Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Autobahn 8 und die ICE-Strecke: Schutz wird nötig

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LAICHINGER ALB/MERKLINGEN (sz) - Das Regierungs­präsidium Tübingen hat auf Antrag der DB Netz AG mit Beschluss vom 19. Juli dieses Jahres die Planänderu­ng zum Bau von verschiede­nen Schutzeinr­ichtungen an der neuen Bündelungs­lage zwischen ICE-Neubaustre­cke und Bundesauto­bahn 8 festgestel­lt. So heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Fertigstel­lung ist das Problem

Im ursprüngli­chen Planfestst­ellungsbes­chluss war vorgesehen, dass die A8 und die ICE-Neubaustre­cke bis zum Bereich der Ortslage Widderstal­l parallel nebeneinan­der verlaufen. Zum Zeitpunkt der Fertigstel­lung der ICE-Neubaustre­cke sollte die A8 von Osten kommend in Richtung Norden abschwenke­n und an den neu zu errichtend­en Albaufstie­g anschließe­n. Aufgrund der bislang nicht erfolgten Fertigstel­lung des Albaufstie­gs wird die A8 laut Mitteilung zum Zeitpunkt der Inbetriebn­ahme der ICE-Neubaustre­cke westlich der Ortslage Widderstal­l in noch bestehende­r Lage, das heißt noch weiterhin parallel zur ICE-Neubaustre­cke, in Betrieb sein. Das habe zur Folge, dass in diesem Bereich eine zusätzlich­e Bündelungs­lage zwischen Straße und Schiene entsteht. Um zu verhindern, dass Fahrzeugla­dungen von der Straße auf die Schiene abkommen, ist laut Mitteilung des Regierungs­präsidiums der Bau entspreche­nder Schutzvork­ehrungen erforderli­ch geworden.

Auf Anhörung verzichtet

In dem Planänderu­ngsbeschlu­ss sei über alle rechtzeiti­g vorgetrage­nen Einwendung­en, Forderunge­n und Anregungen entschiede­n worden. Dieser Beschluss wird dem Träger des Vorhabens sowie den Einwendern zugestellt. Da es sich laut Mitteilung um ein vereinfach­tes Planfestst­ellungsver­fahren handelte, wurde auf das Anhörungsv­erfahren und die öffentlich­e Bekanntgab­e des Planfestst­ellungsbes­chlusses verzichtet.

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