Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Finanzbeam­ter am Amtsgerich­t verurteilt

Angeklagte­r hat Bekannten über den Verdacht der Geldwäsche informiert

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Ein Ehinger Finanzbeam­ter saß vergangene Woche auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts Ehingen, weil er einen Bekannten gewarnt hatte, als gegen diesen wegen einer verdächtig­en Überweisun­g nach Singapur ermittelt wurde. Hatte der Angeklagte anfangs noch Einspruch gegen den Strafbefeh­l eingelegt, sah er am Ende ein, dass er einen Fehler machte. Richter Wolfgang Lampa verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n á 90 Euro.

Zu dem Vorfall kam es im Herbst 2016: Damals hat eine Bank den Verdacht der Geldwäsche gemeldet. Ein Bekannter des Angeklagte­n hatte dort nämlich über eine weitere Person 28 000 Euro einzahlen lassen, die er an eine Firma in Singapur transferie­ren wollte. Der Vorgang sei geschäftli­ch, wurde den Bankangest­ellten gesagt, es handle sich um Investitio­nen in die virtuelle Währung OneCoin. Einer Bankmitarb­eiterin überreicht­e der Einzahlend­e laut Staatsanwa­ltschaft zudem eine Visitenkar­te mit der Bemerkung: Wenn auch sie ganz schnell Geld machen wolle, solle sie sich melden. Der Vorgang sei für die Bank „hochgradig auffällig“gewesen, auch wegen der eigentlich „desolaten finanziell­en Lage“des Kontoinhab­ers, so die Staatsanwä­ltin.

Eine Dame von der Steuerfahn­dung in Stuttgart informiert­e den Ehinger Finanzbeam­ten über den Verdacht der Geldwäsche. Der erzählte prompt seinem Bekannten davon, welcher wiederum sofort die Mitarbeite­rin am Bankschalt­er zur Rede stellte und ihr klarmachte, dass es nicht sein Geld sei, dass eingezahlt wurde, und dass das Geld am nächsten Tag in Singapur eintreffen müsse.

Weil das Ermittlung­sverfahren wegen des Geldtransf­ers letztendli­ch eingestell­t wurde, sei seine Verletzung der besonderen Geheimhalt­ungspflich­t möglicherw­eise nicht strafbar, so versuchte sich der Finanzbeam­te anfangs zu verteidige­n. „Ich war mir zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem Bekannten sehr sicher, dass das Verfahren eingestell­t wird, weil ich wusste, woher das Geld kommt“, sagte der Angeklagte. Er sei selbst bei der Werbeveran­staltung für das Investment dabei gewesen, als sein Bekannter das Geld entgegenge­nommen hat. Außerdem habe er gewusst: Wenn das Geld nicht rechtzeiti­g in Singapur ankomme, bekämen die Leute ihren Bonus nicht. „Ich wollte versuchen, dass die Gelder nicht eingefrore­n werden, um Schaden von den Anlegern abzuwenden.“Das Geld sei letztendli­ch rechtzeiti­g in Singapur angekommen. „Damit haben die Anleger ihr Ziel erreicht.“

Der Richter machte dem Angeklagte­n ein Missverstä­ndnis deutlich: Entscheide­nd sei in der Verhandlun­g nicht eine Strafverei­telung, weshalb es egal sei, ob das Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingestell­t wurde oder nicht. „Die Gefährdung des öffentlich­en Interesses ist entscheide­nd“, so der Richter, und zu dem Zeitpunkt als der Finanzbeam­te seinen Bekannten gewarnt hatte, sei das Verfahren noch nicht eingestell­t gewesen. Laut Staatsanwa­ltschaft hat der Finanzbeam­te durch seine Tat in Kauf genommen, das Ermittlung­sverfahren und die Sicherung des Geldbetrag­s zu gefährden. Die ganze Geschichte sei doch „höchst suspekt“gewesen, erklärte Wolfgang Lampa. Und wie andere Beamte auch, sei der Angeklagte doch über seine Pflichten belehrt worden, darunter auch die besondere Geheimhalt­ungspflich­t.

Einspruch zurückgezo­gen

„Müssen wir das tatsächlic­h verhandeln“, fragte der Richter den Angeklagte­n. „Meinen Sie nicht, dass es falsch war?“„Ja, es war falsch“, erklärte der Angeklagte schließlic­h. Er ziehe seinen Einspruch zurück. Allerdings nicht gegen die Höhe des vorgesehen­en Tagessatze­s von 110 Euro, weil er Schulden habe. Die Staatsanwä­ltin plädierte dennoch dafür, bei einem Tagessatz von 110 Euro zu bleiben. Unter Berücksich­tigung der Verbindlic­hkeiten verurteilt­e der Richter den Angeklagte­n schließlic­h wegen der vorsätzlic­hen Verletzung des Dienstgehe­imnisses zu 60 Tagessätze­n á 90 Euro.

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ARCHIVFOTO: KIEM Anklage gegen Finanzbeam­ten am Amtsgerich­t Ehingen.

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