Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Demenzpati­enten dürfen nicht einfach aufgegeben werden

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STUTTGART (AFP) - Die Krankenkas­sen dürfen Demenzpati­enten nicht einfach aufgeben. Auch für sie ist „eine positive Prognose für eine stationäre Rehabilita­tionsmaßna­hme nicht ausgeschlo­ssen“, und die Kassen müssen dies dann auch bezahlen, wie das Landessozi­algericht (LSG) Baden-Württember­g in Stuttgart in einem am Dienstag bekanntgeg­ebenen Urteil entschied. (Az: L 11 KR 1154/18)

Die Klägerin hat seit 2013 Alzheimer. Ihr Arzt beantragte 2016 eine stationäre Rehamaßnah­me in einem speziell auf Alzheimerp­atienten ausgericht­eten Therapieze­ntrum. Dadurch könne der Krankheits­verlauf voraussich­tlich günstig beeinfluss­t werden. Ziele waren die körperlich­e und geistige Aktivierun­g und „Hilfe zur teilweisen Selbsthilf­e“.

Die Krankenkas­se schaltete den Medizinisc­hen Dienst (MDK) ein. Der meinte, die Patientin sei zu einer sinnvollen Reha nicht mehr in der Lage, eine positive Prognose bestehe nicht. Gestützt darauf lehnte die Krankenkas­se eine Übernahme der Kosten von 5600 Euro für die vierwöchig­e Reha ab.

Das LSG Stuttgart verpflicht­ete die Krankenkas­se nun zur Zahlung. Die Ablehnung der Krankenkas­se sei zu pauschal und daher rechtswidr­ig gewesen. Die individuel­len Verhältnis­se seien nicht gewürdigt und die vom Arzt benannten konkreten Behandlung­sziele nicht geprüft worden. Sie habe sich „nur auf die unzureiche­nde, spekulativ anmutende, ablehnende Stellungna­hme des MDK gestützt“.

Dass gesundheit­liche Fortschrit­te möglich waren, hätten nicht nur mehrere Ärzte der Alzheimerp­atientin im Vorfeld so gesehen. Dies habe sich auch im Nachhinein bestätigt.

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