Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Finanzbeamter am Amtsgericht verurteilt
Angeklagter hat Bekannten über den Verdacht der Geldwäsche informiert
EHINGEN - Ein Ehinger Finanzbeamter saß vergangene Woche auf der Anklagebank des Amtsgerichts Ehingen, weil er einen Bekannten gewarnt hatte, als gegen diesen wegen einer verdächtigen Überweisung nach Singapur ermittelt wurde. Hatte der Angeklagte anfangs noch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, sah er am Ende ein, dass er einen Fehler machte. Richter Wolfgang Lampa verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 90 Euro.
Zu dem Vorfall kam es im Herbst 2016: Damals hat eine Bank den Verdacht der Geldwäsche gemeldet. Ein Bekannter des Angeklagten hatte dort nämlich über eine weitere Person 28 000 Euro einzahlen lassen, die er an eine Firma in Singapur transferieren wollte. Der Vorgang sei geschäftlich, wurde den Bankangestellten gesagt, es handle sich um Investitionen in die virtuelle Währung OneCoin. Einer Bankmitarbeiterin überreichte der Einzahlende laut Staatsanwaltschaft zudem eine Visitenkarte mit der Bemerkung: Wenn auch sie ganz schnell Geld machen wolle, solle sie sich melden. Der Vorgang sei für die Bank „hochgradig auffällig“gewesen, auch wegen der eigentlich „desolaten finanziellen Lage“des Kontoinhabers, so die Staatsanwältin.
Eine Dame von der Steuerfahndung in Stuttgart informierte den Ehinger Finanzbeamten über den Verdacht der Geldwäsche. Der erzählte prompt seinem Bekannten davon, welcher wiederum sofort die Mitarbeiterin am Bankschalter zur Rede stellte und ihr klarmachte, dass es nicht sein Geld sei, dass eingezahlt wurde, und dass das Geld am nächsten Tag in Singapur eintreffen müsse.
Weil das Ermittlungsverfahren wegen des Geldtransfers letztendlich eingestellt wurde, sei seine Verletzung der besonderen Geheimhaltungspflicht möglicherweise nicht strafbar, so versuchte sich der Finanzbeamte anfangs zu verteidigen. „Ich war mir zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem Bekannten sehr sicher, dass das Verfahren eingestellt wird, weil ich wusste, woher das Geld kommt“, sagte der Angeklagte. Er sei selbst bei der Werbeveranstaltung für das Investment dabei gewesen, als sein Bekannter das Geld entgegengenommen hat. Außerdem habe er gewusst: Wenn das Geld nicht rechtzeitig in Singapur ankomme, bekämen die Leute ihren Bonus nicht. „Ich wollte versuchen, dass die Gelder nicht eingefroren werden, um Schaden von den Anlegern abzuwenden.“Das Geld sei letztendlich rechtzeitig in Singapur angekommen. „Damit haben die Anleger ihr Ziel erreicht.“
Der Richter machte dem Angeklagten ein Missverständnis deutlich: Entscheidend sei in der Verhandlung nicht eine Strafvereitelung, weshalb es egal sei, ob das Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingestellt wurde oder nicht. „Die Gefährdung des öffentlichen Interesses ist entscheidend“, so der Richter, und zu dem Zeitpunkt als der Finanzbeamte seinen Bekannten gewarnt hatte, sei das Verfahren noch nicht eingestellt gewesen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Finanzbeamte durch seine Tat in Kauf genommen, das Ermittlungsverfahren und die Sicherung des Geldbetrags zu gefährden. Die ganze Geschichte sei doch „höchst suspekt“gewesen, erklärte Wolfgang Lampa. Und wie andere Beamte auch, sei der Angeklagte doch über seine Pflichten belehrt worden, darunter auch die besondere Geheimhaltungspflicht.
Einspruch zurückgezogen
„Müssen wir das tatsächlich verhandeln“, fragte der Richter den Angeklagten. „Meinen Sie nicht, dass es falsch war?“„Ja, es war falsch“, erklärte der Angeklagte schließlich. Er ziehe seinen Einspruch zurück. Allerdings nicht gegen die Höhe des vorgesehenen Tagessatzes von 110 Euro, weil er Schulden habe. Die Staatsanwältin plädierte dennoch dafür, bei einem Tagessatz von 110 Euro zu bleiben. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten verurteilte der Richter den Angeklagten schließlich wegen der vorsätzlichen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu 60 Tagessätzen á 90 Euro.