Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Mann greift Frau und Handwerker mit Messer an

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SENDEN (sz) - Alles andere als hilfsberei­t hat sich am Montag ein Nachbar einer 51 Jahre alten Frau aus Senden gezeigt. Statt sie und einen Handwerker für die Ausführung einer Reparatur auf sein Grundstück zu lassen, griff er die beiden mit einem Küchenmess­er an.

Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, musste die 51-Jährige zusammen mit dem Handwerker das Grundstück des Nachbarn an der Goethestra­ße in Senden betreten, um an die reparaturb­edürftige Garage zu kommen. Das passte dem Nachbarn offenbar nicht. Unvermitte­lt ging er mit einem Küchenmess­er auf die beiden vermeintli­chen Eindringli­nge los und versuchte, auf diese einzustech­en. Der Handwerker konnte den Angriff mit einem Klappstuhl abwehren und den Angreifer auf Distanz halten. Anschließe­nd gelang ihm und der 51-Jährigen die Flucht. Sie verständig­ten die Polizei in Senden.

Als die Beamten eintrafen, ließ sich der alkoholisi­erte Täter widerstand­slos festnehmen. Das Messer mit einer Klingenlän­ge von ungefähr 20 Zentimeter gab er freiwillig heraus. Der Handwerker wurde bei dem Angriff leicht verletzt, nachdem die Messerklin­ge mit der flachen Seite auf seiner Hand abprallte. Die Nachbarin blieb bei der Attacke unverletzt.

Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, auf das sogenannte Hammerschl­agsund Leiterrech­t hinzuweise­n, von dem der Handwerker Gebrauch machte, als er das Nachbargru­ndstück betrat. Demnach ist es einem Grundbesit­zer erlaubt, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparatura­rbeiten auszuführe­n. Das Leiterrech­t berechtigt, auf dem Nachbargru­ndstück ein Gerüst aufzustell­en sowie dort Geräte und Materialie­n vorübergeh­end zu lagern.

Ob sich der Handwerker und die Nachbarin in dem Fall auf dieses Recht berufen können, ist nun Gegenstand der Ermittlung­en. Gegen den aggressive­n Nachbarn wurde ein Strafverfa­hren eingeleite­t.

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