Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Weg frei für neues Baugebiet in Heroldstatt
Der Gemeinderat fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ober dem Steigle“in Ennabeuren
HEROLDSTATT - Für das geplante Wohnbaugebiet „Ober dem Steigle“im Nordwesten Ennabeurens hat der Heroldstatter Gemeinderat bei der Enthaltung von Manuela HettrichWiedemann einen Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wird jetzt zur endgültigen Genehmigung dem Landratsamt des Alb-Donau-Kreises vorgelegt. Falls die Baurechtsbehörde den Bebauunsplan genehmigt, ist der Weg frei für die Erschließung des rund 5,5 Hektar großen Areals. Dann stehen der Gemeinde Heroldstatt 51 Bauplätze zur Verfügung.
„Wir sind froh, dass wir einen Satzungsbeschluss unter Dach und Fach haben und alles eingetütet haben. Das lässt uns positiv in die Zukunft blicken“, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Rudolf Weberruß. Er wünsche sich eine zeitnahe Umsetzung der Erschließung, damit die Häuslesbauer dann loslegen können.
Der Weg für das neue Wohnbaugebiet ist jetzt auch deshalb frei, weil die Gemeinde ausreichend Naturschutzmaßnahmen und Ausgleichsflächen für ein Ökokonto gefunden und festgelegt hat: Neuaufforstung und Entwicklung von naturnahem Buchenwald in den Walddistrikten Lehr und Wechselburren sowie eine Bodenverbesserung mit Humusauffüllung im Gewann „Ober den Raubuchenhaien“. Der hochwertige Mutterboden auf den künftigen öffentlichen Flächen des Gebiets soll den Boden auf den Äckern aufwerten und verbessern. Es liege jetzt sogar
ein Plus an Ökopunkten vor, war zu hören. Zudem hatte der Gemeinderat schon in früheren Jahren beschlossen, die einst im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche „Am Berg VII“wieder herauszunehmen und landwirtschaftlichen Flächen zuzuführen – ebenfalls bei einer Größe von rund fünf Hektar.
5,5 Hektar frisches Bauland für 51 Grundstücke für Einzel- wie Doppelhäuser liegen am westlichen Siedlungsrand von Ennabeuren – auf dem alten Sportgelände. Bis die Gemeinderäte am Montagabend für den Bebauungsplan einen Satzungsbeschluss fassen konnten, waren einige Hürden zu nehmen, auch wegen des Ökokontos, das lange nicht erfüllt war. Im September 2016 hatte die Gemeinde Heroldstatt den Sportplatz gekauft. Das Sportheim selbst hat der SC Heroldstatt an Privatpersonen verkauft. Ein neues Strukturkonzept für diesen Bereich besteht schon seit 2014, als der SC Heroldstatt mit einem neuen Sportzentrum in Sontheim liebäugelte und sich auf einen Standort konzentrieren wollte.
Stadtplaner Clemens Künster aus Reutlingen erläuterte in groben Zügen nochmals das Baugebiet und ließ wissen, dass keine wesentlichen neuen Anregungen zu dem Bebauungsplan „Ober dem Steigle“eingegangen sind. Frühere Anregungen konnten teilweise berücksichtigt werden oder sind zumindest zur Kenntnis genommen worden. Insbesondere kamen seitens der Bürger Einwände zum geplanten Fuß- und Radweg in der Verlängerung des Panoramawegs. Sie wollten diesen nach wie vor als Feldweg mit dem Hinweis „Anlieger frei“genutzt haben.
Nicht befasst hat sich der Heroldstatter Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend mit dem Bebauungsplan „Hinter den
Pfarrgärten - 4. Änderung und Erweiterung“, da planerische Änderungen kurzfristig nicht in den Bebauungsplan fließen konnten, wie der stellvertretende Bürgermeister Rudolf Weberruß darlegte. Da sei es sinnvoll, diesen Tagesordnungspunkt erst nach den Sommerferien zu behandeln.