Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mann greift Frau und Handwerker mit Messer an
SENDEN (sz) - Alles andere als hilfsbereit hat sich am Montag ein Nachbar einer 51 Jahre alten Frau aus Senden gezeigt. Statt sie und einen Handwerker für die Ausführung einer Reparatur auf sein Grundstück zu lassen, griff er die beiden mit einem Küchenmesser an.
Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, musste die 51-Jährige zusammen mit dem Handwerker das Grundstück des Nachbarn an der Goethestraße in Senden betreten, um an die reparaturbedürftige Garage zu kommen. Das passte dem Nachbarn offenbar nicht. Unvermittelt ging er mit einem Küchenmesser auf die beiden vermeintlichen Eindringlinge los und versuchte, auf diese einzustechen. Der Handwerker konnte den Angriff mit einem Klappstuhl abwehren und den Angreifer auf Distanz halten. Anschließend gelang ihm und der 51-Jährigen die Flucht. Sie verständigten die Polizei in Senden.
Als die Beamten eintrafen, ließ sich der alkoholisierte Täter widerstandslos festnehmen. Das Messer mit einer Klingenlänge von ungefähr 20 Zentimeter gab er freiwillig heraus. Der Handwerker wurde bei dem Angriff leicht verletzt, nachdem die Messerklinge mit der flachen Seite auf seiner Hand abprallte. Die Nachbarin blieb bei der Attacke unverletzt.
Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, auf das sogenannte Hammerschlagsund Leiterrecht hinzuweisen, von dem der Handwerker Gebrauch machte, als er das Nachbargrundstück betrat. Demnach ist es einem Grundbesitzer erlaubt, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht berechtigt, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.
Ob sich der Handwerker und die Nachbarin in dem Fall auf dieses Recht berufen können, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Gegen den aggressiven Nachbarn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.