Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Demenzpatienten dürfen nicht einfach aufgegeben werden
STUTTGART (AFP) - Die Krankenkassen dürfen Demenzpatienten nicht einfach aufgeben. Auch für sie ist „eine positive Prognose für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht ausgeschlossen“, und die Kassen müssen dies dann auch bezahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: L 11 KR 1154/18)
Die Klägerin hat seit 2013 Alzheimer. Ihr Arzt beantragte 2016 eine stationäre Rehamaßnahme in einem speziell auf Alzheimerpatienten ausgerichteten Therapiezentrum. Dadurch könne der Krankheitsverlauf voraussichtlich günstig beeinflusst werden. Ziele waren die körperliche und geistige Aktivierung und „Hilfe zur teilweisen Selbsthilfe“.
Die Krankenkasse schaltete den Medizinischen Dienst (MDK) ein. Der meinte, die Patientin sei zu einer sinnvollen Reha nicht mehr in der Lage, eine positive Prognose bestehe nicht. Gestützt darauf lehnte die Krankenkasse eine Übernahme der Kosten von 5600 Euro für die vierwöchige Reha ab.
Das LSG Stuttgart verpflichtete die Krankenkasse nun zur Zahlung. Die Ablehnung der Krankenkasse sei zu pauschal und daher rechtswidrig gewesen. Die individuellen Verhältnisse seien nicht gewürdigt und die vom Arzt benannten konkreten Behandlungsziele nicht geprüft worden. Sie habe sich „nur auf die unzureichende, spekulativ anmutende, ablehnende Stellungnahme des MDK gestützt“.
Dass gesundheitliche Fortschritte möglich waren, hätten nicht nur mehrere Ärzte der Alzheimerpatientin im Vorfeld so gesehen. Dies habe sich auch im Nachhinein bestätigt.