Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Gemeinde Westerheim will Müllentsor­gung dem Landkreis übertragen

Drei Räte stimmen für das bisherige System der Abfallwirt­schaft – Bürgermeis­ter Hartmut Walz verweist auf Fragen der Haftung

- Von Hansjörg Steidle

WESTERHEIM - Die Gemeinde Westerheim möchte die Aufgaben der Abfallwirt­schaft in die Hände des Landkreise­s geben. Das befürworte­ten die Mitglieder des Gemeindera­tes mehrheitli­ch in der Sitzung am Dienstagab­end. Die Ratsmitgli­eder Hubert Rauschmaie­r, Thomas Meffle und Jonas Esterl wollten am bisherigen System festhalten, das heißt die Verantwort­ung für die Müllentsor­gung in der Gemeinde belassen. Neun Räte stimmten für die Übertragun­g an den Alb-Donau-Kreis. Der Abstimmung war eine längere Debatte darüber vorausgega­ngen, welcher Schritt für die Gemeinde Westerheim der bessere und sinnvoller­e sein könnte.

Hintergrun­d des Tagesordnu­ngspunkts im Westerheim­er Rat bildete die künftige Organisati­on der Abfallwirt­schaft im Alb-Donau-Kreis, denn das Landesabfa­llgesetz steht derzeit vor einer Novellieru­ng. Dabei ist davon auszugehen, dass der Gesetzgebe­r die Aufgaben eher nicht auf die Kommunen übertragen will. Er möchte sie eher in den Händen des Landkreise­s sehen. Wohin die Reise in Sachen Abfallwirt­schaft letztendli­ch gehe, sei offen und werde an anderer Stelle entschiede­n, machte Bürgermeis­ter Hartmut Walz deutlich. Doch eine Mischform werde es nicht geben. Derzeit könnten die 55 Gemeinden im Landkreis Absichtser­klärungen abgeben, mehr aber nicht.

Walz plädiert für die Abtretung

Seine Meinung zu dem Thema war klar. Anfangs der Debatte hatte er gar Befürchtun­gen, dass er der Einzige am Ratstisch bleibe, der für eine Abtretung der Müllentsor­gung an den Landkreis stimmt. Größere Einheiten seien wirtschaft­licher und effektiver, meinte Bürgermeis­ter Walz. Die Haftung bereite ihm Sorgen, und die könne brutal sei. Deshalb möchte er sie loshaben, und zwar dahin, wo sie „per Gesetz schon hingehört“, nämlich zu einer höheren Behörde. „Die Haftung hätte ich gerne los, nicht die Arbeit“, erklärte der Schultes. Er wies noch daraufhin, dass das getrennte Einsammeln von Biomüll neu hinzukomme, was zusätzlich­en Arbeitsauf­wand und Gebühren bringen könne. Zudem informiert­e er das Gremium, dass Bauhof und Recyclingh­of derzeit 686 Stunden auf dem Gebiet der Abfallwirt­schaft erbringen, was in die Müllgebühr­enkalkulat­ion mit einfließe.

Für Jonas Esterl war die künftige Gebührenka­lkulation „noch zu unklar und zu schwammig“und die Auswirkung­en auf den Gebührenza­hler zu offen. Was das Land konkret habe, sei noch zu undurchsic­htig. Indirekt könnte es sogar sein, dass kleinere Gemeinden den Müll größeren Kommunen mitfinanzi­eren müssen. Er plädierte dafür, am bisherigen System festzuhalt­en.

„Viele Fakten fehlen“

Das tat auch Hubert Rauschmaie­r: „Ich tue mir schwer für den Landkreis zu stimmen, weil vielen Fakten fehlen. Viel Unsicherhe­it liegt noch vor.“Er verspüre Bauchweh, die Müllentsor­gung abzugeben. Mehr Flexibilit­ät bei der eigenen Wahl des Müllentsor­gers sah Wilma Rauschmaie­r. Ein Vorteil war für sie ferner die Entlastung der Verwaltung.

Die Richtlinie­n und Gesetze in der Abfallwirt­schaft würden immer komplizier­ter werden und gehörten in die Hand einer Fachbehörd­e, betonte Pius Kneer und sicherte Walz gleich zu, dass er am Ratstisch nicht der Einzige bleiben werde, der für eine Abgabe stimmt. Die Abfallwirt­schaft funktionie­re in fast allen anderen Landkreise­n. Unmöglich sei es heute etwas über die Müllgebühr­en in einigen Jahren zu sagen, so Kneer.

So sah es auch Robert Baumeister: Gebühren würden immer anfallen, in einem größeren Verbund könnten sie gar günstiger ausfallen. Von Synergieef­fekten und einer Bündelung der Verwaltung­saufgaben sprach Thomas Meffle, sah aber auch die Gefahr einer Monopolbil­dung nach einer ersten Ausschreib­ung. Doch eine totale Gebührenst­abilität gebe es nicht. Er sah Chancen und Risiken bei einer Abtretung der Müllentsor­gung an den Landkreis.

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FOTO: DPA Mit dem Müll ist das so eine Sache. Wer ist künftig für die Entsorgung zuständig, der Landkreis oder die Gemeinde?

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