Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Neu: Jugendliche übernehmen Hilfsarbeiten gegen Taschengeld
Taschengeldbörse nimmt in Laichingen ihren Betrieb auf – So funktioniert’s
LAICHINGEN (memu) - Neues Angebot für kleine Probleme im Alltag: In Laichingen gibt es jetzt eine Taschengeldbörse. Schüler zwischen 14 und 18 Jahren übernehmen einfache Arbeiten für alte, kranke oder behinderte Menschen, die von ihnen selbst nicht mehr erledigt werden können.
Wenn das Einkaufen schwerfällt, das Unkraut sprießt oder der Hund mal wieder raus muss, dann soll die Taschengeldbörse der Unterstützungseinrichtung „mola“(„motiviert in Laichingen“) im Regionalbüro der LWV-Eingliederungshilfe helfen. „Auch beim Laubkehren oder im Umgang mit dem Handy oder Computer können junge Menschen behilflich sein“, erklärt Sibylle Meyer vom molaRegionalbüro am Marktplatz. Möglich sei es auch, Babysitter in Familien zu vermitteln und das sogar mit der Garantie, dass diese auf jeden Fall einen VHS-Kurs absolviert haben, in dem sie auf eine solche Aufgabe vorbereitet wurden.
So funktioniert’s: Für ihren Dienst sollen die Jugendlichen ein Taschengeld von fünf Euro pro Stunde erhalten sowie eine Bescheinigung über die gearbeiteten Stunden. Gewiss sei auch, so Sibylle Meyer weiter, dass die Jugendlichen nur dann vermittelt würden, wenn sie sich bei ihr schon per- sönlich vorgestellt hätten. Zuvor sei eine Anmeldung per Formular für die Taschengeldbörse notwendig. „Die Formulare liegen hier aus oder aber, interessierte Jugendliche rufen bei mir an“, sagt sie. Für Hilfesuchende gilt: Ein Anruf bei „mola“und Sibylle Meyer vermittelt Helfer. Bezahlt werden muss das verdiente Taschengeld von der Person, der die Jugendlichen helfen.
Aufgrund des Versicherungs- und Arbeitsschutzes dürfen Schüler nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen. Weiter dürfen sie nicht mehr als zwei Stunden täglich und maximal zehn Stunden pro Woche beschäftigt werden. Sollten Jugendliche einen Schaden verursachen, ist zunächst die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig. Damit das Angebot aber auf jeden Fall „in trockenen Tüchern“ist, leistet auch die Stadt Unterstützung: Hier wurde zusätzlich eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Grundsätzlich sei es so, dass gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen, sofern die Jugendlichen über ihre Eltern krankenversichert sind. Die Tätigkeit ist also auch „sozialversiche- rungsfrei“. Ab sofort gibt es bei „mola“kleine Broschüren mit Anmeldeformular und Einverständniserklärung der Eltern für alle jungen Leute, die sich eine solche Tätigkeit vorstellen können. Ebenso gibt es eine Broschüre für Menschen, die Unterstützung suchen.
Das Büro der ist jeden Dienstagvormittag von 10 bis 13 Uhr besetzt. Anschrift: Am Marktplatz 23 in Laichingen, Telefon: 07333 / 942907- 523 oder auch per Mail: sibylle. meyer@ lwveh. de