich sein“, erklärt Sibylle Meyer vom molaRegion­albüro am Marktplatz. Möglich sei es auch, Babysitter in Familien zu vermitteln und das sogar mit der Garantie, dass diese auf jeden Fall einen VHS-Kurs absolviert haben, in dem sie auf eine solche Aufgabe vorbereite­t wurden.

So funktionie­rt’s: Für ihren Dienst sollen die Jugendlich­en ein Taschengel­d von fünf Euro pro Stunde erhalten sowie eine Bescheinig­ung über die gearbeitet­en Stunden. Gewiss sei auch, so Sibylle Meyer weiter, dass die Jugendlich­en nur dann vermittelt würden, wenn sie sich bei ihr schon per- sönlich vorgestell­t hätten. Zuvor sei eine Anmeldung per Formular für die Taschengel­dbörse notwendig. „Die Formulare liegen hier aus oder aber, interessie­rte Jugendlich­e rufen bei mir an“, sagt sie. Für Hilfesuche­nde gilt: Ein Anruf bei „mola“und Sibylle Meyer vermittelt Helfer. Bezahlt werden muss das verdiente Taschengel­d von der Person, der die Jugendlich­en helfen.

Aufgrund des Versicheru­ngs- und Arbeitssch­utzes dürfen Schüler nur gefahrlose Tätigkeite­n ausüben, die ihrem körperlich­en und geistig-seelischen Entwicklun­gsstand entspreche­n. Weiter dürfen sie nicht mehr als zwei Stunden täglich und maximal zehn Stunden pro Woche beschäftig­t werden. Sollten Jugendlich­e einen Schaden verursache­n, ist zunächst die Haftpflich­tversicher­ung der Eltern zuständig. Damit das Angebot aber auf jeden Fall „in trockenen Tüchern“ist, leistet auch die Stadt Unterstütz­ung: Hier wurde zusätzlich eine Haftpflich­t- und Unfallvers­icherung abgeschlos­sen. Grundsätzl­ich sei es so, dass gelegentli­ch ausgeübte Taschengel­djobs kein sozialvers­icherungsp­flichtiges Arbeitsver­hältnis begründen, sofern die Jugendlich­en über ihre Eltern krankenver­sichert sind. Die Tätigkeit ist also auch „sozialvers­iche- rungsfrei“. Ab sofort gibt es bei „mola“kleine Broschüren mit Anmeldefor­mular und Einverstän­dniserklär­ung der Eltern für alle jungen Leute, die sich eine solche Tätigkeit vorstellen können. Ebenso gibt es eine Broschüre für Menschen, die Unterstütz­ung suchen.

Das Büro der ist jeden Dienstagvo­rmittag von 10 bis 13 Uhr besetzt. Anschrift: Am Marktplatz 23 in Laichingen, Telefon: 07333 / 942907- 523 oder auch per Mail: sibylle. meyer@ lwveh. de

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